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# taz.de -- heute in hamburg: „Falsches Bild von Sicherheit“
Interview Katharina Gebauer
taz: Frau Lincoln, auf welchen Plattformen kommunizieren Sie?
Sarah Lincoln: Auf dem Handy habe ich Whatsapp drauf. Bei der Arbeit nutze
ich Signal, denn das ist verschlüsselt.
Fühlen Sie sich da sicher?
Zunehmend gibt es IT-Sicherheitslücken, die staatlich befördert werden.
Sowohl kriminellen Hackern als auch staatlichen Nachrichtendiensten
ermöglicht das, auf Handys und Computer zuzugreifen. Diese Lücken sind
notwendig, um dort Überwachungs-Softwares, sogenannte Staatstrojaner, zu
installieren. Die Anbieter versuchen, diese schnell zu schließen. Der Staat
will sie so lange wie möglich offen halten und hält sie deshalb geheim.
Warum das?
Die Sicherheitsbehörden brauchen diese Lücken, um verdächtige Personen
auszuspähen. Das ist ein massiver Eingriff in das allgemeine
Persönlichkeitsrecht der betroffenen Person und gefährdet zudem die
IT-Sicherheit aller Menschen. Das ist, als ginge die Polizei einfach an
einer kaputten Haustür vorbei und merke sich die Adresse für eine spätere
Hausdurchsuchung.
Braucht die Polizei weitere Befugnisse, um bei Online-Kriminalität nicht
weiterhin immer zehn Schritte hinterher zu sein?
In den Fällen, in denen nicht rechtzeitig eingegriffen wurde, lag das meist
nicht daran, dass Polizei oder Geheimdienste nicht ausreichend
Überwachungsbefugnisse hatten. Deshalb ist es überhaupt nicht notwendig,
diese zu erweitern. Das vermittelt ein falsches Bild von Sicherheit.
Welche Gesetze werden derzeit verschärft?
In Hamburg wird das Polizeigesetz und das Verfassungsschutzgesetz
reformiert. Der Verfassungsschutz darf sich dann künftig auch in Handys und
Computer hacken und die Kommunikation mitlesen.
Was ändert sich im neuen Polizeigesetz?
Dort ist die automatisierte Datenanalyse vorgesehen. Mit einer speziellen
Software werden große Datenmengen ausgewertet: Aus polizeilichen
Datenbanken und externen Quellen wie Social-Media-Kanälen. Die Polizei will
damit Personen und Netzwerke durchleuchten.
Warum halten Sie automatisierte Datenanalyse für gefährlich?
Dadurch können sich Behörden umfassende Persönlichkeitsprofile von
Zielpersonen erstellen. Das verstößt gegen die informationelle
Selbstbestimmung und kann sogar die Menschenwürde verletzen. Die Analyse
greift lange vor einer konkreten Gefahr ein. Die Gesellschaft für
Freiheitsrechte wird in Hamburg prüfen, ob wir gegen die Verschärfungen
eine Verfassungsbeschwerde einlegen.
Vortrag „Staatstrojaner und Datenanalyse“: 18.15 Uhr, Rechtshaushörsaal,
Rothenbaumchaussee 33, Eintritt frei
28 Nov 2019
## AUTOREN
Katharina Gebauer
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