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# taz.de -- nord🐾thema: Guerilla-Strom für alle
> Solarlobby mahnt die Stromnetzbetreiber: Sie sollen das veränderte
> verbraucherfreundliche Regelwerk fĂźr Mini-Module endlich anwenden
Von Sebastian Grundke
Die Deutsche Gesellschaft fĂźr Sonnenenergie (DGS) mahnt die deutschen
Stromnetzbetreiber, sich bei Haushaltssolaranlagen die Regeln zu halten:
„Netzbetreiber, die nach Inkrafttreten der neuen Installationsnorm im Mai
2018 noch immer behaupten, dass der Anschluss von Solargeräten im
Endstromkreis unzulässig ist, bauen gesetzeswidrige Marktbarrieren auf“,
sagte Markus Vietzke von der DGS. Diesen Firmen drohten Briefe von der
Bundesnetzagentur oder Abmahnungen von Anbietern.
Die DGS tritt für eine bürgernahe Energiewende ein und war maßgeblich am
Verfahren fĂźr die neue Norm beteiligt. Die regelt den Einsatz von
Kleinst-Solaranlagen, etwa auf dem Balkon. Auf Druck der DGS haben die fĂźr
die Normung zuständigen Institutionen wie das Deutsche Institut fßr Normung
(DIN) eine bislang hemmende Formulierung in der fraglichen Norm geändert.
Der Normentext aus dem Jahr 2011 sah vor, dass Anlagen zur Stromerzeugung
nur an spezielle Stromkreise und nicht an Haushaltsstromkreise
angeschlossen werden dĂźrfen. Seit Mai ist die neue Norm mit der Nummer
0100-551 verbindlich. Die Umweltschutzorganisation Greenpeace kennt die
Probleme bei der Anmeldung der Geräte: „Uns sind Fälle bekannt, in denen
Netzbetreiber die in der neuen Norm 0100-551 bereits vorgeschriebenen,
vereinfachten Anschlussbedingungen fĂźr Balkonsolaranlagen noch nicht
gewährleisten“, sagte Michael Friedrich, Sprecher des Stromanbieters
Greenpeace Energy.
Wenn es denn klappt, wird die in das Haushaltsnetz eingespeiste Energie
vorrangig genutzt, sodass der Bezug von Strom aus dem Netz sinkt. Die eng
mit der DGS verflochtene Firma „Indielux“ bietet dafür ein Computerprogramm
an. Es soll verhindern, dass der produzierte Strom versehentlich ins
Stromnetz außerhalb des eigenen Haushalts gelangt.
Hintergrund des Streits um die Normen ist das deutsche Gesetz: Es sieht
vor, dass die Solaranlagen beim Netzbetreiber anzumelden und mit diesem
abzustimmen sind. Diese dĂźrfen die Anmeldung nur ablehnen, wenn die Anlage
die Stromversorgung gefährdet oder beeinträchtigt. Sie tun dies aber häufig
mit dem Verweis, der Betrieb wäre illegal oder verweigern schlicht die
Anmeldung. Schon 2016, vor Inkrafttreten der neuen Norm, gab es deshalb ein
Verfahren bei der Bundesnetzagentur gegen den Netzbetreiber Westnetz, der
sich gegen die im Gesetz vorgesehene Anmeldung von Solarenergiegeräten
sperrte.
Um den Streit um die Mini-Solaranlagen endgĂźltig zu regeln, sind weitere
Normen vorgesehen, die explizit auf das Anmelden der Anlagen beim
Stromanbieter sowie auf die Geräte selbst abstellen sollen. So ist eine
Anmeldenorm mit der Nummer 4105 bereits in Arbeit, eine Produktnorm fĂźr die
Balkonsolaranlagen und ähnliche Geräte soll im Jahr 2019 kommen.
Doch auch diese weiteren Normen sind umstritten. Dabei geht es um die
Stecker der Geräte: „Im Verfahren zur neu formulierten Anwendungsregel 4105
geht die Mehrheit im entsprechenden Gremium oft mit sachfremden und
widerlegten Argumenten zu Werke“, sagte Greenpeace-Sprecher Friedrich. Kurz
gesagt bestehe man dort auf einer speziellen Einspeisesteckdose, die es aus
Sicht von Greenpeace nicht brauchen wĂźrde. Die Anmeldenorm wird fĂźr das
dritte Quartal des laufenden Jahres erwartet.
16 Jun 2018
## AUTOREN
Sebastian Grundke
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