| # taz.de -- Bremse mit Ausnahmen | |
| > Senat hat Gesetzentwurf zur Umsetzung der Schuldenbremse beschlossen | |
| Der Senat hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der ab 2020 für alle | |
| Bundesländer verpflichtenden Schuldenbremse beschlossen. | |
| Dabei gehe es nicht um eine Verschärfung des in Grundgesetz und | |
| Landesverfassung verankerten Verbots für neue Schulden, sagte am Dienstag | |
| Finanzsenatorin Karoline Linnert (Grüne). Vielmehr würden Ausnahmeregeln | |
| konkretisiert, in denen etwa befristet und rückzahlbar Kredite aufgenommen | |
| werden dürften. | |
| Für das mit über 20 Milliarden Euro verschuldete Bundesland ist dies | |
| wichtig, denn das Diktum „Keine neuen Schulden“ könnte schwierig werden, | |
| sollte die Konjunktur wegbrechen. Für diesen Fall regelt das Gesetz, dass | |
| unter bestimmten Bedingungen vorübergehend Kredite möglich sind, die in | |
| Aufschwungzeiten wieder zurückgezahlt werden müssen. | |
| Auch bei Naturkatastrophen sieht die Schuldenbremse solche Ausnahmen vor. | |
| Für den Fall, dass es wirtschaftlich „ganz übel laufen“ sollte, verwies | |
| Linnert auf eine vorgesehene Stabilitätsrücklage, in die nicht ausgegebenes | |
| Geld überführt werden soll. Sie hoffe, dass Bremen so haushalte, dass diese | |
| langfristig ein Volumen von ein „paar hundert Millionen Euro“ bekomme. | |
| Wichtiges Ziel sei, so Linnert, dass Bremen seine Tilgungsverpflichtungen | |
| von 80 Millionen Euro jährlich erfülle und damit die rund 400 Millionen | |
| Euro Sanierungshilfe vom Bund erhalte. (dpa/taz) | |
| 14 Feb 2019 | |
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