# taz.de -- Kölner besiegen Bremer | |
> Rewe hat im Streit ums Verbot des Alkoholverkaufs am Bahnhof Recht | |
> bekommen gegen den Innensenator | |
Von Dana Ehlert | |
Kaum verhängt, schon ist das Alkoholverkaufsverbot in Teilen wieder | |
gekippt. Dafür hat das Verwaltungsgericht am Donnerstag per Beschluss | |
gesorgt. Gegen das partielle Verbot hatte der Kölner Lebensmittelkonzern | |
Rewe geklagt. Ab sofort darf die Filiale am Bahnhof wieder auch freitags | |
und samstags nach 22 Uhr alkoholhaltige Getränke verkaufen. Die im Viertel | |
dagegen nicht. Im Vorfeld hatte Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) die | |
Gegenwehr der Supermarktgruppe scharf kritisiert: „Der Konzern, zu dem | |
bundesweit mehrere Tausend Filialen gehören, scheint in diesem Punkt jedes | |
Maß und Mitte verloren zu haben.“ Das sah das Gericht offenbar anders. | |
Anlass für ein Verbot waren Verletzungen der Abstands- und | |
Hygienevorkehrungen auf Bremens Straßen gewesen. Am Osterdeich, an der | |
Schlachte und im Viertel hatten Mitte Juni an den Wochenenden Leute Party | |
gemacht. An der Sielwallkreuzung waren die Verstöße besonders schwer: Hier | |
feierten Hunderte fast ausnahmslos ohne Mundschutz. Daraufhin hatte Mäurer | |
den Außer-Haus-Alkoholverkauf an Schlachte und im Viertel untersagt. Und | |
auch rund um den Bahnhof. | |
Das Verwaltungsgericht sieht zumindest in diesem Verbot „einen | |
unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte der Antragstellerin“. Es | |
fehle der Anlass dafür. Im Bahnhofsviertel hatte es keine Verletzungen der | |
Abstandsregelungen gegeben. Deshalb lasse sich ein Verbot nicht | |
rechtfertigen, befand das Gericht. | |
Anders fällt die Entscheidung für die Filiale im Steintorviertel aus. Dort | |
sei die zeitliche Verkaufsbeschränkung eine angemessene Sicherheitsmaßnahme | |
angesichts aktenkundiger Verletzungen der Abstandsregeln. Das Gericht | |
erinnerte aber daran, dass gegen solche Verstöße auch mit repressiven | |
Maßnahmen vorgegangen werden könne. Die würden auch direkt jene treffen, | |
die sich nicht an die Epidemieschutzvorschriften halten. Die Polizei war | |
bei den Freiluftpartys nicht eingeschritten. Rechtskräftig ist die | |
Entscheidung noch nicht, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ist | |
möglich. Der Innensenator prüfe noch, ob er sie einlegt, sagte | |
Behördensprecherin Karen Stroink. | |
27 Jun 2020 | |
## AUTOREN | |
Dana Ehlert | |
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