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# taz.de -- Politisch so gewollt
> Er vertritt Menschen, die jahrelang in Deutschland leben, aber nie
> ankommen können: der Asylrechtsanwalt Aarash D. Spanta, der selbst als
> Kind aus Afghanistan geflohen ist. Ein Tag in seinem Büro
Bild: Spricht die Sprache seiner Mandanten: Asylrechtanwalt Aarash D. Spanta
Von Sascha Lübbe (Text) und Christian Mang (Foto)
Spantas erster Mandant an diesem Mittwoch ist ein junger Mann: Baran Naim,
25 Jahre alt, mit sauber gestutztem Haar; schwarzem Hemd, schwarzer Hose,
schwarzen Schuhen. Kerzengerade sitzt er da, schluckt, dann schiebt er dem
Anwalt sein Handy über den Tisch. Ein Foto. Naims jüngster Cousin, er kam
vor einer Woche bei einem Anschlag in Kabul ums Leben.
„Die Deutschen sagen, Afghanistan ist sicher“, sagt Naim auf Farsi. „Wie
kann das sein?“
Aarash D. Spanta, der gerne Seidenschal und Jacket trägt, ist Anwalt für
Asylrecht in Berlin-Kreuzberg. In seinem Büro stapeln sich rote Akten; in
den Regalen, den Schränken, auf seinem Tisch. Um die Tausend sind es; ein
Großteil gehört zu jungen Afghanen wie Naim. Bei ihnen, sagt der Anwalt,
verliere er inzwischen 80 Prozent der Fälle.
Es ist paradox: Die Sicherheitslage in Afghanistan ist weiter desaströs,
der Lagebericht des Auswärtigen Amtes bestätigt das. Die Ablehnungsquote
für Afghanen in Deutschland aber steigt, auf aktuell 52 Prozent. Wurden
bisher nur Gefährder, Straftäter und sogenannte Identitätsverweigerer – ein
Begriff, der schwammig ist – in das Land abgeschoben, gelten nun gar keine
Einschränkungen mehr.
Unter den 69 Afghanen, die am 3. Juli „rückgeführt“ wurden, und von denen
sich einer dann das Leben nahm, waren auch gut integrierte Menschen.
Azubis, Berufsschüler, Praktikanten. Was macht das mit den afghanischen
Flüchtlingen hier? Denen, die es sehen und denken, sie könnten jeden Tag
die nächsten sein?
Naim steckt das Handy in die Hosentasche. Gleitet zurück in den Stuhl;
setzt sich wieder aufrecht hin.
Spanta vertritt seit 2015 afghanische Asylbewerber wie ihn. Als die
Flüchtlingszahlen stiegen, standen sie plötzlich vor seiner Tür. Er wurde
selbst in Afghanistan geboren, in den achtziger Jahren floh er zusammen mit
seinen Eltern nach Deutschland, heute ist er 42 Jahre alt. Er hat Jura
studiert und sich auf Urheber- und Medienrecht spezialisiert, allerdings
kommt er seit drei Jahren kaum noch dazu. Weil er die Sprache der
Asylbewerber spricht, sagt er, erreiche er in dreißig Minuten, wofür andere
Anwälte mit Dolmetscher Stunden brauchen würden.
In seiner Kanzlei bereitet er seine Mandanten auf ihre Anhörung beim
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vor und vertritt sie vor Gericht,
wenn sie gegen abgelehnte Bescheide klagen. Gemeinsam gehen sie dann die
Fluchtgeschichte durch. Warum musste jemand fliehen? Warum kann er nicht
zurück? Spantas Aufgabe ist es, präzise Antworten darauf zu finden.
