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# taz.de -- Schutz vorm Spähangriff
> Seit die Europäische Union den Datenschutz neu geregelt hat, steigt die
> Zahl der Beschwerden und Beratungen. Geldstrafen wurden in Bremen bislang
> nicht verhängt
Von Stefan Simon
Imke Sommer wirkt erleichtert: Die Landesbeauftragte für Datenschutz und
Informationsfreiheit stellte gestern den ersten Jahresbericht seit
Inkrafttreten der der Europäischen Datenschutzverordnung (DSGVO) vor. Sie
sei „hochzufrieden“, dass diese bei den Betroffenen im Land Bremen
offensichtlich angekommen sei.
Denn fast jede Woche erreichte die bremische Aufsichtsbehörde eine
Beschwerde im Bereich des Beschäftigungsdatenschutzes. Hier zeige sich, in
welch „starkem Maße gerade auch Beschäftigte kleiner Unternehmen
schutzbedürftig“ sind. Beispiel: „Die Mitarbeiterin eines kleinen Kiosks
wurde von ihrem Arbeitgeber durch vier Kameras überwacht“, berichtet
Sommer. „Er teilte ihr mit, dass er sie rund um die Uhr in Echtzeit
beobachten könnte.“
Bei einem Pflegedienst war das GPS in den Autos der Mitarbeiter*innen im
Dauereinsatz, egal, ob die Autos Privat oder geschäftlich genutzt wurden.
Diese Fälle zeigten, dass es ein Irrtum sei, wonach die DGSVO hauptsächlich
der „Zähmung der US-amerikanischen Internetgiganten“ dient. Sie entfaltet
ihre Wirkung nicht nur im Streit mit Großkonzernen wie Facebook und Google,
sondern hilft auch Missbräuche kleiner Handwerksbetriebe einzudämmen.
Ausgenommen von der Geltung sind Privatpersonen, wenn diese Daten für
persönliche oder familiäre Zwecke verwenden.
Dass die Regelungen nicht nur gelten, sondern auch durchgesetzt werd, zeigt
ein Fall aus Österreich. Die Aufsichtsbehörde verhängte gegen ein
Sportwettencafe eine Geldstrafe in Höhe von 5.280 Euro. Die Betreiber*innen
installierten Videokameras, die die öffentliche Straße sowie öffentlich
zugängliche Parkplätze überwachten.
Die bremische Behörde verhängte bisher keine Bußgelder. Das liege auch am
deutlichen Anstieg der Beschwerden, Anzeigen oder Meldungen von
Datenschutzverletzungen. Jeder Fall müsse einzeln geprüft werden, dafür
reiche jedoch das Personal nicht aus, so Sommer. Derzeit beschäftigt die
Landesbeauftragte 14 Mitarbeiter*innen. Für Sommer sei es dennoch ein
Erfolg, dass sich das Arbeitspensum seit Mai letzten Jahres erhöht habe.
Auch wenn sie festellen musste, „dass der Berg der bei uns eingehenden
Beschwerden so stark anwächst, dass es unmöglich ist, ihn abzutragen.“
Die Datenschutzgrundversorgung, die am 25. Mai letzten Jahres in Kraft
trat, sieht neue Regeln zum Beispiel für Unternehmen, Selbstständige und
Vereine vor. Betroffen sind alle, die automatisiert personenbezogene Daten
verarbeiten, also vor allem Unternehmen und Selbstständige – aber auch das
elektronische Mitgliederverzeichnis eines Vereins fällt schon unter die
DSGVO.
Seitdem die Datenschutzgrundverordnung in Kraft trat, stieg im Land Bremen
die Zahl der Beschwerden von 36 auf 53. Die Zahl der Beratungen stieg im
selben Zeitraum um 161 auf 249.
30 Mar 2019
## AUTOREN
Stefan Simon
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