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# taz.de -- wählen gehen: Was Sie mit Ihren Stimmen tun dürfen – und was ni…
Wenn an diesem Sonntag um 8 Uhr die Wahllokale öffnen, bekommen die
Hamburger*innen dort zwei Stimmzettel: Einen gelben und einen roten. Auf
dem gelben können sie die Parteien und Kandidierenden der Landeslisten
wählen. Auf dem roten stehen die lokalen Vertreter*innen einzelner Parteien
für den jeweiligen Wahlkreis, diejenigen Kandidierenden also, die die
Wähler*innen aus ihrer Nachbarschaft kennen können. Auf beiden Wahlzetteln
dürfen die Wähler*innen jeweils fünf Stimmen verteilen.
Verteilen ist in Hamburg ein wichtiges Stichwort. Es ist möglich, die
Stimmen der Gesamtliste einer Partei zu geben, einem oder mehreren
Kandidierenden und sogar, mit den Stimmen verschiedene Parteien zu
unterstützen. Die Wahl ist personalisiert. Einfach eine Partei zu wählen,
ist nur auf dem gelben Landeslisten-Zettel möglich. Auf dem roten
Wahlkreis-Zettel stehen nur die Kandidierenden zur Wahl.
Noch 2004 hatten die Hamburger*innen nur eine Stimme, mit der sie jeweils
eine Partei unterstützen konnten. In den folgenden Jahren wurde das
Wahlrecht mehrmals überarbeitet. Heute können auch Kandidierende von
hinteren Listenplätzen nach vorn und bestenfalls ins Rathaus gewählt
werden. Wähler*innen können weniger als fünf Kreuze, aber niemals mehr
machen – sonst ist der Stimmzettel ungültig.
Das Hamburger Wahlrecht ist komplex, dafür aber vergleichsweise modern:
Anders als in Bundesländern wie Bayern können Hamburger*innen bereits mit
16. Jahren wählen. Außerdem muss man seit mindestens drei Monaten in
Hamburg gemeldet sein. Bis 18 Uhr haben die Wahllokale geöffnet. Anastasia
Trenkler
22 Feb 2020
## AUTOREN
Anastasia Trenkler
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