Das hat er auch bei Naim getan; nur hat es da nicht funktioniert. Seine
Klage wurde abgewiesen. Mehrmals habe die Richterin ihn gefragt, ob er bei
der Flucht von Kabul nach Kandahar an anderen Städten vorbeigekommen sei,
sagt Spanta. Naim antwortete: Nein. „Das ist natürlich Quatsch“, sagt der
Anwalt. „Er war einfach nervös.“
Naim ist Analphabet, wie einige von Spantas Mandanten. Die Situation in der
Heimat, sie hat Spuren hinterlassen: In Afghanistan herrscht seit fast 40
Jahren Krieg. Straßen, Häuser, Schulen sind zerstört. Jemand, der nie zur
Schule gegangen ist, der nur Krieg kennt, sagt Spanta, habe natürlich
Schwierigkeiten, strukturiert zu denken. Und mehr noch, die passenden Worte
für das Erlebte zu finden. Ein falsches Wort bei der Anhörung, ein kleiner
Zweifel des Richters und das Verfahren ist verloren.
Gebildeten Afghanen falle es in der Regel leichter, ihre Geschichte zu
erzählen, sagt der Anwalt. Vor Abschiebung schützt das aber auch sie nicht.
Im Gegenteil: Wer gut ausgebildet ist, Englisch spricht, vielleicht sogar
einen Deutschkurs absolviert hat, der hat mitunter ein echtes Problem. Wenn
er seine Fluchtgeschichte nicht absolut glaubwürdig belegen kann, sagt
Spanta, heiße es dann schnell: „Geh doch zurück, du kannst doch arbeiten.“
Bildung und Integration werden so zum Haken, sie gelten in Afghanistan als
Wettbewerbsvorteil.
Das Problem, das hinter all dem steht: Die Vorstellung, es gebe in
Afghanistan sichere Regionen. Von internem Schutz ist dann die Rede, von
großen Städten, in die man fliehen könne; angeblich sicher genug, um dort
zu leben, und sei es anonym.
Um zu bestimmen, ob eine Region sicher ist, greifen die Behörden auf eine
Rechnung zurück. Dabei wird die Bevölkerungszahl der Region zu ihren
„sicherheitsrelevanten Vorkommnissen“ ins Verhältnis gesetzt, zu den Toten
und Verletzten. Erst wenn die Zahl einen bestimmten Wert überschreitet,
gilt die Region als unsicher.
Spanta nennt diese Berechnung zynisch. Selbst wenn in einer Stadt weniger
Bomben hochgehen und weniger Menschen sterben als anderswo, sagt er,
hinterlassen Anschläge in der Bevölkerung doch Spuren. Auch wenn sich die
Angst und der Terror nicht in Zahlen niederschlagen.
Für einige seiner Mandanten gibt es noch ein anderes Problem: Ihre Eltern
sind vor Jahren in den Iran geflohen, lebten dort als Flüchtlinge, sie
selbst wurden dort geboren. Afghanistan, das Land, in das man sie
abschieben würde, haben sie nie gesehen. „Faktische Iraner“, nennt man sie.
Eine Abschiebung, sagt der Anwalt, würden sie nicht überstehen. Weil sie in
Afghanistan keine familiären Bindungen haben, keine Ressourcen.
Sein zweiter Mandant an diesem Tag ist ebenfalls ein junger Mann: Ali
Zaher, 22 Jahre alt. Gedrungen, blass, das dünne Haar seitlich über den
Kopf gekämmt. Gebeugt betritt er den Raum, in den Händen ein Brief. Es ist
immer dasselbe Prozedere: Spanta bittet seine Mandanten, Platz zu nehmen;
lässt sich die Dokumente geben; liest, tippt etwas in seinen Computer. Dann
steht er auf, läuft durchs Zimmer, um eine der roten Akten zu holen.
Zahers Akte hat er schnell gefunden. Er hat sich für einen Integrationskurs
angemeldet, wurde abgelehnt. Als afghanischer Asylbewerber im Verfahren
darf er – anders als etwa Syrer – nicht daran teilnehmen.
