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# taz.de -- lichtblick der woche: Klimakrise kannAsyl-Grund sein
Der UN-Menschenrechtsausschuss hat es nun bestätigt: Die Klimakrise
betrifft die grundlegenden Rechte der Menschen. Wer aufgrund der globalen
Erwärmung aus seiner Heimat fliehen muss, kann deshalb ein Recht auf Asyl
haben. Zwar lehnte der Ausschuss die konkrete Beschwerde eines Mannes aus
dem pazifischen Inselstaat Kiribati ab, der gegen die Abschiebung seiner
Familie aus Neuseeland geklagt hatte. Aber er nannte Standards, die den
Erfolg künftiger Asylanträge erleichtern könnten. So müssten Asylsuchende
nicht nachweisen, dass ihnen unmittelbare Schäden drohen. Es reiche aus,
wenn das Recht auf Leben durch Folgen der Klimakrise bedroht sei. Im
vorliegenden Fall hatte Kritibati nach Einschätzung des Ausschusses
ausreichende Schutzmaßnahmen ergriffen. Die Erklärung des Ausschusses ist
rechtlich zwar nicht bindend. Aber Staaten, die keinen regionalen
Menschenrechtsgerichtshof haben, orientieren sich oft an den Entscheidungen
des UN-Organs. Und alle UN-Mitgliedstaaten sind dazu verpflichtet, sich mit
den Empfehlungen auseinanderzusetzen. (swe)
24 Jan 2020
## AUTOREN
Sara Wess
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