# taz.de -- Bremse mit Ausnahmen | |
> Senat hat Gesetzentwurf zur Umsetzung der Schuldenbremse beschlossen | |
Der Senat hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der ab 2020 für alle | |
Bundesländer verpflichtenden Schuldenbremse beschlossen. | |
Dabei gehe es nicht um eine Verschärfung des in Grundgesetz und | |
Landesverfassung verankerten Verbots für neue Schulden, sagte am Dienstag | |
Finanzsenatorin Karoline Linnert (Grüne). Vielmehr würden Ausnahmeregeln | |
konkretisiert, in denen etwa befristet und rückzahlbar Kredite aufgenommen | |
werden dürften. | |
Für das mit über 20 Milliarden Euro verschuldete Bundesland ist dies | |
wichtig, denn das Diktum „Keine neuen Schulden“ könnte schwierig werden, | |
sollte die Konjunktur wegbrechen. Für diesen Fall regelt das Gesetz, dass | |
unter bestimmten Bedingungen vorübergehend Kredite möglich sind, die in | |
Aufschwungzeiten wieder zurückgezahlt werden müssen. | |
Auch bei Naturkatastrophen sieht die Schuldenbremse solche Ausnahmen vor. | |
Für den Fall, dass es wirtschaftlich „ganz übel laufen“ sollte, verwies | |
Linnert auf eine vorgesehene Stabilitätsrücklage, in die nicht ausgegebenes | |
Geld überführt werden soll. Sie hoffe, dass Bremen so haushalte, dass diese | |
langfristig ein Volumen von ein „paar hundert Millionen Euro“ bekomme. | |
Wichtiges Ziel sei, so Linnert, dass Bremen seine Tilgungsverpflichtungen | |
von 80 Millionen Euro jährlich erfülle und damit die rund 400 Millionen | |
Euro Sanierungshilfe vom Bund erhalte. (dpa/taz) | |
14 Feb 2019 | |
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