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# taz.de -- Demokratisch gescheitert
> Ein Volksbegehren für eine erneute Wahlrechtsreform in Bremen hat zu
> wenig gültige Stimmen. Der Verein „Mehr Demokratie“ wollte die
> Personenstimmen stärken und schließt einen neuen Versuch nicht aus
VonMoritz Warnecke
Das Volksbegehren „Mehr Demokratie beim Wählen“ über eine erneute
Wahlrechtsreform in Bremen ist gescheitert. Das hat der Landeswahlausschuss
am Montag in einer öffentlichen Sitzung entschieden. Der Verein „Mehr
Demokratie“ hatte dafür bis November über 26.000 Unterschriften gesammelt.
Doch am Ende blieben nach Überprüfung davon nicht genug gültige Stimmen
übrig.
Der Verein wollte das Wahlrecht so ändern, dass Kandidat*innen bei
Bürgerschaftswahlen stärker von den sogenannten Personenstimmen
profitieren. In Bremen können Wähler*innen insgesamt fünf Stimmen direkt an
Personen und Parteilisten vergeben. Das Volksbegehren wollte, dass alle
Listenstimmen addiert und gleichmäßig auf alle Kandidat*innen der
jeweiligen Partei verteilt werden. Dann sollten die direkt vergebenen
Personenstimmen hinzugerechnet werden. Letztlich würden so die
Personenstimmen über den Einzug ins Parlament entscheiden.
Nötig gewesen wären für das Volksbegehren 24.380 Stimmen in Bremen und
Bremerhaven, gültig waren aber nur 21.881. Das ist das Ergebnis einer
Überprüfung der Unterschriftenlisten durch das Bürgeramt Bremen und das
Bürgerbüro Bremerhaven. 4.450 der abgegebenen Stimmen wurden dabei als
ungültig bewertet: Etwa, weil Leute mehrfach unterschrieben, weil sie keine
deutsche Staatsangehörigkeit haben oder nicht in Bremen wohnen.
Laut Landeswahlleiter Andreas Cors gebe es in der Stadt Bremen zudem etwa
330 Zweifelsfälle, deren Zahl für ein Zustandekommen des Volksbegehrens
aber nicht relevant sei.
Katrin Tober vom Verein „Mehr Demokratie“ erklärte: „Selbstverständlich
sind wir enttäuscht.“ Allerdings hatten sie und ihre Mitstreiter*innen
bereits mit einem knappen Ergebnis gerechnet. Um dem Risiko ungültiger
Stimmen zu entgehen, sollten ursprünglich 30.000 Unterschriften gesammelt
werden. Ein Ziel, das nicht erreicht wurde. Die Möglichkeit eines
juristischen Einspruchs will der Verein indes nicht ausschöpfen.
Dennoch kann Tober dem Ganzen noch Positives abgewinnen: Die Bürger seien
allein durch die Unterschriftensammlung für das Thema sensibilisiert
worden. „Ich hoffe, dass das auch in den Hinterköpfen der Bürger bleibt“,
so Tober. Sie kann sich vorstellen, nach den Bürgerschaftswahlen im Mai ein
neues Volksbegehren vorzubereiten.
Mit Material von dpa
8 Jan 2019
## AUTOREN
Moritz Warnecke
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