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# taz.de -- Burn-out mit Fragezeichen
> Dschungelcamp-Reise einer Lehrerin wieder vor Gericht
Von Philipp Schulte
Drei Wochen Australien können schön sein. Besonders im Januar, wenn es in
Deutschland stürmt, regnet und die Kälte die Wangen beißt. Auf der
Südhalbkugel herrscht ja dann Sommer, 35 Grad und mehr. Kein Wunder, dass
Viktoria V. 2016 ins Land der Aborigines und des Dschungelcamps reisen
wollte.
Ja, genau, die RTL-Reality-Show „Ich bin ein Star – holt mich hier raus!“.
Bei der hat in besagtem Jahr V.‘s Tochter Nathalie aus Nienburg an der
Weser mitgemacht. Die 48-jährige Mama wollte ihr 21-jähriges Kind, die
irgendwann irgendeinen Platz bei der Fernsehshow „Germany’s Next Topmodel“
belegte, jedoch nicht allein reisen lassen. Das Problem: Sie ist Lehrerin
und es standen keine Schulferien an.
Deshalb ließ sie sich krankschreiben und stieg in den Flieger. Daraufhin
hat die Schule sie suspendiert und die Staatsanwaltschaft Soltau Anklage
erhoben. Das Amtsgericht verurteilte Mutter Viktoria im März 2017 zu 9.800
Euro Strafe – wegen des Gebrauchs eines falschen Gesundheitszeugnisses.
Dagegen hat die Pädagogin, die im Januar dieses Jahres wieder einen Monat
lang als Lehrerin gearbeitet hat, Berufung eingelegt. Das Verfahren findet
am Donnerstag vor dem Landgericht Lüneburg statt. Es sind drei
Verhandlungstage bis zum 6. März angesetzt.
Das Gericht hört wie schon bei der Verhandlung am Amtsgericht mindestens
zwei Ärzte, die Volk ein Burn-out attestiert hatten. Die Mathe- und
Physiklehrerin sagte stern.de, sie sei erschöpft gewesen, da sie parallel
an zwei Schulen unterrichtet habe.
Nicht förderlich war jedoch, dass Viktoria V. in Australien TV-Interviews
gab und bereits im Oktober 2015 einen Antrag auf Sonderurlaub für das Camp
gestellt hatte. Die Richtern urteilte, dass Volk die Ärzte getäuscht habe.
Der Ausgang im Berufungsverfahren ist Stefan Stodolkowitz, Pressesprecher
des Landgerichts Lüneburg, zufolge offen. Auch ein Freispruch sei möglich.
Eigentlich könnte sich Viktoria V. die knapp 10.000 Euro Strafe bei dem
60-jährigen Multimillionärsfreund ihrer Tochter, dem Hamburger
Medienunternehmer Frank Otto, borgen und die Sache ruhen lassen. Doch ob
sie schuldig ist oder nicht, hat wohl auch Auswirkungen auf die
Disziplinarklage der Schulbehörde, die das Landgericht Lüneburg im Juni
unabhängig vom Strafverfahren verhandelt. Die Schulbehörde möchte sie
loswerden, sodass auch V.‘s Pension auf dem Spiel steht. Wobei – die könnte
Otto doch auch bezahlen!
17 Feb 2018
## AUTOREN
Philipp Schulte
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