| # taz.de -- das portrait: Hermann Theisengegen die Justiz | |
| Bild: Kennt sich aus mit Prozessakten: Hermann TheisenFoto: privat | |
| Hermann Theisen darf nicht nach Frisoythe. Zumindest nicht, um vor dem | |
| Firmensitz von Vet Pharma in der Kleinstadt westlich von Oldenburg zu | |
| protestieren. Bei einer Kundgebung am 1. August wollte er dort Flugblätter | |
| verteilen und Mitarbeiter dazu auffordern, Interna zu verraten. Vet Pharma | |
| steht derzeit unter Verdacht, ein Tierbetäubungsmittel ohne Genehmigung in | |
| die USA zu exportieren. Dort ist das Mittel vermutlich Teil des | |
| Giftcocktails, der bei der Todesstrafe eingesetzt wird. „Es kann nicht | |
| sein, dass die Todesstrafe so indirekt unterstützt wird“, findet Theisen. | |
| Aber die Stadtverwaltung untersagte ihm die Aktion. Jetzt klagt der | |
| 54-Jährige. Und das ist nicht sein erster Prozess gegen eine Stadt und | |
| deren Behörden. | |
| Hermann Theisen ist Friedensaktivist und protestiert seit 30 Jahren gegen | |
| Atomwaffen, Rüstungsexporte und jetzt auch den Export illegaler Substanzen. | |
| „Wenn mich ein Thema genug empört, ist es mir wichtig, das auch | |
| auszudrücken“, sagt er. Zwischen ein und drei Aktionen macht der | |
| Sozialarbeiter aus der Nähe von Heidelberg pro Jahr. | |
| Angefangen hat er in den 80er-Jahren mit Sitzblockaden und Go-ins gegen die | |
| Stationierung von Atomwaffen in Deutschland. Mittlerweile verteilt er fast | |
| ausschließlich Flugblätter, in denen er die Mitarbeiter von Unternehmen zum | |
| Whistleblowing aufruft. Diese Aktionen enden nicht selten mit rechtlichen | |
| Verfahren gegen ihn. | |
| „Insgesamt habe ich etwa 20 bis 30 Verfahren bestritten“, erzählt Theisen. | |
| „Die habe ich fast alle gewonnen.“ Zum Glück. Denn sonst wäre sein Leben | |
| als Aktivist ganz schön teuer. „Wenn es um Geldstrafen für meine Aktionen | |
| geht, zahle ich die selber“, sagt er. Bei den Prozesskosten setzt er auf | |
| die Unterstützung verschiedener Friedensbewegungen. | |
| Drei Mal musste er nach einer Verurteilung trotzdem ins Gefängnis. Einmal | |
| drei Tage, einmal sechs Tage und einmal 30 Tage. Im Nachhinein wurden diese | |
| Urteile jedoch alle vom Verfassungsgericht wieder aufgehoben. | |
| Trotz allem habe er großes Vertrauen in das deutsche Rechtssystem, sagt der | |
| Aktivist. Urteile, die er zugunsten der Meinungsfreiheit erstritten hat, | |
| sind für ihn seine größten Erfolge. „In Deutschland ist das | |
| glücklicherweise ein hohes Gut. In Ländern wie der Türkei oder Russland | |
| sähe das wahrscheinlich anders aus.“ | |
| 24 Aug 2018 | |
| ## AUTOREN | |
| Maren Knödl | |
| ## ARTIKEL ZUM THEMA |