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# taz.de -- die nachricht: Mastercard muss 570 Millionen Euro Strafe zahlen
> Der zweitgrößte Kreditkartenanbieter hatte mit seinen Regeln Einzelhandel
> und Verbraucher indirekt draufzahlen lassen. Die EU-Kommission reagiert
> mit einer saftigen Geldstrafe
## Das Neue
Die EU-Komission hat gegen den Kreditkartenanbieter Mastercard eine
Geldbuße von rund 570 Millionen Euro verhängt. Der Vorwurf: Mastercard habe
die Kosten für Kartenzahlungen zum Nachteil von Verbrauchern und
Einzelhändlern „künstlich in die Höhe getrieben“, erklärte die
EU-Wettbewerbskommissarin Margarethe Vestager am Dienstag. Die Regelungen
hätten laut Vestager verhindert, dass Händler bessere Konditionen von
Banken in anderen Mitgliedstaaten in Anspruch nehmen konnten.
## Der Kontext
Benutzt ein Verbraucher eine Kreditkarte in einem Geschäft oder online,
zahlt die Bank des jeweiligen Händler ein sogenanntes Interbankenentgelt an
die Bank des Kartenbesitzers. Dabei geben die Händlerbanken die Gebühr an
die Händler weiter, die diese dann in die Endpreise für ihre Produkte
einfließen lassen. Das heißt: Auch Verbraucher, die keine Kreditkarten
benutzten, zahlten am Ende für die höheren Gebühren indirekt drauf.
Bevor die EU im Dezember 2015 Deckelungen von maximal 0,3 Prozent für
Interbankenentgelte verordnete, war die Höhe der Gebühren von Land zu Land
sehr unterschiedlich. Doch die Regelungen von Mastercard zwangen die
Händlerbanken, ihre Gebühren in denjenigen Ländern zu erheben, wo auch der
Händler sitzt.
Damit konnten Händler in Ländern mit hohen Interbankengebühren nicht von
geringeren Gebühren bei Händlerbanken in anderen EU-Staaten profitieren –
eine grenzüberschreitende Wettbewerbsverzerrung, die Mastercard durch seine
Regelungen herbeigeführt hatte.
## Die Reaktionen
Zum verhängten Bußgeld sagte der Kreditkartenanbieter: „Diese Entscheidung
bezieht sich nur auf vergangene Regelungen, die in einem beschränkten
Zeitraum von weniger als zwei Jahren galten, und sie wird keine Änderung in
den jetzigen Geschäftsaktivitäten bedeuten.“
Frank-Christian Pauli von der Verbraucherzentrale Bundesverband findet: „Es
ist wichtig, dass die Kommission bei solchen Regelungen aufpasst und auch
eingreift.“ Allerdings könne man für den einzelnen Verbraucher keinen
exakten Schaden berechnen, der ihm durch die Praktiken von Mastercard
entstanden sind. „Bei den Gebühren handelt es sich um eine Preiskomponente,
die natürlich Auswirkungen im Wettbewerb hat. Wie sie dann aber vom Händler
genau in die Endpreise ihrer Produkte eingeflossen sind, kann man nicht
eins zu eins festhalten.“
Tabea Rößner, Bundestagsabgeordnete bei den Grünen und Sprecherin für
Verbraucherpolitik, meint: „Dass die EU-Wettbewerbshüter durchgreifen und
Mastercard für die künstliche Preistreiberei eine saftige Strafe verpassen,
ist gut. Damit wird auch ein klares Signal für den Verbraucherschutz
gesetzt.“
## Die Konsequenz
Schadenersatzansprüche scheinen aufgrund von kaum möglichen Berechnungen
unwahrscheinlich – für den Kreditkartenanbieter Mastercard wird es also
vermutlich beim verhängten Bußgeld bleiben.
Sinan Recber
23 Jan 2019
## AUTOREN
Sinan Recber
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