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# taz.de -- Krach um Kaisers Bahn
> Ist die stark befahrene Strecke zwischen Düsseldorf und Duisburg zu laut
> –und ein Schwarzbau? Darüber entscheidet das Verwaltungsgericht
> Düsseldorf
Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht verhandelt seit Mittwoch darüber, ob
eine der meistbefahrenen Bahnstrecken Europas zu laut ist und illegal
gebaut wurde. „Die Situation ist unhaltbar“, empörte sich Klägerin und
Anwohnerin Elke Wagner. Die Gesundheitsbelastung für die Anwohner der
Strecke zwischen Düsseldorf und Duisburg sei viel zu hoch.
Hunderte Züge vom ICE bis zum Güterzug rattern täglich in kurzer Taktfolge
durch Düsseldorf-Angermund. Es ist eine der wichtigsten Bahntrassen Europas
und eine der am stärksten befahrenen. Die Anwohner fühlen sich seit 40
Jahren hingehalten, weil in Aussicht gestellt Lärmschutzwände noch immer
nicht gebaut sind und seither der Verkehr auf der Trasse massiv zugenommen
habe. Nun steht auch noch der Ausbau der Strecke auf sechs Spuren für den
Rhein-Ruhr-Express an. Die Anrainer machen sich dafür für eine aufwändige
Tunnellösung stark.
Dass die 1845 gebaute Bahnstrecke nach heutigen Maßstäben zu laut ist,
bestritt in der Verhandlung niemand. Die gemessenen Lärmwerte von 69
Dezibel tagsüber und 63 nachts seien „beachtlich“, sagte Richter Andreas
Hake. Doch der Gesetzgeber habe Altanlagen von den Grenzwerten ausgenommen.
„Da fällt alles hinten rüber, was vor 1974 entstanden ist“, sagte Hake.
„Dass dies für die betroffenen Anwohner eine unbefriedigende Situation ist,
das ist klar.“ Klägeranwalt Clemens Antweiler hatte argumentiert, die Bahn
könne sich bei einem Schwarzbau nicht auf Bestandsschutz berufen. Trotz
intensiver Suche seien die notwendigen Genehmigungen nicht aufgetaucht.
Richter Hake führte allerdings aus, dass es auf die Frage, ob die Trasse
illegal errichtet wurde, also ein Schwarzbau sei, aus seiner Sicht nicht
ankomme.
Die 1845 gebaute Strecke sei ein zentrales Infrastrukturprojekt Preußens
gewesen, sogar Kaiser Wilhelm habe die Eisenbahn mit „großem Bahnhof“
genutzt. Daher sehe er für die Annahme, es handele sich um einen
Schwarzbau, „keine Grundlage“. Dass ein Privatunternehmen die Strecke ohne
Zustimmung der preußischen Behörden gebaut haben könnte, sei „nicht
vorstellbar“. Die Klage habe also „keinen Erfolg, weil Kaiser Wilhelm mit
der Bahn gefahren ist“, sagte Anwalt Clemens Antweiler. (dpa)
29 Aug 2019
## AUTOREN
Tobias Schmidt
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