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# taz.de -- Alle wollen Daten
> Der Datenschutz leide in der Pandemie, so die Datenschutzbeauftragte. Vor
> allem bei Gesundheitsdaten befürchtet sie Diskriminierung
Von Philipp Nöhr
Während der Coronapandemie wurde der Datenschutz mehrfach missachtet. Dies
teilte die Bremer Landesbeauftragte für Datenschutz und
Informationsfreiheit, Imke Sommer, am Donnerstag bei der Veröffentlichung
des Jahresberichts zum Datenschutz mit.
Konkret warnte Sommer vor einem zu sorglosen Umgang mit persönlichen
Gesundheitsdaten in der Pandemie, der sich langfristig normalisieren
könnte. „Das, woran wir uns jetzt gewöhnen, kriegen wir ganz schlecht aus
unseren Köpfen wieder raus“, so die Datenschutzbeauftragte. Sie befürchtet
„eine Art Dammbruch“, wenn jetzt keine öffentliche Diskussion über die
Regelung von Gesundheitsdaten geführt werde. Dies sei beispielsweise die
Information, ob jemand geimpft ist oder sich schon einmal mit dem
Coronavirus infiziert hatte.
Es sei wichtig, gesetzliche Regelungen zu schaffen, die nur für den
Zeitraum der Pandemie gelten. Nach der Pandemie müsse mit Gesundheitsdaten
grundsätzlich vorsichtiger umgegangen werden – ansonsten bestehen hohe
„Diskriminierungspotenziale“, beispielsweise wenn Gaststätten auf Grundlage
von Gesundheitsdaten über den Einlass von Kund:innen entscheiden dürften.
Die Datenschutzbeauftragte erreichten 2020 laut Bericht zwar ähnlich viele
Beschwerden wie im Vorjahr, doch es gab allein 21 Beschwerden über
öffentlich einsehbare Gästelisten in der Gastronomie; teils wurde laut
Behörde sogar die persönliche Mobilnummer von einer Servicekraft für die
private Kontaktaufnahme genutzt.
Um solche Vorfälle zukünftig zu vermeiden, sei auch „gut gemachte
Digitalisierung“ ein Schlüssel. So könnten sich viele Probleme der
„Zettelwirtschaft“, wie sie beispielsweise bei öffentlichen Gästelisten
auftraten, bei der Nutzung einer App erübrigen. Grundsätzlich appellierte
die Datenschutzbeauftragte daran, dass auch in der Pandemie „nicht nach
anderen Daten gefragt werden sollte als nach denjenigen, die notwendig
sind, das Ziel zu erreichen“. Es brauche daher insbesondere in der Pandemie
„die Ruhe des Rechtsstaates“, um den Datenschutz als Grundrecht zu
bewahren.
27 Mar 2021
## AUTOREN
Philipp Nöhr
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