Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- halbherzig: Geisterfahrer in Sachen Kinderrechte
Der Kinderschutzbund hat am Mittwoch feierlich einen Platz für Kinderrechte
eingeweiht – pünktlich zum 30. Jubiläum der UN-Kinderrechtskonvention.
Eine gute Sache, aber es gibt stärkere Signale, um die Wichtigkeit der
Kinderrechte zu unterstreichen: Fast alle Bundesländer haben Kindern in
ihrer Landesverfassung gesonderte Rechte eingeräumt, als vorletztes Land
2018 Hessen. Nun gibt es nur noch einen Geisterfahrer auf der Straße der
Kinder-Sonderrechte: Hamburg. Hier findet man diesen Schritt bis heute
unnötig – neuer Platz der Kinder hin oder her.
Kinderrechte garantieren Kindern unter anderem Freizeit, Erholung,
gewaltfreie Erziehung, eine eigene Meinung und ein sicheres Zuhause – so
lange sie nicht in Hamburg leben.
Für Ralf Slüter, den Geschäftsführer des Hamburger Kinderschutzbundes, ist
klar: Kinderrechte gehören ins Grundgesetz. „Menschenrechte gibt es schon“,
sagt er, „aber Kinder müssen unter besonderem Schutz stehen.“
Die Position teilt der Hamburger Senat. Sie aber zunächst einmal in der
Landesverfassung zu verankern, sieht man keine Notwendigkeit. „Wenn wir es
hier in Hamburg regeln, ist das schön, hilft aber nicht viel“, begründet
der Sprecher der Sozialbehörde, Martin Helfrich, die Zurückhaltung.
Vielleicht ist der Ansatz tatsächlich sinnlos, die Kinderrechte wenigstens
symbolisch in die Landesverfassung aufzunehmen. Es ist diskutabel, ob das
dazu beitragen könnte, zumindest regional das Bewusstsein für die Rechte
von Kindern zu stärken; ob der Verfassungsrang dazu beitragen kann, dass
die (Landes-)Kinder diese Rechte auch tatsächlich einfordern.
Vielleicht also liegen bei diesem Thema alle anderen Bundesländer falsch.
Das kann ja durchaus sein. Vielleicht ist Hamburg aber auch jener
sprichwörtliche Geisterfahrer, dem der Ausspruch zugeschrieben wird: „Die
fahren alle auf der falschen Seite!“Sophie Hansen
23 Nov 2019
## AUTOREN
Sophie Hansen
## ARTIKEL ZUM THEMA
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.