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# taz.de -- Wirecard: Ermittlungen gegen „FT“-Journalist
> Artikelserie löste Kursturbulenzen beim Zahlungsdienstleister aus. Bafin
> untersagt Leerverkäufe mit Aktien des DAX-Unternehmens. Verdacht auf
> Marktmanipulation
Bild: Wirecard ist erst seit September 2018 im DAX gelistet
Von Jan Christoph Freybott
Die Bundesanstalt für Finanzaufsicht (Bafin) und die Staatsanwaltschaft
München unternehmen erste Schritte gegen die zunehmenden Spekulationen mit
Aktien des Zahlungsdienstleisters Wirecard. Im Zusammenhang mit Berichten
über vermeintlichen Betrug und Geldwäsche in Singapur eröffnet die
Staatsanwaltschaft München ein Ermittlungsverfahren gegen einen
Journalisten der Financial Times (FT), wie eine Sprecherin der taz
bestätigte. Grund dafür sei eine Strafanzeige eines Anlegers gewesen.
Bereits seit Anfang Februar hatte die Behörde wegen des Verdachts der
Marktmanipulation gegen unbekannt ermittelt; ein Anleger habe der Behörde
nun mitgeteilt, er habe bereits vorab gewusst, dass ein entsprechender
Artikel in der Financial Times erscheinen würde. Wie die Staatsanwaltschaft
mitteilte, liefen die Ermittlungen dabei in enger Kooperation mit der
Finanzaufsicht, die nun ihrerseits gegen das Spekulationsgeschäft mit
Wirecard-Aktien vorgeht. Wie das Bafin am Montag bekannt gab, sei bis Mitte
April ein Leerverkaufsverbot auf Aktien des bayerischen Unternehmens
erlassen worden, womit die Behörde trendverstärkende Spekulationen
eindämmen will.
Leerverkäufe oder auch „Short Sells“ meinen dabei eine Geschäftspraxis des
Finanzwesens, mit der AnlegerInnen durch den Verkauf und Rückkauf
geliehener Aktien von rasant sinkenden Aktienkursen profitieren. An der
Börse erholte sich der Aktienkurs von Wirecard infolge der Nachricht, auch
der Konzern selbst zeigte sich erfreut. „Wir begrüßen alle Maßnahmen der
Aufsichtsbehörden, die zu einer schnellen Aufklärung beitragen“, sagte ein
Pressesprecher der taz.
Mit dem Verbot der Leerverkäufe reagiert die Bafin auf die anhaltenden
Kursschwankungen des DAX-Neulings, der in den vergangenen Wochen rund 40
Prozent seines Werts einbüßte. Angestoßen wurde der turbulente Kursverlauf
durch eine Artikelserie der Financial Times, die den Zahlungsdienstleister
Wirecard in Erklärungsnot gebracht hatte. Ein Manager in Singapur habe
KollegInnen gezeigt, wie man interne Geschäftszahlen frisiert und die
Bilanzen fälscht, hieß es in den Artikeln. Ermittlungsbehörden in Singapur
hatten daraufhin die Räumlichkeiten in Singapur durchsucht. Wirecard wies
alle Vorwürfe zurück: Die öffentlichen Anschuldigungen seien auf eine
persönliche Fehde zwischen Mitarbeitern zurückzuführen, ließ Vorstandschef
Markus Braun verlauten. Zudem sei die beauftragte Kanzlei Rajah & Tann den
Vorwürfen nachgegangen und habe bis heute kein Vergehen feststellen können.
Dass das Bafin den Leerverkauf von Aktien eines bestimmten Unternehmens
verbietet, ist dabei ein historisch einmaliger Vorgang. Die Behörde
begründete ihre Entscheidung damit, dass die negativen Berichte der
Financial Times zeitlich mit dem steigenden Erwerb von Leerverkäufen
zusammenfielen „Vor diesem Hintergrund haben wir uns zu dieser
marktschützenden Maßnahme entschieden“, sagte eine Sprecherin des Bafin der
taz. Ob es sich um Marktmanipulation handele, sei derweil noch nicht klar.
Man ermittele weiter „in alle Richtungen“.
19 Feb 2019
## AUTOREN
Jan Christoph Freybott
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