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# taz.de -- nordđŸŸthema: Im Zweifel bleibt doch alles geheim
> Bremen rĂŒhmt sich fĂŒr seine Transparenz – zu unrecht: Viele VertrĂ€ge
> werden nicht veröffentlicht
Von Lukas Thöle
Es bleibt dabei: Bremen will transparent sein, ist es aber nicht. 2017
haben die dortigen Behörden 39 von 219 VertrÀgen online veröffentlicht.
Aktuell sind es 69 von 450 – die an vielen Stellen geschwĂ€rzt sind. „Die
Umsetzung des Transparenzgesetzes“, sagt Thomas von Zabern vom BĂŒndnis fĂŒr
Informationsfreiheit und Transparenz, „ist eine absolute Katastrophe.“
Seit 2015 mĂŒssen Bremer Behörden bestimmte Dokumente eigenstĂ€ndig und
sofort veröffentlichen. Dazu gehören VertrĂ€ge, bei denen es um ĂŒber 50.000
Euro geht. Mit dem neuen Gesetz belegte Bremen 2017 den dritten Platz im
Transparenzranking der Open Knowledge Foundation und dem Verein Mehr
Demokratie. GrĂ¶ĂŸter Kritikpunkt war die schlechte Umsetzung: „Die
gesetzliche Grundlage ist gut, wird aber nicht befolgt“, sagte Studienautor
Arne Semsrott damals. Das gilt noch immer: Der Senat rĂŒhmt sich zwar, seit
2015 viele neue Dokumente veröffentlicht zu haben. Und tatsÀchlich sind im
Onlineportal rund 62.000 Dokumente abrufbar – aber zwei Drittel davon sind
Pressemitteilungen und InfobroschĂŒren.
Der Senat nennt viele GrĂŒnde: FrĂŒher wurden VertrĂ€ge ausgedruckt, von Hand
geschwÀrzt und dann wieder digitalisiert. Das soll nun schneller gehen:
Ganze drei Amtsstellen können bereits jetzt Dokumente am Computer
schwÀrzen. Bis Jahresende soll die restliche Verwaltung nachziehen.
ZusĂ€tzlich habe Bremen mit dem Transparenzgesetz juristisches „Neuland“
betreten. Um FehleinschĂ€tzungen zu verhindern, mĂŒsse das Personal erst
geschult werden. Auch ein Leitfaden soll helfen. Doch: „Rechtskonforme
Entscheidungen brauchen gerade bei VertrĂ€gen oft Zeit“, sagt das zustĂ€ndige
Finanzressort. Denn nur im Einzelfall könne öffentliches gegen privates
Interesse abgewogen werden. Wann die BremerInnen mit einer nahtlosen
Veröffentlichung der VertrÀge rechnen können, sagt der Senat nicht.
„Ich kann bei der Verwaltung keinen klaren Willen zur Transparenz
erkennen“, sagt von Zabern. Dem Personal werde zwar erklĂ€rt, wie es am
Computer schwÀrzen kann. Es gebe aber keine offiziellen Vorgaben, welche
Infos zu schwĂ€rzen sind. Die Behörden wĂŒrden daher fast alles zu
Geheimnissen erklĂ€ren – sie wissen es halt nicht besser. „Zur vernĂŒnftigen
PrĂŒfung fehlt der Verwaltung aktuell das Personal und die Kompetenz“, so
von Zabern. Auch seien viele der laut Senat veröffentlichten VertrÀge nicht
im Onlineportal zu finden. Auf Nachfrage kÀmen von den zustÀndigen Ressorts
nur ausweichende Antworten. „GrĂŒnde werden gesucht und gefunden“, sagt von
Zabern.
Ein „großes Verbesserungspotenzial“ sieht auch die Landesbeauftragte fĂŒr
Informationsfreiheit, Imke Sommer: Sie kritisiert, dass noch immer viele
VertrÀge nicht veröffentlicht wurden. Und wenn, dann seien viele Stellen
rechtlich unzulĂ€ssig geschwĂ€rzt. KĂŒnftig sollen Vertragspartner daher schon
vor Abschluss darĂŒber informiert werden, dass die Dokumente veröffentlicht
werden mĂŒssen. Das soll spĂ€ter rechtliche PrĂŒfungen vereinfachen, bisher
hatte die Verwaltung den Hinweis in vielen FÀllen versÀumt.
Das Gesetz kennt keine Strafen fĂŒr Behörden. Im Dezember verklagte Clemens
Prill aus Bremerhaven das Sozialressort, weil es der Transparenzpflicht
nicht nachkommt. Der Student hat keine Lust mehr, Informationen zu
beantragen, die schon lĂ€ngst öffentlich sein mĂŒssten. „Ich hoffe, das
Verwaltungsgericht spricht ein Machtwort“, sagt er. Das Sozialressort
beantwortete keine Fragen der taz dazu.
31 Mar 2018
## AUTOREN
Lukas Thöle
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