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# taz.de -- corona in hamburg: „Kein Bußgeld, sondern eine Vertragsstrafe“
Interview Laura Strübbe
taz: Herr Vohl, beim Telefonieren in der Bahn kann schon einmal die Maske
von der Nase rutschen. Folgt künftig auf Fahrlässigkeit immer eine
Geldstrafe von 40 Euro?
Rainer Vohl: Grundsätzlich: Die Maske muss korrekt getragen werden, auch
und gerade beim Telefonieren. Wie beim Schwarzfahren oder beim Verstoß
gegen das Alkoholkonsumverbot haben die Mitarbeiter der Verkehrsunternehmen
aber einen gewissen Ermessensspielraum, wenn offensichtlich ist, dass die
Maske nur kurz verrutscht ist. Gleichwohl sind die Kollegen angehalten,
genau hinzusehen. Denn wer nur dann die Maske wieder hochzieht, wenn ein
Kontrolleur in Sicht ist, der verhält sich nicht in unserem Sinne.
Warum setzt der HVV nach den Durchsagen zum richtigen Tragen der
Mund-Nasen-Bedeckung nun doch auf Geldstrafen?
In der Annahme, dass sich die Fahrgäste an die Maskenpflicht halten, haben
wir bislang auf eine Strafe verzichtet. Das hatte auch sehr gut geklappt,
wir hatten immer etwa 95 Prozent Tragequote. Zählungen in den letzten Tagen
haben nun aber ergeben, dass diese Quote gesunken ist. Dazu kommt, dass die
Infektionszahlen in der letzten Woche wieder gestiegen sind – bei
gleichzeitigem Anstieg der Fahrgastzahlen. Nicht immer können dann die
Abstände von 1,50 Metern eingehalten werden.
Eine Klagewelle gegen die Bußgeldbescheide überrollt momentan die Hamburger
Gerichte. Kann gegen die Strafe auch Einspruch eingelegt werden?
Wenn die Beförderungsbedingungen des HVV genehmigt und bekanntgegeben sind,
sind diese auch einzuhalten. Das heißt, wer mit uns fahren möchte, der muss
die Bedingungen befolgen. Bei der Strafe handelt es sich nicht um ein
Bußgeld, das in anderen Ländern greift und als Ordnungswidrigkeit von der
Polizei vollstreckt wird, sondern um eine Vertragsstrafe des HVV.
Macht die neue Regelung an den Grenzen zu den umliegenden Bundesländern
halt?
Wir haben uns eng mit Niedersachsen und Schleswig-Holstein abgestimmt. Wir
halten immer den Gedanken eines Verkehrsverbundes hoch. Man muss damit
nicht schauen, ob man noch innerhalb der Hamburger Landesgrenzen ist oder
schon in Niedersachsen oder Schleswig-Holstein. Deshalb sollten die
Regelungen verbundweit gelten. Für die Fahrgäste ist es konsistenter und
plausibler, dass bei einer Fahrt mit dem HVV immer auch die
HVV-Beförderungsbedingungen gelten.
11 Aug 2020
## AUTOREN
Ella Strübbe
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