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# taz.de -- Keine Frage des Würfelglücks
> Beim Internationalen Tag der Familie: spielerischer Protest zum
> Familiennachzug vor dem Bundestag
Von Serdar Arslan
Jubel bricht aus, denn die Gruppe in den roten Overalls hat eine Sechs
gewürfelt. Sie steht am Dienstag auf einem riesigen, neben dem Bundestag
ausgelegten „Mensch ärgere Dich nicht“-Spielbrett. In jeder Ecke steht eine
andere Gruppe, gewürfelt wird um den Familiennachzug. In den Händen hält
man Plakate, auf denen steht: „Mit Menschenrechten spielt man nicht!“
„Eine Sechs zu würfeln ist das Gleiche, wie einen Termin bei einer
Botschaft zu bekommen“, klärt Dorothea Lindenberg von der „Initiative
Familie für alle“ auf. „Das wiederum ist die Voraussetzung für ein Visum.…
Lindenberg und ihre Initiative haben sich am Internationalen Tag der
Familie etwas Besonderes ausgedacht. Auf dem Spielbrett beim Bundestag
stehen Mitglieder der Initiative und subsidiär Schutzberechtigte. Sie
würfeln darum, wer seine Familie zu sich nach Deutschland holen darf. Grund
für den ungewöhnlichen Protest sind geplante Einschränkungen beim
Familiennachzug. Die Große Koalition hat den Familiennachzug für subsidiär
Schutzbedürftige bereits bis Juli 2018 ausgesetzt. Subsidiär
Schutzbedürftige sind Geflüchtete, die nicht als Flüchtlinge nach der
Genfer Konvention anerkannt sind. Allerdings genießen sie einen
Aufenthaltsstatus, wenn in ihrem Herkunftsland unmittelbare Bedrohungen
vorhanden sind, etwa in Krisengebieten wie Syrien.
Auch Mohamed Malas, der bei der Demonstration für die arabische Übersetzung
sorgt, ist von der geplanten Änderung betroffen. 2015 ist er von Syrien
nach Deutschland geflüchtet, seit Oktober 2016 als subsidiär
Schutzbedürftiger anerkannt. „Das ist ein Spiel mit Menschenleben,
Grundrechte dürfen nicht von Quoten abhängig sein“, sagt Malas. Den Antrag
für Familiennachzug hat er im Dezember 2016 bei der deutschen Botschaft im
Libanon gestellt. Zunächst hieß es, er müsse acht bis zwölf Monate warten,
doch noch immer hat sich nichts getan. „Meine Frau lebt außerhalb von
Damaskus, immer wieder fallen dort Bomben“, erzählt er.
Die Bundesregierung plant ab August 2018 mit einem Kontingent von 1.000
Personen, denen im Rahmen des Familiennachzugs aus humanitären Gründen die
Einreise erlaubt wird. Das gilt für Ehepartner und Eltern minderjähriger
Kinder. Ausgenommen sind Geschwister oder Ehepartner, bei denen die Ehe
nicht im Herkunftsland geschlossen wurde.
16 May 2018
## AUTOREN
Serdar Arslan
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