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# taz.de -- Kölner besiegen Bremer
> Rewe hat im Streit ums Verbot des Alkoholverkaufs am Bahnhof Recht
> bekommen gegen den Innensenator
Von Dana Ehlert
Kaum verhängt, schon ist das Alkoholverkaufsverbot in Teilen wieder
gekippt. Dafür hat das Verwaltungsgericht am Donnerstag per Beschluss
gesorgt. Gegen das partielle Verbot hatte der Kölner Lebensmittelkonzern
Rewe geklagt. Ab sofort darf die Filiale am Bahnhof wieder auch freitags
und samstags nach 22 Uhr alkoholhaltige Getränke verkaufen. Die im Viertel
dagegen nicht. Im Vorfeld hatte Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) die
Gegenwehr der Supermarktgruppe scharf kritisiert: „Der Konzern, zu dem
bundesweit mehrere Tausend Filialen gehören, scheint in diesem Punkt jedes
Maß und Mitte verloren zu haben.“ Das sah das Gericht offenbar anders.
Anlass für ein Verbot waren Verletzungen der Abstands- und
Hygienevorkehrungen auf Bremens Straßen gewesen. Am Osterdeich, an der
Schlachte und im Viertel hatten Mitte Juni an den Wochenenden Leute Party
gemacht. An der Sielwallkreuzung waren die Verstöße besonders schwer: Hier
feierten Hunderte fast ausnahmslos ohne Mundschutz. Daraufhin hatte Mäurer
den Außer-Haus-Alkoholverkauf an Schlachte und im Viertel untersagt. Und
auch rund um den Bahnhof.
Das Verwaltungsgericht sieht zumindest in diesem Verbot „einen
unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte der Antragstellerin“. Es
fehle der Anlass dafür. Im Bahnhofsviertel hatte es keine Verletzungen der
Abstandsregelungen gegeben. Deshalb lasse sich ein Verbot nicht
rechtfertigen, befand das Gericht.
Anders fällt die Entscheidung für die Filiale im Steintorviertel aus. Dort
sei die zeitliche Verkaufsbeschränkung eine angemessene Sicherheitsmaßnahme
angesichts aktenkundiger Verletzungen der Abstandsregeln. Das Gericht
erinnerte aber daran, dass gegen solche Verstöße auch mit repressiven
Maßnahmen vorgegangen werden könne. Die würden auch direkt jene treffen,
die sich nicht an die Epidemieschutzvorschriften halten. Die Polizei war
bei den Freiluftpartys nicht eingeschritten. Rechtskräftig ist die
Entscheidung noch nicht, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ist
möglich. Der Innensenator prüfe noch, ob er sie einlegt, sagte
Behördensprecherin Karen Stroink.
27 Jun 2020
## AUTOREN
Dana Ehlert
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