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# taz.de -- Dublin-Abschiebungen ausgesetzt
Von Georg Sturm
Das Bundesinnenministerium hat aufgrund der Coronakrise sämtliche
Abschiebungen in andere EU-Staaten gestoppt. Damit wird die sogenannte
Dublin-Überstellung, die bei der Zuständigkeit eines anderen
Mitgliedsstaats für das Asylverfahren erfolgt, vorerst außer Kraft gesetzt.
In der Praxis hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf)
bereits seit vergangener Woche alle Dublin-Überstellungen ausgesetzt.
Der Grund: Aufgrund der wegen der Coronakrise geschlossenen Grenzen und des
Reiseverbots in Europa seien die Überstellungen „nicht zu vertreten“,
teilte das Bundesamt in einem Schreiben vom 18. März an die
Verwaltungsgerichte mit. Die zeitweise Aussetzung der
Überstellungsverfahren bedeute jedoch nicht, dass die Dublin-Staaten nicht
mehr zur Übernahme bereit und verpflichtet wären, heißt es weiter. Vielmehr
sei der Vollzug vorübergehend nicht möglich. Dies führt laut Bundesamt
nicht zum Ablauf der jeweiligen Dublin-Überstellungsfrist. Diese
sechsmonatige Frist, nach deren Ablauf die Zuständigkeit für das
Asylverfahren auf Deutschland übergehen würde, werde lediglich
unterbrochen.
„Die Überstellungsfristen müssen weiterlaufen, da ansonsten die Betroffenen
in einem zermürbenden Schwebezustand sind und noch länger als üblich nicht
wissen, wie es mit ihnen weitergeht“, erklärte Wiebke Judith,
rechtspolitische Referentin von Pro Asyl, der taz. Deshalb fordert die
Flüchtlingsorganisation, dass Deutschland die Asylverfahren hierzulande
durchführt.
„Was für Dublin-Überstellungen gilt, muss erst recht für Abschiebungen in
Drittstaaten gelten“, forderte Filiz Polat, migrationspolitische Sprecherin
der Grünen-Bundestagsfraktion. Die medizinische Versorgungssituation und
die teils unklare epidemiologische Lage in vielen Drittstaaten gefährdeten
eine erfolgreiche Eindämmung des Coronavirus.
25 Mar 2020
## AUTOREN
Georg Sturm
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