# taz.de -- nordđŸthema: Kerzenschein und Maskenpflicht | |
> Ăhnlich und doch anders: Diese MaĂnahmen zur CoronabekĂ€mpfung gelten in | |
> diesem Jahr auf den WeihnachtsmÀrkten im Norden | |
Von Leah Binzer | |
Endlich wieder Weihnachtsmarkt! Die norddeutschen WeihnachtsmĂ€rkte dĂŒrfen | |
öffnen â unter Einhaltung eines Hygienekonzeptes. Was heiĂt das aber genau? | |
In den BundeslÀndern gelten unterschiedliche Regelungen, innerhalb davon | |
bleibt den Veranstaltenden Spielraum. In den Stadtstaaten ist das noch | |
einigermaĂen ĂŒberschaubar. In den FlĂ€chenlĂ€ndern unterscheidet sich die | |
Umsetzung dagegen von Stadt zu Stadt. | |
Und: EndgĂŒltige Aussagen lassen sich derzeit fĂŒr kein Land treffen. | |
Aufgrund der steigenden Inzidenzen können sich die zu den HygienemaĂnahmen | |
seit Drucklegung dieser taz-Ausgabe geĂ€ndert haben, auch der âCoronagipfelâ | |
von Bund und LÀndern am Donnerstag könnte neuerliche VerschÀrfungen | |
gebracht haben. Es ist also ratsam, sich vor einem geplanten Besuch noch | |
mal zu informieren. | |
In Bremen können â laut Angaben der Stadt sowie der [1][Arbeitsgemeinschaft | |
der Bremer MĂ€rkte] â dank der hohen Impfquote und der niedrigen | |
Hospitalisierungslage sowohl der Weihnachtsmarkt als auch der | |
âSchlachtezauberâ ab dem 22. November stattfinden. Weil eine | |
ZugangsbeschrĂ€nkung der WeihnachtsmĂ€rkte in der Innenstadt fĂŒr unmöglich | |
gehalten wird, setzt man in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt auf ein | |
alternatives Hygienekonzept: So sind die WeihnachtsmÀrkte frei zugÀnglich, | |
werden aber rÀumlich entzerrt, die Zahl der StÀnde ist um zehn Prozent | |
reduziert. ZusÀtzlich sollen vermehrte SicherheitskrÀfte helfen, den | |
Ăberblick zu behalten. In geschlossenen VerkaufsstĂ€nden gilt eine | |
Maskenpflicht. | |
www.bremer-weihnachtsmarkt.de | |
Auch in Hamburg sollen die WeihnachtsmĂ€rkte frei zugĂ€nglich sein â im | |
Rahmen der allgemeinen Abstands- und Maskenregeln: âAuf allen öffentlichen | |
Wegen, StraĂen und PlĂ€tzen, in öffentlichen GrĂŒn- und Erholungsanlagen gilt | |
eine Maskenpflicht, wenn die anwesenden Personen einen Mindestabstand von | |
1,5 Metern zu anderen nicht einhalten könnenâ, [2][so hamburg.de] unter | |
Hinweis auf den Senat. | |
FĂŒr die Verzehr-Bereiche gilt 3G oder sogar 2G, entweder in Form | |
abgetrennter Bereiche â oder doch fĂŒr den gesamten Markt. Diese | |
Entscheidung liegt bei den einzelnen MĂ€rkten. Auch deren genaue Termine | |
unterscheiden sich. | |
www.hamburg.de/weihnachtsmarkt/15588078/weihnachtsmaerkte-hamburg-corona-re | |
geln/ | |
In Schleswig-Holstein gilt fĂŒr WeihnachtsmĂ€rkte die | |
[3][Corona-Landesverordnung], letzte Fassung in Kraft seit dem 14. | |
November. Aktuell gibt es im nördlichsten Bundesland keine allgemeine | |
Maskenpflicht, es wird aber geraten, Abstand zu halten. ZusÀtzlich soll nur | |
eine begrenzte Zahl an Besucher*innen und Aussteller*innen zugelassen | |
werden. FĂŒr InnenrĂ€ume ist 3G Pflicht, am Mittwoch kĂŒndigte die | |
Landesregierung eine VerschÀrfung auf 2G an, aber noch keinen genauen | |
Termin. Auch eine Maskenpflicht in AuĂenbereichen steht demnach zur Debatte | |
www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/coronavirus_node.html | |
In Niedersachsen gilt die 3G-Regelung neben dem Verzehr von Speisen und | |
GetrĂ€nken auch bei Nutzung von FahrgeschĂ€ften. Der bloĂe Besuch eines | |
Marktes âohne Bewirtung oder Nutzung von FahrgeschĂ€ftenâ ist ohne 3G | |
möglich â wenn das Hygienekonzept der jeweiligen Kommune dem nicht | |
entgegensteht. Den Betreiber*innen der WeihnachtsmÀrkte bleibt | |
individuell ĂŒberlassen, wie sie fĂŒr die Einhaltung der Vorgaben sorgen | |
wollen. Möglich seien UmzÀunungen mit Einlasskontrollen oder die | |
Kennzeichnung durch BÀndchen oder Stempel, so die NiedersÀchsische | |
Staatskanzlei. | |
Die genaue Umsetzung gestaltet sich je nach Ort unterschiedlich. So setzt | |
OsnabrĂŒck allgemein auf 2G; Hannover erlaubt VerzehrstĂ€nde nur unter | |
3G-Bedingungen; Meppen, Lingen und Nordhorn entscheiden sich fĂŒr 3G auf den | |
MĂ€rkten insgesamt, in Oldenburg sind Bummeln und Einkaufen auch ohne | |
Nachweis möglich, aber der Verzehr nicht. | |
www.niedersachsen.de/Coronavirus | |
In Mecklenburg-Vorpommern sind die AuĂenbereiche der WeihnachtsmĂ€rkte unter | |
Einhaltung allgemeiner Abstandsregeln fĂŒr alle zugĂ€nglich. In den | |
InnenrĂ€umen herrscht Maskenpflicht, weitere MaĂnahmen variieren je nach | |
pandemischer Lage: In Landkreisen und kreisfreien StÀdten auf Stufe 1 | |
(grĂŒn) der Corona-Warnkarte gilt keine erweiterte Testpflicht. | |
Wird allerdings an drei aufeinanderfolgenden Tagen Stufe 2 (gelb) erreicht, | |
muss ab dem ĂŒbernĂ€chsten Tag ein negativer, tagesaktueller Coronatest | |
vorgewiesen werden; vollstÀndig Geimpfte und Genesene sind davon befreit | |
(3G). Ab Stufe 3 (orange) tritt 2G in Kraft. | |
www.regierung-mv.de/corona | |
www.mv-corona.de/corona-faq | |
20 Nov 2021 | |
## LINKS | |
[1] http://www.bsm-bremen.de/wir.htm | |
[2] https://www.hamburg.de/coronavirus/14545624/das-ist-erlaubt/ | |
[3] https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/_documents/te… | |
## AUTOREN | |
Leah Binzer | |
## ARTIKEL ZUM THEMA |