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# taz.de -- die drei fragezeichen: „Lohnersatz muss bei 80 Prozent liegen“
1 taz: Herr Schneider, wer erhält künftig wie lange und wie hoch
Lohnersatz, wenn das Kind wegen Corona nicht betreut werden kann?
Ulrich Schneider: Wenn es gut läuft, geht es um den Lohnersatz für bis zu
zehn Wochen, bei Alleinerziehenden bis zu zwanzig Wochen. Praktisch in
Analogie zum Kurzarbeitergeld können Eltern den Lohnersatz gewährt
bekommen. Aber das muss erst noch beschlossen werden.
2 Gibt es Zahlen und Erkenntnisse, wie wichtig der Lohnersatz neben den
Möglichkeiten von Kurzarbeit und Homeoffice ist?
Nein, richtig belastbare Zahlen dazu haben wir im Moment nicht. Nur eines
ist schon klar: So wie der Lohnersatz jetzt ausgestaltet ist – mit 67
Prozent – kommt man wahrscheinlich nicht hin. Das können Sie sich selber
ausrechnen: Wenn jemand als VerkäuferIn gearbeitet hat und sich jetzt zu
Hause um die kleinen Kinder kümmern muss, wird der Lohnersatz im
Zweifelsfalle nicht vor Hartz IV schützen. Es muss direkt aufgestockt
werden. Deswegen sagen wir, der Lohnersatz muss vom ersten Tag – auch beim
Kurzarbeitergeld – mindestens 80 Prozent betragen. Wir sagen auch, dass ein
Mindestlohnersatz benötigt wird. Nach unseren Vorstellungen müsste der
1.250 Euro betragen, sonst kommt man nicht über den Monat.
Der Lohnersatz ist da wichtig, wo der gesamte Lohn wegfällt. Das kann bei
Zwei-Personen-Haushalten sein, ist bei Alleinerziehenden aber eher der
Fall.
3 Was ist für Eltern geplant, die durch die Coronakrise ihren Job verloren
haben?
Für solche Eltern gibt es erst einmal lediglich die ganz normalen
Lohnersatzleistungen, sprich Arbeitslosengeld 1. Wenn darauf kein Anspruch
bestehen sollte, weil Vorbeschäftigungszeiten zu kurz waren, bleibt leider
nur der Gang zum Jobcenter.
Interview: Bennet Groen
23 May 2020
## AUTOREN
Bennet Groen
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