# taz.de -- lichtblick der woche: Klimakrise kannAsyl-Grund sein | |
Der UN-Menschenrechtsausschuss hat es nun bestätigt: Die Klimakrise | |
betrifft die grundlegenden Rechte der Menschen. Wer aufgrund der globalen | |
Erwärmung aus seiner Heimat fliehen muss, kann deshalb ein Recht auf Asyl | |
haben. Zwar lehnte der Ausschuss die konkrete Beschwerde eines Mannes aus | |
dem pazifischen Inselstaat Kiribati ab, der gegen die Abschiebung seiner | |
Familie aus Neuseeland geklagt hatte. Aber er nannte Standards, die den | |
Erfolg künftiger Asylanträge erleichtern könnten. So müssten Asylsuchende | |
nicht nachweisen, dass ihnen unmittelbare Schäden drohen. Es reiche aus, | |
wenn das Recht auf Leben durch Folgen der Klimakrise bedroht sei. Im | |
vorliegenden Fall hatte Kritibati nach Einschätzung des Ausschusses | |
ausreichende Schutzmaßnahmen ergriffen. Die Erklärung des Ausschusses ist | |
rechtlich zwar nicht bindend. Aber Staaten, die keinen regionalen | |
Menschenrechtsgerichtshof haben, orientieren sich oft an den Entscheidungen | |
des UN-Organs. Und alle UN-Mitgliedstaaten sind dazu verpflichtet, sich mit | |
den Empfehlungen auseinanderzusetzen. (swe) | |
24 Jan 2020 | |
## AUTOREN | |
Sara Wess | |
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