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# taz.de -- taz🐾sachen: Klage abgelehnt dank Karlsruhe
Gut, dass es das Bundesverfassungsgericht gibt. Die letztinstanzliche
Hüterin der Pressefreiheit schützt Journalisten vor unbegründeten
Unterlassungsklagen und – wie in der Causa Müller-Vogg gegen die taz – vor
bedenklichen Gerichtsurteilen niederer Instanzen.
So geschehen in dem Rechtsstreit zwischen der taz und dem ehemaligen
FAZ-Herausgeber Hugo Müller-Vogg, der sich wegen eines taz-Artikels am 21.
Dezember 2012 entspann. Darin wurde Müller-Vogg in seiner Rolle als
„Bild-Autor“ in der Berichterstattung über die Affäre kritisiert, die zum
Rücktritt des früheren Bundespräsidenten Christian Wulff führte. Die taz
deutete an, Müller-Vogg hätte womöglich davon gewusst, dass der Unternehmer
Carsten Maschmeyer Werbeanzeigen für sein 2007 erschienenes Buch „Christian
Wulff – ‚Besser die Wahrheit‘“ bezahlt hatte. Müller-Vogg hatte 2011
erklärt, dass er erst später davon erfahren habe.
Gegen die Darstellung der taz reichte Müller-Vogg Klage ein. 2014 gab ihm
das Hamburger Oberlandgericht (OLG) recht. Dagegen wiederum wehrte sich die
taz mit einer Verfassungsklage. Im März nun hoben die Karlsruher Richter
das Hamburger Urteil auf und stellten fest, dass dadurch die
Pressegrundrechte der taz verletzt worden seien. Der taz-Artikel sei keine
Tatsachenbehauptung oder Verdachtsberichterstattung, sondern eine
Meinungsäußerung. Mit dieser presserechtlichen Belehrung gab sie dem
Hamburger OLG den Fall zurück.
Am Dienstag wies das Gericht die Klage gegen die taz ab. Lektion gelernt.
Jony Eisenberg
22 Mar 2018
## AUTOREN
Johannes Eisenberg
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