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# taz.de -- heute in hamburg: „Das Problem sind nicht die Listen an sich“
Interview Laura Strübbe
taz: Herr Caspar, nutzen Sie die Corona-Warn-App?
Johannes Caspar: Ich habe mir die App sofort nach Veröffentlichung
heruntergeladen. Vorab haben die Datenschutzbeauftragten sich für einen
dezentralen Ansatz eingesetzt. Die Daten der Nutzer werden im eigenen
Smartphone gespeichert, statt auf einem zentralen Server. Das verhindert
das Auslesen der Kontaktdaten durch eine dritte Stelle.
Wie effizient ist die App?
Nach Angaben des RKI wurden bislang 1679 TeleTANs, durch die Nutzer mit
positiver Testung ihre Ergebnisse melden können, ausgegeben. Das bedeute
aber nicht, dass alle Nutzer das Testergebnis auch in die Corona-App
eingetragen haben. Wie viel die Kontaktverfolgung über die App dabei
eingebracht hat, kann man nicht beurteilen, da es keinen Zugriff Dritter
auf die Daten gibt. Das ist ja auch gut so. Freiwilligkeit und Anonymität
sind hier wichtige Bausteine. Es darf nicht sein, dass ihre Nutzung vom
Staat überwacht wird.
Was kann man tun, damit ein breites Bevölkerungsspektrum die App nutzt?
Die Menschen, die sich der Wichtigkeit einer solchen Kontaktverfolgung
nicht bewusst sind, muss man durch Aufklärung erreichen. Bei einer
Nutzerzahl von circa 17 Millionen bleibt die Frage, ob die
Öffentlichkeitsarbeit nicht noch verbessert werden kann.
Auf den Kontaktlisten in Restaurants werden die Daten ziemlich schlecht
geschützt.
Das Problem hierbei sind nicht die Listen an sich, sondern wie sie
aufbewahrt werden. Häufig liegen diese Listen frei einsehbar für alle Gäste
aus. Es handelt sich um personenbezogene Daten, die gegenüber unbefugten
Dritten unter Verschluss gehalten werden müssen, um Missbrauch zu
verhindern.
Wie sähe eine datenschutzkonforme Regelung aus?
Zu einer allgemeinen Löschfrist von vier Wochen müsste eine sachgerechte
Entsorgung kommen. Das Zweckverwendungsverbot muss gewahrt bleiben, das
heißt die Daten dürfen zu keinem anderen Zweck als der Infektionsbekämpfung
genutzt werden. In der Praxis stellt sich die Frage, ob die Polizei zur
Strafverfolgung darauf zugreifen darf. Es geht dabei auch um die Stärkung
der Akzeptanz und das Vertrauen der Betroffenen bei der Abgabe ihrer Daten.
Der Beitrag der Kontaktdaten für die Infektionsbekämpfung bleibt bislang
weitgehend offen. Für eine erfolgreiche Verfolgung von Infektionsketten
wären sie erforderlich.
19 Aug 2020
## AUTOREN
Ella Strübbe
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