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# taz.de -- Initiative für Verbindlichkeit
> Eine Volksinitiative will erreichen, dass der Senat sich nicht über
> Bürgerentscheide hinwegsetzen kann. Die Forderung hat es in sich: Sie
> stellt das Verhältnis von Senat und Bezirkspolitik grundlegend in Frage
Von Pascal Patrick Pfaff
Die Volksinitiative für die Verbindlichkeit von Bürgerbegehren hat dem
Verfassungsausschuss der Bürgerschaft am Donnerstag ihr Anliegen
vorgestellt. Sie fordert, dass „Bürgerbegehren ab dem Tag ihrer Anmeldung
nicht mehr be- bzw. verhindert werden dürfen“. Zur Abgrenzung:
Volksbegehren betreffen die Landesebene, Bürgerbegehren die Bezirksebene.
Das Ansinnen der Initiative hat es in sich, denn die Bezirke sind nach der
Hamburgischen Verfassung untergeordnete Verwaltungseinheiten, die sich um
lokale Belange kümmern sollen. Was von übergeordneter Bedeutung ist,
bestimmt laut Bezirksverwaltungsgesetz der Senat. Eine Verbindlichkeit von
Bürgerentscheiden würde nicht zu dieser Konstruktion passen.
„Die Hamburgerinnen und Hamburger sind es leid, dass ihr demokratisches
Engagement auf lokaler Ebene von einem selbstherrlichen Senat allzu oft
einfach vom Tisch gewischt wird“, sagt die Rechtsanwältin Thérèse Fiedler.
Dieses Vorgehen mache die Mitbestimmung häufig zur Farce, fördere
politischen Frust und schrecke ab, findet Fiedler, die zu den
Vertrauensleuten der Volksinitiative gehört.
Zu den Fällen, in denen sich der Senat über einen Bürgerentscheid
hinweggesetzt hat, gehört unter anderem die Schließung des Bismarckbades am
Altonaer Bahnhof im Jahr 2005. „Aber auch das aktuelle Bürgerbegehren ‚Der
wilde Wald bleibt‘ im Bezirk Mitte könnte im Falle eines Erfolgs vom Senat
kassiert werden“, befürchtet die Initiative. Dabei geht es um den
Vollhöfner Wald in Altenwerder, der Logistikflächen weichen soll.
Dass Bürger*innen mit einer Initiative Interessen, Wünsche und Vorschläge
artikulieren können, um dafür in einem Parlament zu „werben“, findet Ulri…
Karpen wichtig. Der emeritierte Professor für Staatsrecht an der
Universität Hamburg saß von 1991 bis 2001 für die CDU in der Bürgerschaft.
Der taz gegenüber verweist er aber auch auf die Vorzüge einer
repräsentativen Demokratie. „Eine Gruppe von 121 Menschen wie die
Bürgerschaft kann die Dinge geradezu ‚durchkneten‘, durchdenken,
diskutieren und entscheiden. Das ist bei Volksentscheiden natürlich nicht
der Fall.“ Er halte aber den Ausgleich durch bestimmte Formen einer
direkten Demokratie grundsätzlich für richtig – sofern sie auf starke
Initiativen und Volksbegehren gestützt sind.
Die Initiative hatte im Februar 14.023 Unterschriften für ihre Forderung
vorgelegt. Mindestens 10.000 waren nötig, um ein Befassung der Bürgerschaft
zu erzwingen.
13 May 2020
## AUTOREN
Pascal Patrick Pfaff
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