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# taz.de -- Arved Clute-Simon Mitarbeiter der Woche: Daniel Drepper
Er hält den Kopf weiter oben: Auf Twitter schreibt Daniel Drepper, es
„werde sicher nicht das letzte Mal gewesen sein, dass wir uns für mehr
Transparenz und den Zugang zu Informationen von Behörden eingesetzt haben“.
Drepper hat gerade einen Prozess am Bundesverwaltungsgericht hinter sich,
als er am vergangenen Freitag diesen Tweet absetzt. Mit seinem Kollegen
Niklas Schenk hat er gegen das Bundesinnenministerium geklagt. Er wollte
den Bundesrechnungshof zwingen, Informationen herauszugeben.
Durch einen Gesetzesbeschluss ist der Bundesrechnungshof nicht mehr zur
Herausgabe von Informationen verpflichtet. Von der Freiheit, das nicht zu
tun, macht er seitdem ausgiebig Gebrauch. Das eigentlich gültige
Informationsfreiheitsgesetz wird durch eine kleine gesetzliche Klausel
ausgehebelt. Diese wurde 2013 in einer nächtlichen Bundestagssitzung
verabschiedet, angehängt irgendwo ans Finanzausgleichsgesetz.
Drepper selbst hat Erfahrung mit Datenherausgabe. Der Journalist ist
Mitbegründer des Recherchebüros correctiv, er arbeitete jahrelang
investigativ, spezialisierte sich auf Sport, aber arbeitete auch zu Fragen
der Informationsfreiheit. Er erhielt dafür mehrere Preise. 2017 wurde er
Chefredakteur der deutschen BuzzFeed-Redaktion und steht für das neue
Gesicht der Plattform: Neben lustiger Clickbait-Geschichten sollen dort
auch ernsthafte und tiefgehende journalistische Texte erscheinen, ähnlich
den Ablegern der Seite in anderen Ländern.
Immer wieder hat Drepper sich in der Vergangenheit für Transparenz in
öffentlichen Institutionen eingesetzt. 2015 gewann er bereits ein Verfahren
gegen das Bundesinnenministerium: Das Ministerium hatte eine Anfrage von
Drepper und Schenk in 66 Anfragen aufgeteilt und ihnen eine Rechnung von
knapp 15.000 Euro gestellt. Auch damals ging es um Anfragen an den
Bundesrechnungshof – gestellt 2011, als die gesetzliche Lage noch anders
war. Ihr Sieg im Verfahren hatte solche Aufteilungen verboten.
Am vergangenen Donnerstag nun wies das Bundesverwaltungsgericht die erneute
Klage von Drepper und Schenk ab. Eine Urteilsverkündung des
Verwaltungsgerichts liegt bisher noch nicht vor. Aber fürs Erste scheint
der Bundesrechnungshof weiterhin sein Schlupfloch im
Informationsfreiheitsgesetz zu haben. Drepper ließ wissen, sobald die
Urteilsverkündung vorliege, werde er eine Verfassungsbeschwerde prüfen.
26 Mar 2018
## AUTOREN
Arved Clute-Simon
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