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# taz.de -- Verbot von „Homo-Heilern“
> Die Vorstellung, Homosexuelle müssten von ihrer sexuellen Orientierung
> „geheilt“ werden, gibt es vor allem im evangelikalen Umfeld. Bremen will
> im Bundesrat ein Verbot solcher Therapien erreichen
Von Karolina Meyer-Schilf
Die Bremer Bürgerschaft hat sich einstimmig für eine Bundesratsinitiative
gegen sogenannte „Konversionstherapien“, bei denen Homosexuelle „geheilt�…
werden sollen, ausgesprochen. Der Weltärztebund hat derartige Therapien,
bei denen Homosexuellen etwa homoerotische Bilder gezeigt und sie
gleichzeitig mit Elektroschocks traktiert werden, bereits im Jahr 2013 als
Menschenrechtsverletzung eingestuft, genau so sieht es auch die
Bundesärztekammer. In einigen US-Bundesstaaten sind solche Therapien
bereits verboten, und mit Malta hat auch ein erstes EU-Land ein
entsprechendes Verbot ausgesprochen.
Die „Konversionstherapie“ kommt vor allem in evangelikalem Umfeld zum
Einsatz – in Bremen geriet im Jahr 2008 etwa der Verein Wüstenstrom e.V. in
den Fokus, der im Rahmen des „Christival“ ein Seminar „Wege aus der
Homosexualität“ angeboten hatte. […]
„Die Zeiten, als Homosexualität strafbar war oder im Diagnosekatalog der
Weltgesundheitsorganisation stand, sind zum Glück lange vorbei“, sagt
SPD-Fraktionsvorsitzender Björn Tschöpe. Im nun von der Bürgerschaft
verabschiedeten Antrag, der gemeinsam von der SPD, den Grünen und der
Linken eingebracht worden war, heißt es: „Die absurde Idee, bestimmte
sexuelle Orientierungen oder geschlechtliche Identitäten seien krankhaft,
lebt bis heute in Teilen der Gesellschaft fort.“ Konversionstherapien seien
eine „ernste Gefahr für die Gesundheit der Betroffenen, viele Opfer sind in
der Folge über Jahre traumatisiert, viele werden suizidal.“
Ob die Bremer Initiative erfolgreich sein wird, ist unklar: Bereits im
vergangenen Jahr war ein Vorstoß der Grünen im Bundestag dazu gescheitert.
„Die Bundesregierung hat immer klar die Auffassung vertreten, dass
Homosexualität keine Krankheit ist und daher keiner Behandlung bedarf“,
heißt es dazu aus dem Bundesgesundheitsministerium.
Dort ist man der Auffassung, dass es bereits ausreichende
Sanktionsmöglichkeiten gibt – sowohl straf- als auch berufsrechtlich. Da
sowohl der Weltärztebund als auch die Bundesärztekammer derartige
Behandlungsmethoden ablehnten, entspreche eine solche Behandlung nicht dem
fachlichen Standard. Und schließlich enthielten „auch die Berufsordnungen
der Länder die berufsrechtliche Verpflichtung, ihren Beruf nach ihrem
Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit
auszuüben“.
In einer früheren Version stand, dass Wüstenstrom dem Verband
freikirchlich-evangelischer Gemeinden angehört. Das stimmt nicht.
Wüstenstrom ist und war nicht Mitglied des Mühlheimer Verbandes.
Die Redaktion
3 Sep 2018
## AUTOREN
Karolina Meyer-Schilf
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