# taz.de -- wählen gehen: Was Sie mit Ihren Stimmen tun dürfen – und was ni… | |
Wenn an diesem Sonntag um 8 Uhr die Wahllokale öffnen, bekommen die | |
Hamburger*innen dort zwei Stimmzettel: Einen gelben und einen roten. Auf | |
dem gelben können sie die Parteien und Kandidierenden der Landeslisten | |
wählen. Auf dem roten stehen die lokalen Vertreter*innen einzelner Parteien | |
für den jeweiligen Wahlkreis, diejenigen Kandidierenden also, die die | |
Wähler*innen aus ihrer Nachbarschaft kennen können. Auf beiden Wahlzetteln | |
dürfen die Wähler*innen jeweils fünf Stimmen verteilen. | |
Verteilen ist in Hamburg ein wichtiges Stichwort. Es ist möglich, die | |
Stimmen der Gesamtliste einer Partei zu geben, einem oder mehreren | |
Kandidierenden und sogar, mit den Stimmen verschiedene Parteien zu | |
unterstützen. Die Wahl ist personalisiert. Einfach eine Partei zu wählen, | |
ist nur auf dem gelben Landeslisten-Zettel möglich. Auf dem roten | |
Wahlkreis-Zettel stehen nur die Kandidierenden zur Wahl. | |
Noch 2004 hatten die Hamburger*innen nur eine Stimme, mit der sie jeweils | |
eine Partei unterstützen konnten. In den folgenden Jahren wurde das | |
Wahlrecht mehrmals überarbeitet. Heute können auch Kandidierende von | |
hinteren Listenplätzen nach vorn und bestenfalls ins Rathaus gewählt | |
werden. Wähler*innen können weniger als fünf Kreuze, aber niemals mehr | |
machen – sonst ist der Stimmzettel ungültig. | |
Das Hamburger Wahlrecht ist komplex, dafür aber vergleichsweise modern: | |
Anders als in Bundesländern wie Bayern können Hamburger*innen bereits mit | |
16. Jahren wählen. Außerdem muss man seit mindestens drei Monaten in | |
Hamburg gemeldet sein. Bis 18 Uhr haben die Wahllokale geöffnet. Anastasia | |
Trenkler | |
22 Feb 2020 | |
## AUTOREN | |
Anastasia Trenkler | |
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