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# taz.de -- Der falsche Kranke
> Ein Mann muss 1.570 Euro zahlen, weil er eine Corona-Erkrankung
> vortäuschte
Von Tjade Brinkmann
Es klingt im ersten Moment so, als hätte man die Geschichte in den
vergangenen Monaten schon ein paar Mal gehört: Vor dem Hamburger
Amtsgericht musste sich am Montag ein 52-Jähriger wegen der „Fälschung von
Gesundheitszeugnissen“ verantworten. Dieses Mal ging es dabei aber nicht um
gefälschte Impfausweise, sondern um eine falsche Corona-Erkrankung. Es ging
auch nicht darum, an 2G-Veranstaltungen teilnehmen zu können, sondern einen
unangenehmen Termin zu umgehen.
Konkret wird dem Angeklagten B. vorgeworfen, eine Bescheinigung über eine
Coronavirus-Infektion gefälscht zu haben. Wie die Staatsanwaltschaft
mitteilte, hatte B. am 3. August 2020 eine Corona-Erkrankung vorgetäuscht,
indem er eine vorgeblich von einem medizinischen Labor stammende Auskunft
über eine Infektion erstellt und an das Finanzamt geschickt hat. Mit der
falschen Erkrankung habe er einen Vernehmungstermin mit einer
Steuerfahnderin umgehen wollen.
Der Angeklagte B. bestritt das Vorgeworfene nicht und gestand sein
Verhalten. Fraglich war vor Gericht jedoch, wie viel er für die Straftat
zahlen muss. 100 Euro pro Tagessatz stellte die Staatsanwaltschaft zunächst
in den Raum, doch schnell wurde deutlich, dass diese Höhe kaum
verhältnismäßig ist. Denn B. hat eigentlich mit ganz anderen Dingen zu
kämpfen als mit dem Finanzamt oder dem Amtsgericht.
B. ist in der Gerüstbaubranche tätig. Er ist Geschäftsführer einer
Gerüstbau-GmbH, zudem bei einer weiteren Firma in der Branche angestellt.
Trotz der zwei Jobs verdiene er nicht viel. Netto blieben ihm weniger als
800 Euro im Monat, mehr als die Hälfte davon ginge für die Miete drauf. B.
ist nicht verheiratet, hat zwei Kinder, die bei seiner Ex-Freundin
aufwachsen. Ob er Unterhalt zahle, fragte die Richterin. „Nein, wie denn?“,
antwortete B. leise.
Der Staatsanwalt zeigte sich nach der Beweisaufnahme verständnisvoll: „Es
stand im Raum, ob es noch weitere Einkünfte gibt. Dieser Verdacht hat sich
nicht erhärtet.“ Unter diesen Voraussetzungen halte er 26 Euro pro
Tagessatz für angemessen. Dieser Einschätzung stimmte auch der Verteidiger
zu. Er nutzte die Möglichkeit, „im Namen meines Mandanten zu sagen, dass es
ihm leid tut“. B. muss nun 1.560 Euro für seine gefälschte
Corona-Erkrankung zahlen. Immerhin sind Raten möglich.
16 Nov 2021
## AUTOREN
Tjade Brinkmann
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