# taz.de -- Pastor will nicht als Homofeind dastehen | |
> Der streng konservative Bremer Pastor Olaf Latzel wurde wegen | |
> Volksverhetzung verurteilt. Doch er legte Berufung ein. Am Montag begann | |
> die Verhandlung | |
Der wegen Volksverhetzung verurteilte konservative evangelische Pastor Olaf | |
Latzel hat sich in einer Berufungsverhandlung gegen den Vorwurf gewehrt, er | |
wolle homosexuelle Menschen ausgrenzen. Die Bibel stufe Homosexualität klar | |
als Sünde ein, unterscheide aber zwischen der Sünde und dem Sünder, sagte | |
der 54-Jährige am Montag vor dem Landgericht Bremen. | |
„Mein Glaube ist an die Bibel gebunden.“ Er sei aber zutiefst gegen die | |
Ausgrenzung von Menschen: „Auch Homosexuelle gehören ganz | |
selbstverständlich zu unserer Gemeinde.“ Latzel ist Pastor der Bremer | |
St.-Martini-Gemeinde. | |
Das Bremer Amtsgericht hatte ihn im November 2020 wegen Volksverhetzung zu | |
einer Geldstrafe von insgesamt 8.100 Euro verurteilt. Latzel hatte sich in | |
einem Eheseminar im Oktober 2019 vor 30 Paaren abwertend über | |
Homosexualität und Genderformen geäußert. Eine Audiodatei des Seminars war | |
kurzzeitig auf Youtube eingestellt worden. | |
Am Montag verlas der zuständige Richter zu Beginn des Verfahrens das Urteil | |
des Amtsgerichtes und Zitate aus den Aufzeichnungen. Demnach hatte Latzel | |
unter anderem gesagt, Homosexualität sei eine „Degenerationsform von | |
Gesellschaft“. Er warnte vor einer „Homolobby“: „Überall laufen die | |
Verbrecher rum vom Christopher Street Day. Der ganze Genderdreck ist ein | |
Angriff auf Gottes Schöpfungsordnung, ist teuflisch und satanisch.“ | |
Die Staatsanwaltschaft und auch die Richterin hatten im Prozess 2020 einige | |
der Aussagen als geeignet gesehen, „den öffentlichen Frieden zu stören“ u… | |
zu Hass gegen Teile der Bevölkerung aufzustacheln, die „von der angeblich | |
allein richtigen zweigeschlechtlichen und heterosexuellen Norm abweichen“. | |
Die Äußerungen des Pastors seien zwar äußerst scharf, räumte Verteidiger | |
Böttner in der Begründung für die Berufung ein. Sie seien aber von den | |
Grundrechten der Meinungsäußerung und der Religionsfreiheit gedeckt. Zudem | |
habe er nicht zum Hass angestachelt und niemanden persönlich angegriffen, | |
sondern lediglich gesellschaftliche Konzepte kritisiert. | |
Bei der Bremischen Evangelischen Kirche läuft ein Disziplinarverfahren | |
gegen Latzel, das aber solange ruht, bis ein rechtskräftiges Urteil | |
vorliegt. Für die Verhandlung sind vier Prozesstage angesetzt. Am 20. Mai | |
soll das Urteil gesprochen werden. | |
Vor fünf Jahren war schon einmal der Vorwurf der Volksverhetzung gegen | |
Latzel erhoben worden. Damals hatte er seinen Aggressionen gegen | |
Katholizismus, Buddhismus und Islam freien Lauf gelassen. Das Verfahren | |
wurde eingestellt. (taz/dpa/epd) | |
10 May 2022 | |
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