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# taz.de -- Aus dem Urlaub in die Isolation
> Hamburger*innen, die aus einem Risikogebiet heimkehren, müssen zwei
> Wochen in Quarantäne. Ihre Reisedaten ruft die Sozialbehörde direkt bei
> den Airlines ab
Bild: Mit Maske gut genug geschützt? Hamburg schickt Urlauber*innen nach Hause
Von Laura Strübbe
Am goldbraunen Sandstrand von Içmeler die Seele baumeln lassen, von der
Sonne geküsst zurück in den Flieger – und dann der Realitätsschock. Die
Coronaverordnung vom 1. Juli schreibt vor, dass Hamburger*innen, die aus
der Türkei oder einem anderen Corona-Risikogebiet zurückkehren, zwei Wochen
in Quarantäne gehen. Wie durch eine Anfrage des NDR bekannt wurde, sammelt
die Sozialbehörde dafür Daten von Fluggästen.
Um zu überprüfen, ob sich alle Rückkehrer*innen an die Ausgangssperre
halten, übermitteln Airlines unmittelbar nach der Landung Fluggastdaten mit
Namen und Adressen der Passagiere an die Sozialbehörde. Die schickt sie
weiter an die Gesundheitsämter – und das schon seit dem 1. Juli.
Auf Anfrage der taz hin, ob es datenschutzrechtliche Bedenken gäbe, ist der
Datenschutzbeauftragte nun gewillt, das Vorgehen der Gesundheitsbehörde zu
prüfen.
„Dabei gilt es insbesondere, Umfang und Übermittlungswege, Erhebungszweck
und Rechtsgrundlage der Verarbeitung zu thematisieren“, sagt Pressesprecher
Martin Schemm.
Martin Helfrich, der Sprecher der Sozialbehörde begründet die Datenabfrage
damit, dass in der Stadt zum Ende der Urlaubszeit eine neue Infektionswelle
vermieden werden solle. „Mit der Einschränkung einiger Personen verhindern
wir, dass sich viele Menschen einschränken müssen“, sagt Helfrich.
In der Coronaverordnung heißt es, dass Personen, die aus dem Ausland in
Hamburg ankommen, verpflichtet sind, sich nach der Einreise sofort auf
direktem Weg nach Hause oder in eine geeignete Unterkunft zu begeben.
Welche Staaten als Risikogebiete gelten, listet das Robert-Koch-Institut
auf. Momentan sind es 130 Länder, darunter Russland, die USA oder Ägypten.
Ob auch die Daten von Menschen weitergegeben werden, die nicht in
Risikogebieten gewesen seien, beantwortete die Sozialbehörde bis
Redaktionsschluss nicht.
Sollte ein Land zum neuen Krisenherd werden, müssten Reisende jedoch keine
rückwirkende Quarantäne befürchten. Maßgeblich sei der Zeitpunkt der
Einreise, sagt Helfrich gegenüber der taz.
Die Reisenden müssten die Quarantäne einplanen, egal, ob sie auf dem Land-,
See- oder Luftweg einreisten: „Für eine zweiwöchige Reise in ein
Risikogebiet sollen also vier Wochen Urlaub genommen werden“, sagt Helfrich
der Deutschen Presseagentur.
Einen Ausweg aus der Isolation gibt es jedoch: Ein negativer Coronatest ist
für zurückkehrende Urlauber*innen wie eine Gefängnisfrei-Karte im
Gesellschaftsspiel Monopoly. Zwar haben sich die Testkapazitäten
deutschlandweit vervierzehnfacht, den Test können sich aber wohl nicht alle
Urlauber*innen leisten: Für Kassenpatient*innen kostet er 128,23 Euro pro
Person.
Es können zudem weitere Kosten entstehen: „Wer zurückkehrt muss sich selbst
beim Gesundheitsamt melden. Wer dem nicht nachgeht, hat mit einem Bußgeld
zu rechnen“, sagt Helfrich. Wenn sich Rückkehrer*innen nicht bei der
Behörde melden, kann das bis zu 3.000 Euro kosten, heißt es im
Bußgeldkatalog.
Besuch dürfen die Betroffenen in der Quarantäne nicht empfangen. Dafür kann
die Stadt zwischen 300 und 5.000 Euro in Rechnung stellen. Einsam wird es
in der Isolation trotzdem nicht. Die Rückkehrer*innen müssten mit
unangekündigten Besucher*innen vom Gesundheitsamt rechnen, sagte Helfrich.
Die Daten hat die Behörde ja.
23 Jul 2020
## AUTOREN
Ella Strübbe
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