Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Ungewissheit hat eine Ende
> Seit 2021 kämpft Raheel Afzal um humanitäres Bleiberecht. Jetzt hat es
> der Schwerbehinderte erhalten
Von Sara Guglielmino
Die Ungewissheit hat endlich ein Ende für Raheel Afzal. Monatelanges
Warten, zwei Härtefallanträge und einen Regierungswechsel später erhält der
schwerbehinderte 33-Jährige aus Pakistan ein humanitäres Bleiberecht. Afzal
lebt seit 2014 in Deutschland und leidet an schwerer Epilepsie sowie an
psychischen und kognitiven Beeinträchtigungen. Deswegen gilt er mit einem
Grad von 70 Prozent als schwerbehindert. „Bei Herrn Afzal wurde versäumt,
sich adäquat um ihn zu kümmern“, sagt Lynn Klinger, Sozialberaterin bei der
psychosozialen Beratungsstelle für politisch Verfolgte Xenion. Damit meint
Klinger beispielsweise einen behindertengerechten Deutschkurs oder eine
behindertengerechte Beschäftigung.
Obwohl Afzal seit August 2021 ein Praktikum bei der Stephanus-Stiftung in
Berlin absolviert und Aussichten auf eine Festanstellung hatte, sollte er
im Oktober 2021 abgeschoben werden. Sein Fall wurde zwar von der
Härtefallkommission beraten und sogar positiv entschieden, das letzte Wort
lag allerdings beim ehemaligen Innensenator Geisel (SPD). [1][Dieser lehnte
das Bleiberecht ab.] Das wollten Afzal und sein Unterstützerkreis nicht
hinnehmen. Dr. Sabine Speiser war Härtefallberaterin beim Flüchtlingsrat
und engagiert sich mittlerweile ehrenamtlich für Afzal. „Seine Geschichte
steht nur exemplarisch für viele weitere ähnliche Schicksale“, sagte sie
der taz im Januar.
Nach der drohenden Abschiebung im Oktober war Raheel Afzal suizidgefährdet
und verbrachte deswegen sechs Wochen in der psychiatrischen Abteilung eines
Krankenhauses. Im vergangenen Dezember wurde Afzals Fall erneut von der
Härtefallkommission beraten, welche sich noch einmal für ein humanitäres
Bleiberecht für ihn aussprach.
Diesmal lag die endgültige Entscheidung aber nicht mehr bei Geisel, sondern
bei der neuen Innensenatorin Iris Spranger (SPD), die seit Dezember 2021 im
Amt ist. Für die Berliner Flüchtlingspolitik war die Entscheidung eine
Bewährungsprobe und verschafft einen Eindruck, wie die Innensenatorin in
Zukunft mit humanitären Härtefällen umgehen könnte. Geisel nahm nämlich
sowohl 2018 als auch 2019 laut Jahresberichten der Härtefallkommission rund
75 Prozent der Empfehlungen der Kommission an, woraufhin ein humanitäres
Bleiberecht erteilt wurde.
Am Dienstag informierte Speiser den gesamten Unterstützerkreis – und die
taz – darüber, dass Spranger die Empfehlung der Kommission angenommen hat.
Die Pressestelle der Senatsverwaltung für Inneres nannte als Begründung,
dass „seit dem Sommer 2021 ein sichtbarer Fortschritt hinsichtlich Afzals
Integration“ zu verzeichnen sei.
Für Raheel Afzal beginnt nun ein neues Leben ohne Angst vor Abschiebung und
mit einer seinen Ansprüchen gerechten Integration ins Arbeitsleben. Die
Stephanus-Stiftung möchte Afzal fest einstellen, wie sie der taz bereits im
Oktober mitteilte, und bemüht sich nach eigenen Angaben um eine geeignete
Stelle. Mittlerweile besucht Afzal einen behindertengerechten Deutschkurs.
11 Feb 2022
## LINKS
[1] /!5805383&SuchRahmen=Print
## AUTOREN
Sara Guglielmino
## ARTIKEL ZUM THEMA
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.