# taz.de -- Der falsche Kranke | |
> Ein Mann muss 1.570 Euro zahlen, weil er eine Corona-Erkrankung | |
> vortäuschte | |
Von Tjade Brinkmann | |
Es klingt im ersten Moment so, als hätte man die Geschichte in den | |
vergangenen Monaten schon ein paar Mal gehört: Vor dem Hamburger | |
Amtsgericht musste sich am Montag ein 52-Jähriger wegen der „Fälschung von | |
Gesundheitszeugnissen“ verantworten. Dieses Mal ging es dabei aber nicht um | |
gefälschte Impfausweise, sondern um eine falsche Corona-Erkrankung. Es ging | |
auch nicht darum, an 2G-Veranstaltungen teilnehmen zu können, sondern einen | |
unangenehmen Termin zu umgehen. | |
Konkret wird dem Angeklagten B. vorgeworfen, eine Bescheinigung über eine | |
Coronavirus-Infektion gefälscht zu haben. Wie die Staatsanwaltschaft | |
mitteilte, hatte B. am 3. August 2020 eine Corona-Erkrankung vorgetäuscht, | |
indem er eine vorgeblich von einem medizinischen Labor stammende Auskunft | |
über eine Infektion erstellt und an das Finanzamt geschickt hat. Mit der | |
falschen Erkrankung habe er einen Vernehmungstermin mit einer | |
Steuerfahnderin umgehen wollen. | |
Der Angeklagte B. bestritt das Vorgeworfene nicht und gestand sein | |
Verhalten. Fraglich war vor Gericht jedoch, wie viel er für die Straftat | |
zahlen muss. 100 Euro pro Tagessatz stellte die Staatsanwaltschaft zunächst | |
in den Raum, doch schnell wurde deutlich, dass diese Höhe kaum | |
verhältnismäßig ist. Denn B. hat eigentlich mit ganz anderen Dingen zu | |
kämpfen als mit dem Finanzamt oder dem Amtsgericht. | |
B. ist in der Gerüstbaubranche tätig. Er ist Geschäftsführer einer | |
Gerüstbau-GmbH, zudem bei einer weiteren Firma in der Branche angestellt. | |
Trotz der zwei Jobs verdiene er nicht viel. Netto blieben ihm weniger als | |
800 Euro im Monat, mehr als die Hälfte davon ginge für die Miete drauf. B. | |
ist nicht verheiratet, hat zwei Kinder, die bei seiner Ex-Freundin | |
aufwachsen. Ob er Unterhalt zahle, fragte die Richterin. „Nein, wie denn?“, | |
antwortete B. leise. | |
Der Staatsanwalt zeigte sich nach der Beweisaufnahme verständnisvoll: „Es | |
stand im Raum, ob es noch weitere Einkünfte gibt. Dieser Verdacht hat sich | |
nicht erhärtet.“ Unter diesen Voraussetzungen halte er 26 Euro pro | |
Tagessatz für angemessen. Dieser Einschätzung stimmte auch der Verteidiger | |
zu. Er nutzte die Möglichkeit, „im Namen meines Mandanten zu sagen, dass es | |
ihm leid tut“. B. muss nun 1.560 Euro für seine gefälschte | |
Corona-Erkrankung zahlen. Immerhin sind Raten möglich. | |
16 Nov 2021 | |
## AUTOREN | |
Tjade Brinkmann | |
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