Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Wasser in Gefahr
> Volksbegehren für sauberes Grundwasser und gegen Fracking in
> Schleswig-Holstein gestartet. Allerdings prüft das Verfassungsgericht
> noch die Zulässigkeit der Initiative
Bild: Wollen Grundwasser vor Fracking, Gas- und Ölförderung schützen: Die In…
Von Sven-Michael Veit
Für sauberes Grundwasser und gegen Fracking wurde am gestrigen Montag in
Schleswig-Holstein ein Volksbegehren gestartet. Das Ziel der Initiative
besteht darin, Wasser besser vor den Risiken der Gas- und Ölförderung zu
schützen. „Geheime Bohrpläne, unbekannte Gefahrstoffe, vertuschte
Korruptionsvorwürfe – es ist höchste Zeit, dass wir Bürger den Schutz
unseres Wassers und die Aufdeckung von Gefahren selbst in die Hand nehmen“,
so die Initiative, die unter anderem von Patrick Breyer, ehemaliger
Landtagsabgeordneter und jetzt Europaparlamentarier der Piraten, und
Reinhard Knof, Sprecher der „Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager und
Fracking“, vertreten wird.
Sie fordern unter anderem, dass künftig Anträge auf Probebohrungen
öffentlich gemacht werden. Bisher gilt Geheimhaltung zugunsten der
Energieunternehmen, die sich potenzielle Claims sichern wollen. Die
Initiative möchte auch eine vollständige Haftung von Konzernen für
Umweltschäden, die von ihnen verursacht wurden, durchsetzen. Danach sollen
Firmen für alle Veränderungen und Schäden zur Rechenschaft gezogen werden
können, inklusive einer Wiederherstellung des Zustandes vor einer Bohrung –
was schwierig sein dürfte, wenn der Untergrund durch hohen Druck
aufgebrochen wurde.
Hinter der Initiative steht ein breites Bündnis aus Organisationen,
Initiativen und Parteien, darunter der Bundesverband Bürgerinitiativen
Umweltschutz (BBU), der Umweltverband BUND Schleswig-Holstein, die
Schutzstation Wattenmeer, Attac, diverse Initiativen sowie SPD, SSW und
Piratenpartei.
Um einen Volksentscheid zu erreichen, müssen bis zum 2. März nächsten
Jahres mindestens 80.000 gültige Unterstützerunterschriften gesammelt
werden. „Wir glauben, dass wir das schaffen“, so Breyer. In der ersten
Phase der Volksinitiative 2018 waren bereits 42.000 Unterschriften
zusammengekommen, mehr als doppelt so viele wie notwendig (siehe Kasten).
Es gebe im Land zunehmend Probleme, eine ausreichende Wasserversorgung zu
gewährleisten, sagte Reinhard Knof von der Bürgerinitiative gegen
CO2-Endlager. Zu den Unterstützern zählt auch Comiczeichner Rötger Feldmann
alias Brösel. Wegen ein paar Tropfen Öl und Gas werde die Landschaft
kaputtgemacht: „Nichts ist sicher, gar nichts“, glaubt Brösel. Ein Cartoon
von ihm mit dem Slogan „Frackt euch selber“ begleitet die Kampagne der
Volksinitiative.
Das Verbot von Fracking ist der zentrale Punkt der Initiative. Dabei wird
ein Gemisch aus Wasser, Sand und Chemikalien mit hohem Druck in den Boden
gepresst. So entstehen im Gestein Risse, durch die zum Beispiel Erdgas
entweichen und an die Oberfläche gelangen kann. Kritiker befürchten deshalb
Gefahren für das Grundwasser. Fracking wird in Schleswig-Holstein zwar
nicht praktiziert. Die Volksinitiative will aber erreichen, dass es auch
rechtssicher untersagt wird.
Ob Volksbegehren und Volksentscheid aber der richtige Weg dahin sind, ist
umstritten. Im Kieler Landtag will aktuell nur die AfD fracken lassen. Dass
grüne Umweltministerium bedauert, dem Land seien die Hände gebunden. Denn
der Bund habe Fracking im Bundes-Wasserhaushaltsgesetz geregelt. Darauf mit
Verboten im Landeswassergesetz zu antworten, sei „nicht rechtskonform“.
Breyer würde es auf einen Versuch ankommen lassen, weil kein Gerichtsurteil
einem Bundesland verbiete, aus dem Fracking auszusteigen. Das kann sich
rasch ändern. Am 1. Oktober verhandelt das Schleswig-Holsteinische
Landesverfassungsgericht in Schleswig darüber, ob die Forderung der
Volksinitiative nach einem Fracking-Verbot überhaupt zulässig ist.
3 Sep 2019
## AUTOREN
Sven-Michael Veit
## ARTIKEL ZUM THEMA
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.