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# taz.de -- Das war auch: Am Riff gestrandet
Die schlechten – aber irgendwie auch guten – Nachrichten zum teuersten und
sinnlosesten Verkehrsprojekt in der Europäischen Union häufen sich. Das
Finanzkonzept des Fehmarnbelt-Tunnels wackelt schon lange heftig, im Juli
wies ein Verkehrsgutachter den fehlenden Bedarf für die 18 Kilometer lange
Straßen- und Schienenverbindung auf dem Grund der Ostsee nach, und jetzt
liegen auch noch streng geschützte Riffe im Weg. Das belegte am Donnerstag
der Naturschutzbund (Nabu). „Der Tunnel hat jetzt ein weiteres großes
Problem“, sagt Nabu-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.
Eine im Auftrag des Nabu vorgenommene Biotopkartierung hat ergeben, dass
der Ostseeboden in dem Seegebiet zwischen Deutschland und Dänemark nicht
aus Schlick und Sand besteht, wie die Umweltverträglichkeitsstudie für die
Planfeststellung besagt. Tatsächlich gebe es vor dem Fährhafen Puttgarden
auf Fehmarn, wo der Tunnel auf deutscher Seite beginnen soll, mehrere
Quadratkilometer große und artenreiche Riffe, sagte der Leiter für
Meeresschutz beim Nabu, Kim Detloff.
Demnach kommen von 17 rifftypischen Arten allein neun im Fehmarnbelt vor.
Dort fänden sich Tange, Schwämme, Moostierchen, Muscheln, Großkrebse und
„eine extrem hohe Dichte an Plattfischen, die wir sonst in der Ostsee nicht
so haben“, sagt Nabu-Meeresschutzexpertin Anne Böhnke-Henrichs. Solche
„Oasen der Meere“ seien durch das Bundesnaturschutzgesetz und die
europäische FFH-Richtlinie streng geschützt. „Der ökologische Schaden im
Fall eines Tunnelbaus muss neu bewertet werden“, fordert Detloff.
„Wir sehen hier ganz klar einen Verstoß sowohl gegen deutsches als auch
gegen europäisches Recht“, sagt Böhnke-Henrichs. Dies werde nun vor dem
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geklärt. Dort hatte der Nabu im Mai
Klage gegen den Ende 2018 erlassenen Planfeststellungsbeschluss
eingereicht.
Auf das mögliche Vorhandensein von Riffen habe man die Behörden frühzeitig
aufmerksam gemacht, sagt Böhnke-Henrichs. Dass sich dieser Verdacht nun
bewahrheite, stelle die von der staatlichen dänischen
Realisierungsgesellschaft Femern A/S in Auftrag gegebenen Gutachten
„grundsätzlich infrage“. Die indes sieht keinen neuen Sachstand, deshalb
gebe es keinen Grund, „die Planfeststellung anzuzweifeln“, so
Femern-Sprecherin Inga Karten. Das wird das Leipziger Bundesgericht zu
klären haben.
Sven-Michael Veit
7 Sep 2019
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Sven-Michael Veit
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