# taz.de -- nord🐾thema: Streit um Versammlungsfreiheit | |
> In Hamburg wurden zwei Aktivist:innen von der Polizei am Sammeln von | |
> Unterschriften gehindert. Der Vorwurf: Wer sammelt, muss auch eine | |
> Veranstaltung anmelden. Die Bürger:innen wehren sich nun | |
Von Leopold Pelizaeus | |
Wie nah Recht und Unrecht beieinander liegen, haben kürzlich zwei | |
Bürger:innen in Hamburg erfahren. Dörthe S. war mit einem Bekannten | |
unterwegs, um Unterschriften für die Bürgerinitiative „Reclaim Your Face“ | |
zu sammeln, die europaweit gegen das Sammln und Verwenden biometrischer | |
Daten eintritt. Am Eingang des Adolf-Jäger-Stadions in Hamburg-Altona | |
stellte S. einen Klapptisch auf und legte Zettel für | |
Unterstützer:innen bereit. | |
„Gerade der Fußball wäre ja von biometrischer Gesichtserfassung stark | |
betroffen und deshalb haben wir uns vor das Fußballstadion gestellt“, sagt | |
S. Den Klapptisch hatten sie für Menschen dabei, die sich vor Corona | |
schützen wollen und nicht gleich Zettel in der Hand der Sammler:innen | |
unterschreiben wollten. | |
Kurz darauf erschienen drei Polizeibeamte, von denen einer sie | |
beschuldigte, eine Straftat zu begehen. Der Vorwurf: S. sei Verantwortliche | |
einer nicht angemeldeten Versammlung. Doch gelten spontane Aktionen wie | |
eine Unterschriftensammlung schon als anmeldepflichtige Versammlung? | |
Der Hamburger Rechtsanwalt Marc Meyer sagt: Nein. Er hält nicht das | |
Erscheinungsbild, sondern den subjektiven Grund der Aktion für | |
entscheidend, also warum sich Bürger:innen auf die Straße begeben. Die | |
Rechtslage ist hier jedoch nicht eindeutig. Und auch Anwalt Meyer, der die | |
beiden Unterschriftensammler:innen vertritt, sagt: „Was eine | |
Versammlung ist, darüber lässt sich trefflich streiten.“ | |
Grundsätzlich schützt das Grundgesetz die Versammlungsfreiheit. Jedoch nur | |
solche Versammlungen, die auch angemeldet sind. Sie bedürfen keiner | |
Genehmigung durch Behörden, informieren muss man den Staat aber trotzdem. | |
So verschafft sich die Polizei einen Überblick über Größe und Dauer der | |
Versammlung und kann gegebenenfalls den Verkehr umleiten oder für den | |
Schutz von Demonstrierenden sorgen. | |
Für die Polizei Hamburg, bei der die Versammlungsbehörde angesiedelt ist, | |
beginnt eine Versammlung, sobald mehrere Personen anwesend sind und eine | |
Meinungskundgabe erfolgt, indem etwa Plakate und Transparente getragen oder | |
Reden gehalten werden. Wie viele Personen als „mehrere“ gelten, will die | |
Behörde nicht spezifizieren. | |
Daher rät die Versammlungsbehörde grundsätzlich dazu, Versammlungen oder | |
Aufzüge – also eine sich bewegende Versammlung mit fester Strecke – jeder | |
Art anzumelden, auch kleinere Aktionen. Denn: Nur eine angemeldete | |
Versammlung ist eine juristisch sichere. Ein Polizeisprecher weist darauf | |
hin, dass auch das Unterschriftensammeln als Meinungsäußerung gewertet | |
werden kann, Banner hin oder her. | |
So war es auch bei Dörthe S. und ihrem Bekannten. Der Polizist warf den | |
beiden Agitation im öffentlich Raum vor. Und dafür brauche es eine | |
Anmeldung. Rechtsanwalt Meyer hält das für falsch. Meinungsaustausch sei | |
eine notwendige Bedingung, um Unterschriften zu sammeln. Ohne gehe es | |
nicht. | |
Doch der Staat ist hier konsequent: Wer als Veranstalter:in einer nicht | |
angemeldeten Veranstaltung auftritt, begeht eine Straftat. Auf der sicheren | |
Seite ist, wer sich spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe des | |
Versammlungtermins bei der Behörde meldet. In Hamburg ist online ein | |
vorgefertigtes Formular hinterlegt, das man herunterladen und ausgefüllt | |
einsenden kann. | |
Wer Infostände, Tische oder Pavillons zum Flyerverteilen mitbringen möchte, | |
muss sich an das zuständige Bezirksamt wenden. Auch hier gilt: Ohne | |
Anmeldung ist man im Zweifel Straftäter:in. | |
Rechtsanwalt Meyer will zumindest weiter dafür streiten, dass man | |
Unterschriften auch unangemeldet sammeln darf. „Damit Recht eingemeindet | |
wird, braucht es Querulanten“, sagt er. | |
19 Aug 2022 | |
## AUTOREN | |
Leopold Pelizaeus | |
## ARTIKEL ZUM THEMA |