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# taz.de -- Zeit für eine Obduktion
> Dennis M. steht vor Gericht. Sein Fall verändert den Umgang mit
> vermeintlichen Selbstmorden
Von Uta Eisenhardt
Vor dem Berliner Landgericht muss sich aktuell Dennis M. wegen Verdacht des
zweifachen Mordes verantworten. Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, dass
jeder Tote von einem Rechtsmediziner untersucht wird. Denn weil beim
vermeintlichen Selbstmord seiner Ehefrau 2013 nicht untersucht wurde, ob es
sich möglicherweise um Mord handelte, konnte der 52-jährige M. im Jahr 2016
womöglich noch einmal töten.
Am Ende der Beweisaufnahme am Mittwoch spricht vieles dafür, dass es M. im
Januar 2013 gelungen war, die Ermordung seiner Ehefrau Ina M. als Suizid zu
tarnen. Erst nachdem er im November 2016 verdächtigt wurde, Marita K., die
66-jährige Mutter seiner damaligen Verlobten, in ihrem Haus erstochen und
dies als Raubmord getarnt zu haben, wurden die Umstände des Todes von Ina
M. erneut beleuchtet.
Am Morgen ihres Todestages half Dennis M. seinem Sohn beim Umzug. Als er am
Nachmittag wiederkam, so berichtete der Witwer den von ihm alarmierten
Polizisten, habe er seine Frau tot aufgefunden. Das Kabel, mit dem sie an
der Decke hing, habe er zerschnitten, die Tote auf den Boden gelegt. Dann
brach der Witwer zusammen und kam ins Krankenhaus.
Die Beamten vom Kriminaldauerdienst untersuchten und fotografierten den
Leichnam. Ihren Bericht übergaben sie einem Sachbearbeiter für
Todesermittlungsverfahren. Der hatte vom Hausarzt der Toten erfahren, dass
diese unter Depressionen litt und vor Kurzem an Brustkrebs erkrankt war.
„Für lange Ermittlungen haben wir keine Zeit“, sagte der Sachbearbeiter vor
Gericht. Vier Stunden seien es pro Todesfall. Damals verzichtete er darauf,
bei der Staatsanwaltschaft eine Obduktion anzuregen. Der Leichnam wurde
eingeäschert.
## Zweifel am Selbstmord
Erst nach ihrer Beerdigung lasen die Kinder den angeblichen Abschiedsbrief
ihrer Mutter und bekamen Zweifel an der Selbstmordtheorie. Hatte der Vater
sie getötet, weil sie sich endlich entschlossen hatte, ihn zu verlassen?
Die Kinder von Ina M. glaubten, dafür keine Beweise vorlegen zu können. Sie
wandten sich nicht an die Polizei – bis Marita K. tot in ihrer Küche lag
und Dennis M. in Tatverdacht geriet.
Nun betrachtete erstmals auch ein Rechtsmediziner die Fotos der toten Ina
M. und meinte, eindeutige Anhaltspunkte für eine Erdrosselung zu sehen. Im
Prozess fuhr die Verteidigung renommierte Gegengutachter auf, die beide
Todesarten für möglich hielten. Markus Rothschild, der als Obergutachter
bestellte Rechtsmediziner aus Köln, schloss sich jedoch dem Berliner
Kollegen an. Auch der psychiatrische Gutachter zog in seinem Gutachten die
Möglichkeit in Betracht.
Sollte das Gericht beide Fälle für Morde und Dennis M. für den Täter
halten, drohen ihm lebenslängliche Haft bei besonderer Schwere der Schuld
und Sicherungsverwahrung.
Bereits jetzt wurden in Berlin Konsequenzen aus der Anklage von Dennis M.
gezogen: Jeder, der sich vermeintlich selbst erhängt hat, muss obduziert
werden. Im Bundesland Bremen geht man seit der Tötungsserie des
Krankenpflegers Niels H. noch weiter: Seit dem 1. August muss jeder
Verstorbene von einem Rechtsmediziner oder weitergebildeten Klinikarzt
äußerlich untersucht werden.
8 Feb 2018
## AUTOREN
Uta Eisenhardt
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