# taz.de -- Wasser in Gefahr | |
> Volksbegehren für sauberes Grundwasser und gegen Fracking in | |
> Schleswig-Holstein gestartet. Allerdings prüft das Verfassungsgericht | |
> noch die Zulässigkeit der Initiative | |
Bild: Wollen Grundwasser vor Fracking, Gas- und Ölförderung schützen: Die In… | |
Von Sven-Michael Veit | |
Für sauberes Grundwasser und gegen Fracking wurde am gestrigen Montag in | |
Schleswig-Holstein ein Volksbegehren gestartet. Das Ziel der Initiative | |
besteht darin, Wasser besser vor den Risiken der Gas- und Ölförderung zu | |
schützen. „Geheime Bohrpläne, unbekannte Gefahrstoffe, vertuschte | |
Korruptionsvorwürfe – es ist höchste Zeit, dass wir Bürger den Schutz | |
unseres Wassers und die Aufdeckung von Gefahren selbst in die Hand nehmen“, | |
so die Initiative, die unter anderem von Patrick Breyer, ehemaliger | |
Landtagsabgeordneter und jetzt Europaparlamentarier der Piraten, und | |
Reinhard Knof, Sprecher der „Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager und | |
Fracking“, vertreten wird. | |
Sie fordern unter anderem, dass künftig Anträge auf Probebohrungen | |
öffentlich gemacht werden. Bisher gilt Geheimhaltung zugunsten der | |
Energieunternehmen, die sich potenzielle Claims sichern wollen. Die | |
Initiative möchte auch eine vollständige Haftung von Konzernen für | |
Umweltschäden, die von ihnen verursacht wurden, durchsetzen. Danach sollen | |
Firmen für alle Veränderungen und Schäden zur Rechenschaft gezogen werden | |
können, inklusive einer Wiederherstellung des Zustandes vor einer Bohrung – | |
was schwierig sein dürfte, wenn der Untergrund durch hohen Druck | |
aufgebrochen wurde. | |
Hinter der Initiative steht ein breites Bündnis aus Organisationen, | |
Initiativen und Parteien, darunter der Bundesverband Bürgerinitiativen | |
Umweltschutz (BBU), der Umweltverband BUND Schleswig-Holstein, die | |
Schutzstation Wattenmeer, Attac, diverse Initiativen sowie SPD, SSW und | |
Piratenpartei. | |
Um einen Volksentscheid zu erreichen, müssen bis zum 2. März nächsten | |
Jahres mindestens 80.000 gültige Unterstützerunterschriften gesammelt | |
werden. „Wir glauben, dass wir das schaffen“, so Breyer. In der ersten | |
Phase der Volksinitiative 2018 waren bereits 42.000 Unterschriften | |
zusammengekommen, mehr als doppelt so viele wie notwendig (siehe Kasten). | |
Es gebe im Land zunehmend Probleme, eine ausreichende Wasserversorgung zu | |
gewährleisten, sagte Reinhard Knof von der Bürgerinitiative gegen | |
CO2-Endlager. Zu den Unterstützern zählt auch Comiczeichner Rötger Feldmann | |
alias Brösel. Wegen ein paar Tropfen Öl und Gas werde die Landschaft | |
kaputtgemacht: „Nichts ist sicher, gar nichts“, glaubt Brösel. Ein Cartoon | |
von ihm mit dem Slogan „Frackt euch selber“ begleitet die Kampagne der | |
Volksinitiative. | |
Das Verbot von Fracking ist der zentrale Punkt der Initiative. Dabei wird | |
ein Gemisch aus Wasser, Sand und Chemikalien mit hohem Druck in den Boden | |
gepresst. So entstehen im Gestein Risse, durch die zum Beispiel Erdgas | |
entweichen und an die Oberfläche gelangen kann. Kritiker befürchten deshalb | |
Gefahren für das Grundwasser. Fracking wird in Schleswig-Holstein zwar | |
nicht praktiziert. Die Volksinitiative will aber erreichen, dass es auch | |
rechtssicher untersagt wird. | |
Ob Volksbegehren und Volksentscheid aber der richtige Weg dahin sind, ist | |
umstritten. Im Kieler Landtag will aktuell nur die AfD fracken lassen. Dass | |
grüne Umweltministerium bedauert, dem Land seien die Hände gebunden. Denn | |
der Bund habe Fracking im Bundes-Wasserhaushaltsgesetz geregelt. Darauf mit | |
Verboten im Landeswassergesetz zu antworten, sei „nicht rechtskonform“. | |
Breyer würde es auf einen Versuch ankommen lassen, weil kein Gerichtsurteil | |
einem Bundesland verbiete, aus dem Fracking auszusteigen. Das kann sich | |
rasch ändern. Am 1. Oktober verhandelt das Schleswig-Holsteinische | |
Landesverfassungsgericht in Schleswig darüber, ob die Forderung der | |
Volksinitiative nach einem Fracking-Verbot überhaupt zulässig ist. | |
3 Sep 2019 | |
## AUTOREN | |
Sven-Michael Veit | |
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