In seiner Heimat hat Zaher Handys programmiert, hatte sein eigenes
Geschäft. Hier verkauft er Döner in einem Imbiss in Berlin-Hellersdorf.
„Ich verstehe nicht, warum ich nicht Deutsch lernen darf“, sagt er.
„Deutschland braucht uns doch.“ Zahers Asylantrag wurde abgelehnt, Spanta
wird dagegen klagen. Und dabei besondere Umstände geltend machen. Denn
Zaher lag im Krankenhaus, 40 Tage lang, mit schweren Depressionen. Zweimal
hat er versucht, sich das Leben zu nehmen.
Das Problem seiner Mandanten, sagt Spanta, sei nicht nur das Warten auf den
Bescheid. Das Problem sei auch die über allem schwebende Angst vor der
Abschiebung. Er erzählt von Klienten, die Deutsch lernen wollen, aber seit
Jahren in Notunterkünften leben; zu fertig mit den Nerven, um zu sagen, wo
sie am Vortag waren.
Spanta glaubt, das sei politisch gewollt. Schließlich könnten die Behörden
teilweise selbst entscheiden, ob jemand eine Arbeitserlaubnis bekommt, in
eine Wohnung ziehen darf oder nicht. Für ihn sind das Stellschrauben, mit
denen sich ein Ankommen verhindern lässt. Je mehr Druck man auf die
Menschen ausübe, sagt Spanta, desto schwerer falle es ihnen, sich zu
integrieren. Nur schieße sich der Staat damit letztlich selbst ins Knie:
Menschen eine Arbeitserlaubnis zu verweigern, die jahrelang hier leben und
eventuell bleiben, das belaste die Kassen doch viel mehr.
Bei seinem dritten Mandanten, Hasib Ghazi, sieht man, wohin das führen
kann, so ein Leben im Wartezustand. Er ist älter als die anderen beiden; 38
Jahre alt. Sein Blick ist offen, aber frei von Illusionen. Er hat Augen,
die sagen: Ich habe schon alles gesehen.
Ghazi ist seit 22 Jahren auf der Flucht. Er wurde von Schleppern entführt,
erzählt er, und lebte später in Griechenland auf der Straße. Er hat drei
Kinder, sie sprechen mehrere Sprachen; weil auch sie nirgends wirklich zu
Hause waren.
„Deutschland viel Stress“, sagt Ghazi. Sein Asylverfahren ist schon
entschieden, eigentlich hat er einen Aufenthaltstitel für ein Jahr. Doch
weil ein Strafverfahren gegen ihn läuft – es ging um innerfamiliäre
Konflikte, Genaueres wollen Ghazi und der Anwalt nicht sagen –, stellt ihm
die Ausländerbehörde keine Aufenthaltserlaubnis aus; er darf weder arbeiten
noch an staatlichen Sprachkursen teilnehmen.
Der Weg in die deutsche Gesellschaft ist steinig und lang. Wer das
Asylverfahren durchlaufen hat, sagt Spanta, lande im nächsten System, dem
des Ausländerverwaltungsrechts, und muss dort erneut um alles kämpfen. „Ein
zermürbender Prozess.“ Nicht wenigen ist er zu viel. Wer Jahre in einer
Notunterkunft verbracht hat, nicht arbeiten durfte, mit nichts als der
Duldung in der Hand, der könne irgendwann nicht mehr.
Dabei, sagt er, sehe man schon jetzt, wohin all diese Schikanen führen. Es
gab das ja schon einmal. In den achtziger Jahren, als die Palästinenser aus
dem Libanon nach Deutschland kamen und man ihnen mit Wohn- und
Arbeitsauflagen den Weg in die Gesellschaft verbaute. Ein Teil der jüngsten
Geschichte, sagt Spanta. „Nur hat man nichts daraus gelernt.“
Die Namen aller Mandanten sind zu ihrem Schutz geändert
6 Oct 2018
## AUTOREN
Sascha Lübbe
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