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# taz.de -- Bleiberecht nach langem Kampf
> Eine geflüchtete Romni aus Serbien und ihre Tochter erhalten nun doch
> eine Aufenthaltserlaubnis. Noch im vergangenen Jahr hatte Innensenator
> Geisel einen Antrag der Härtefallkommission abgelehnt
Von Rüdiger Rossig
Die 33-jährige Maja* und ihre vierjährige Tochter Lena* können aufatmen:
Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) hat den Romnija aus Serbien eine
Aufenthaltserlaubnis nach der Härtefallregelung gemäß Paragraf 23a
Aufenthaltsgesetz erteilt. Im August 2017 hatte der Innensenator einen
entsprechenden Antrag der Härtefallkommission noch abgelehnt, weil er an
Majas Integrationsbemühungen zweifelte. Die Härtefallberatung reichte daher
eine Remonstration ein, die ebenfalls abgelehnt wurde. Als Reaktion stellte
der Flüchtlingsrat Berlin im vergangen Jahr eine Petition [1][an den
Petitionsausschuss] im Abgeordnetenhaus, der für einen Aufenthaltstitel für
Maja und Lena entschied.
Neben weiteren stichhaltigen Beweisen über die erlebte Gewalt der beiden
durch Lenas Vater wurden dem Innensenator weitere ärztliche Atteste
eingereicht, die die kritische Gesundheitslage von Mutter und Tochter
deutlich machten. Das lange Warten und Kämpfen um einen sicheren Aufenthalt
sowie die ständige Angst vor einer Abschiebung hatten sowohl Majas als auch
Lenas gesundheitliche Verfassung verschlimmert.
Maja war 1999 mit ihrer Familie vor dem Kosovokrieg nach Deutschland
geflohen. Dort besuchte sie die Schule und lernte die Sprache. Nach der
freiwilligen Rückkehr 2004 nach Serbien erlebte die junge Frau die
allgegenwärtige Armut und den grassierenden Rassismus gegen Roma – aber
das, was Maja „die Katastrophe“ nennt, begann erst Jahre später, als sie
und ihr damaliger Freund gegen den Willen beider Familien heirateten.
Ihre Brüder warfen sie aus dem Elternhaus. Ohne eigenes Einkommen musste
Maja zur Familie ihres Mannes ziehen, wo sie immer wieder Opfer häuslicher
Gewalt wurde. Nachdem sie schwanger geworden war, gingen sie und ihr Mann
nach Deutschland und beantragten Asyl – doch nun begann ihr Gatte sie zu
misshandeln. Entsprechend schwer verliefen Schwangerschaft und Lenas
Geburt, das Kind benötigt bis heute professionelle Betreuung.
„Seit die positive Entscheidung auf dem Tisch liegt, ist klar: Maja und
Lena haben es geschafft“, sagt Sozialarbeiterin Karolin Sander vom
Internationalen Bund, die Mutter und Tochter unterstützt. „Jetzt heißt es
aber: den Blick nach vorne richten. Denn die Erteilung der
Aufenthaltserlaubnis ist an Auflagen gebunden.“ Im Entschluss des
Innensenators heißt es: „Die Aufenthaltserlaubnis wird mit der Maßgabe
erteilt, dass Maja die Berufsbildungsreife erwirbt und anschließend eine
Ausbildung aufnimmt oder im Falle eines Abbruchs der
Berufsbildungsreife/Ausbildung den Lebensunterhalt vollständig durch
Erwerbstätigkeit sichert.“
* Die Namen wurden auf Wunsch der Betroffenen geändert
26 Apr 2018
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## AUTOREN
Rüdiger Rossig
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