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# taz.de -- Die Bank muss weg
> Eine Bank zum Ausruhen ist Außengastronomie, wenn sie vor einer
> Weinhandlung steht
Von Maren Knödl
Eine „Bank für alle“ war sie, die Bank, die Uwe Lammertz bei schönem Wett…
vor seinem Weinhandel in der Schanzenstraße aufgestellt hat. Vor fünf
Jahren hat er sie selbst aus Holz gezimmert, so dass PassantInnen sich
darauf ausruhen konnten, wie er sagt. Jetzt muss die zweieinhalb Meter
lange Bank weg. Denn das Bezirksamt Altona sieht in ihr eine „unerlaubte
gastronomische Nutzung öffentlichen Grundes ohne Genehmigung“.
So geht es aus einem Schreiben hervor, das Lammertz Ende August vom
Bezirksamt erhalten hat – zusammen mit einem Gebührenbescheid über 150
Euro. Die Gebühr wird für die nicht genehmigte „Sondernutzung als
Sommerterrasse“ am zweiten August fällig. An diesem Tag, so heißt es in dem
Schreiben weiter, hatte der Außendienst des Fachamtes für Verbraucherschutz
bei einer Kontrolle das „Mobiliar (1 Bank) auf dem öffentlichen Weg“
bemerkt.
„Man kann nicht einfach öffentliche Wege zustellen“, sagt Martin Roehl vom
Bezirksamt Altona. „Die gehören schließlich der Allgemeinheit.“ Genau für
die sollte die Bank auch sein. „Das war ein Akt der reinen
Menschenfreundlichkeit“, sagt Lammertz. In den 20 Jahren, die er seinen
Weinhandel schon betreibt, habe er noch nie etwas für Geld ausgeschenkt.
Vielleicht hätte der ein oder andere Kunde seine Probe halb stehend, halb
sitzend draußen an der Bank genommen. Manchmal hätten sich aber auch ältere
Menschen mit Einkaufstüten hingesetzt, um zu verschnaufen. „Aber
Außengastronomie haben wir hier nie betrieben.“
Lammerts hat jetzt einen Anwalt damit beauftragt das festzustellen. „Ich
hätte auch einfach die 150 Euro zahlen, und eine Außennutzung beantragen
können“, sagt der Weinhändler. Aber er wehre sich dagegen, dass sein „Akt
der Freundlichkeit“ zu einer „kommerziellen Geschichte“ gemacht wird. Er
sieht seine Bank als „einen Gegensatz zur repressiven Stadtarchitektur“ und
nicht als eine Ordnungswidrigkeit.
Nicht nur hier im Viertel gebe es viel zu wenig öffentliche
Sitzmöglichkeiten, für deren Nutzung man nicht erst etwas konsumieren muss.
„Und da wo es welche gibt, sind die extra unbequem, so dass auch ja kein
Obdachloser auf die Idee kommt sich darauf lang zu machen.“
Viele Kunden und Passanten hätten schon nach der Bank gefragt. Und auch
Lammertz und seine Mitarbeiter finden es schade, dass sie sich jetzt nicht
mehr zwischendurch raussetzen können. Aber das Hamburger Wegegesetz
verbietet das nun mal. Und solange der Weinhandel keine Genehmigung
beantragt und die nötigen Gebühren dafür bezahlt, muss die Bank erst mal
drinnen bleiben.
4 Oct 2018
## AUTOREN
Maren Knödl
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