# taz.de -- Altersfeststellung bei Flüchtlingen: Muss der Arzt prüfen? | |
> Das Bundesverwaltungsgericht verweigert ein Grundsatzurteil. Das | |
> Verhältnis zwischen Jugendamt und medizinischem Gutachten bleibt | |
> ungeklärt. | |
Bild: Minderjährige Flüchtlinge in einer Unterkunft in Karlsruhe | |
Leipzig taz | Muss bei der Altersfeststellung von Flüchtlingen in der Regel | |
ein medizinisches Gutachten angefertigt werden? Das sollte eigentlich das | |
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig an diesem Donnerstag entscheiden. Doch | |
die Richter erklärten den Fall überraschend für erledigt. Das | |
Grundsatzurteil fiel also aus. Dabei zeigte der Fall deutlich die Probleme | |
der Altersfeststellung auf. | |
Konkret ging es um einen afghanischen Flüchtling, der im September 2016 in | |
München von der Polizei aufgegriffen wurde. Nach eigenen Angaben war er | |
damals 15 Jahre alt. | |
Zwei Mitarbeiter des Münchener Jugendamts kamen in einem 60-minütigen | |
„Altersfeststellungsgespräch“ jedoch zu einem anderen Ergebnis: Der Afghane | |
sei bereits 18 Jahre alt und damit volljährig. Das Jugendamt wollte ihn | |
deshalb in einer Sammelunterkunft für Erwachsene unterbringen. In einem | |
Vermerk stützte das Amt seine Einschätzung unter anderem auf stark | |
ausgeprägte Koteletten, stark ausgeprägte Behaarung der Unterarme und | |
Hände, eine tiefe Stimme sowie einen starken, festen und vollen Bartwuchs | |
an Oberlippe und Kinn. Hinzu komme ein selbstbewusstes und reifes Auftreten | |
sowie ein dominantes und forderndes Verhalten. | |
Der Afghane klagte gegen die Einstufung als volljährig und bot eine | |
ärztliche Untersuchung an. Aufgrund einer Eilentscheidung des Münchener | |
Verwaltungsgericht wurde er dann doch vorläufig vom Jugendamt in „Obhut“ | |
genommen und wie ein Jugendlicher behandelt. | |
Dreistufiges Verfahren zur Altersfeststellung | |
Gesetzlich ist seit November 2015 ein dreistufiges Verfahren zur | |
Altersfeststellung vorgesehen (Paragraf 42f Sozialgesetzbuch VIII). | |
Zunächst sind der Ausweis oder andere Dokumente zu prüfen. Wenn der | |
Flüchtling keine Papiere vorlegen kann, ist sein Alter in einer | |
„qualifizierten Inaugenscheinnahme“ festzustellen. Wenn dann noch Zweifel | |
bleiben, soll eine ärztliche Untersuchung vorgenommen werden. Dabei wird | |
die Entwicklung der Zähne begutachtet und – wenn der Betroffene zustimmt – | |
Hand- und Schlüsselbein geröntgt. Untersuchungen der Genitalien sind nicht | |
zugelassen. | |
Im April 2017 entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH), dass | |
die vom Münchener Jugendamt angeführten Indizien für die Volljährigkeit des | |
Afghanen im konkreten Fall „keinerlei Aussagekraft“ hätten. Alle erwähnten | |
Merkmale und Verhaltensweisen könnten auch bei einem reifen Minderjährigen | |
vorliegen. Wenn das Jugendamt ein Alter bis 23 Jahren schätze, liege stets | |
ein „Zweifelsfall“ vor, so der VGH. Die Methoden seien schließlich ungenau, | |
so dass zwischen 18 und 20 Jahren ein „Graubereich“ bestehe. Hinzu komme | |
noch ein „Sicherheitszuschlag“ von zwei bis drei Jahren. | |
Die Stadt München ging gegen diese Linie in Revision. Laut Gesetz sei die | |
ärztliche Untersuchung der Ausnahmefall, der VGH mache sie jedoch zur | |
Regel. Damit werde das Altersfeststellungsgespräch des Jugendamts faktisch | |
überflüssig. Tatsächlich geben andere Obergerichte den Feststellungen des | |
Jugendamts mehr Gewicht. | |
Ärztliche Untersuchung kann Chancen bringen | |
Das Interesse der Flüchtlinge in dieser Streitfrage hängt ganz davon ab, zu | |
welchem Ergebnis das Jugendamt kommt. Wenn es Minderjährigkeit annimmt, | |
soll diese nicht durch eine zusätzliche medizinische Prüfung in Frage | |
gestellt werden. Wenn das Jugendamt aber Volljährigkeit feststellt, dann | |
bringt die ärztliche Untersuchung für den Flüchtling eine neue Chance, auch | |
weil wegen der ungenauen medizinischen Methoden große Sicherheitszuschläge | |
gewährt werden und daher eher Minderjährigkeit angenommen wird. | |
In dieser wichtigen Streitfrage gibt es nun aber keine | |
Grundsatzentscheidung. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte den | |
Rechtsstreit überraschend aus prozessualen Gründen für erledigt. Der | |
Afghane wird damit weiter wie ein Jugendlicher behandelt, er lebt in einer | |
Einrichtung in Rosenheim. | |
Die Stadt München will nun einen anderen Fall durch die Instanzen bringen, | |
um die Notwendigkeit ärztlicher Gutachten bei der Altersfeststellung zu | |
klären. Das könnte aber weitere zwei Jahre dauern. Möglicherweise wird | |
vorher auch der Gesetzgeber aktiv. Im Koalitionsvertrag heißt es, dass die | |
Altersfeststellung künftig bereits in den neuen Anker-Zentren durchgeführt | |
werden soll. Neben dem Jugendamt soll auch das Bundesamt für Flüchtlinge | |
beteiligt werden. Zur Bedeutung ärztlicher Prüfungen sagt der | |
Koalitionsvertrag nichts. | |
26 Apr 2018 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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