# taz.de -- heute in hamburg: „Das Problem sind nicht die Listen an sich“ | |
Interview Laura Strübbe | |
taz: Herr Caspar, nutzen Sie die Corona-Warn-App? | |
Johannes Caspar: Ich habe mir die App sofort nach Veröffentlichung | |
heruntergeladen. Vorab haben die Datenschutzbeauftragten sich für einen | |
dezentralen Ansatz eingesetzt. Die Daten der Nutzer werden im eigenen | |
Smartphone gespeichert, statt auf einem zentralen Server. Das verhindert | |
das Auslesen der Kontaktdaten durch eine dritte Stelle. | |
Wie effizient ist die App? | |
Nach Angaben des RKI wurden bislang 1679 TeleTANs, durch die Nutzer mit | |
positiver Testung ihre Ergebnisse melden können, ausgegeben. Das bedeute | |
aber nicht, dass alle Nutzer das Testergebnis auch in die Corona-App | |
eingetragen haben. Wie viel die Kontaktverfolgung über die App dabei | |
eingebracht hat, kann man nicht beurteilen, da es keinen Zugriff Dritter | |
auf die Daten gibt. Das ist ja auch gut so. Freiwilligkeit und Anonymität | |
sind hier wichtige Bausteine. Es darf nicht sein, dass ihre Nutzung vom | |
Staat überwacht wird. | |
Was kann man tun, damit ein breites Bevölkerungsspektrum die App nutzt? | |
Die Menschen, die sich der Wichtigkeit einer solchen Kontaktverfolgung | |
nicht bewusst sind, muss man durch Aufklärung erreichen. Bei einer | |
Nutzerzahl von circa 17 Millionen bleibt die Frage, ob die | |
Öffentlichkeitsarbeit nicht noch verbessert werden kann. | |
Auf den Kontaktlisten in Restaurants werden die Daten ziemlich schlecht | |
geschützt. | |
Das Problem hierbei sind nicht die Listen an sich, sondern wie sie | |
aufbewahrt werden. Häufig liegen diese Listen frei einsehbar für alle Gäste | |
aus. Es handelt sich um personenbezogene Daten, die gegenüber unbefugten | |
Dritten unter Verschluss gehalten werden müssen, um Missbrauch zu | |
verhindern. | |
Wie sähe eine datenschutzkonforme Regelung aus? | |
Zu einer allgemeinen Löschfrist von vier Wochen müsste eine sachgerechte | |
Entsorgung kommen. Das Zweckverwendungsverbot muss gewahrt bleiben, das | |
heißt die Daten dürfen zu keinem anderen Zweck als der Infektionsbekämpfung | |
genutzt werden. In der Praxis stellt sich die Frage, ob die Polizei zur | |
Strafverfolgung darauf zugreifen darf. Es geht dabei auch um die Stärkung | |
der Akzeptanz und das Vertrauen der Betroffenen bei der Abgabe ihrer Daten. | |
Der Beitrag der Kontaktdaten für die Infektionsbekämpfung bleibt bislang | |
weitgehend offen. Für eine erfolgreiche Verfolgung von Infektionsketten | |
wären sie erforderlich. | |
19 Aug 2020 | |
## AUTOREN | |
Laura Strübbe | |
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