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# taz.de -- Freispruch für Türsteher
> Ein Prozess am Amtsgericht wegen schwerer Körperverletzung endet mangels
> Beweisen
Von Moritz Warnecke
Am Ende herrschte Einigkeit im Amtsgerichtssaal 150: Der 29-jährige
Türsteher Rexhep S., dem schwere Körperverletzung vorgeworfen worden war,
wurde am Montag freigesprochen. Die Schilderungen des Geschädigten und
seiner Freundin wiesen zu große Widersprüche auf, auch Videoaufzeichnungen
aus der Nacht und ein angefertigtes Materialabgleichsgutachten konnten den
Tatvorwurf nicht bestätigen.
Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, am 23. 12. 2017 einen am Boden
liegenden Stubo-Gast gegen den Hinterkopf getreten zu haben. Der 28-Jährige
verlor bei der Attacke einen Teil seines linken Schneidezahns. Zuvor war er
von mehreren Türstehern zu Boden gebracht und von Rexhep Z. mit
Handschellen fixiert worden: Er hatte in der Disko eine Reinigungskraft
gegen ein Waschbecken geschubst. Dafür bekam er bereits vor dem Prozess
einen Strafbefehl über 400 Euro.
Den Diskobesucher zu fesseln, habe man wegen dessen großer Aggressivität
und der Abwesenheit von Polizei beschlossen, erläuterte der Angeklagte das
Vorgehen der Türsteher. Einen Tritt gegen den Hinterkopf habe es nicht
gegeben.
Seine Aggressivität räumte der Geschädigte ein, nicht jedoch, dass er
selbst gewalttätig geworden sei. Nach seinem Streit mit der Reinigungskraft
sei er vielmehr „unsanft“ von Türstehern aus der Disko geleitet worden.
Dort sei die Situation dann eskaliert. Letztlich reichten die Aussagen des
28-Jährigen und seiner Freundin nicht aus, um den Angeklagten ausreichend
zu belasten. Es fanden sich zu viele Widersprüche in ihren Aussagen zum
Tathergang und bei der Tätererkennung. Zudem führte ein Materialabgleich
mit den Schuhen des Angeklagten und den Verletzungen des Geschädigten zu
keinen weiteren Erkenntnissen. Dass der Geschädigte in dieser Nacht einen
Teil eines Zahns verlor, zweifelte das Gericht jedoch nicht an.
22 Jan 2019
## AUTOREN
Moritz Warnecke
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