Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Mörderauf Mikro-film
> Ein Staatsanwalt und ein Kriminaloberkommissar versuchen, die letzten
> NS-Verbrecher zu finden, bevor sie sterben. Viel Zeit bleibt ihnen nicht
> mehr. Dabei geht es auch um die Frage: Wann wird Vergangenheit zu
> Geschichte?
Bild: „An einem Wendepunkt“: Jens Rommel, Leiter der Zentralen Stelle
Aus Ludwigsburg und Berlin Gesa Steeger
November 2017, 72 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs: Staatsanwalt
Michael Otte und Kriminaloberkommissar Matthias Möckel stehen im Berliner
Bundesarchiv. Genauer: im Mikrofilmraum. Zwischen den Studenten,
Professorinnen und älteren Männern, die ihre Privatstudien betreiben,
fallen die beiden Männer auf. Sie tragen Anzug, wie im Büro. Möckel in Groß
und Grau, Otte in Klein und Schwarz. Sie sind Vertreter des Rechtsstaats,
kommen in offizieller Mission: Sie wollen die letzten Naziverbrecher
finden.
Seit zwei Tagen starren sie hier auf die Bildschirme. Immer auf der Suche
nach dem nächsten Anhaltspunkt. Morgen ist ihr letzter Tag. Dann geht es
zurück nach Ludwigsburg. Zurück zur Zentralen Stelle der
Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen.
Auschwitz, Buchenwald, Sobibór, Babi Jar. Vernichtungslager,
Massenerschießungen, Arbeitslager. Acht Jahrzehnte sind seit den
Verbrechen der Nazidiktatur vergangen. Trotzdem arbeiten sich die
Strafverfolgungsbehörden weiterhin an diesen Orten ab.
Denn es gibt sie noch, die Opfer und Täter von damals. Die einen warten auf
Gerechtigkeit, die anderen haben ihr Leben damit zugebracht, sich dieser
Gerechtigkeit zu entziehen. Täter wie Reinhold Hanning und Oskar Gröning.
Ehemals SS-Wachmänner in Auschwitz. Männer, die nach dem Krieg dort
weiterlebten, wo sie vorher schon waren: in der Mitte der Gesellschaft.
2015 wurde Gröning wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen zu vier Jahren
Haft verurteilt. Mit 94 Jahren. Gerade hat er ein Gnadengesuch gestellt, es
wurde aber abgelehnt.
Im Sommer 2016 verurteilte das Landgericht Detmold den 94-jährigen Reinhold
Hanning zu fünf Jahren Haft wegen Beihilfe zum Mord in 170.000 Fällen. Er
starb, bevor er seine Haftstrafe antreten konnte.
Die letzten großen NS-Prozesse in Deutschland werfen Fragen auf: Wann ist
ein Mensch schuldig? Gibt es Gerechtigkeit? Hat die Justiz der BRD wirklich
alles getan für die Aufklärung der NS-Verbrechen, und wann ist ein Mensch
zu alt, um zu sühnen? Aus einer Studie der Körber-Stiftung geht hervor,
dass nur 59 Prozent der deutschen Schüler ab 14 Jahren mit dem Begriff
„Auschwitz“ etwas anfangen können. Wann wird Vergangenheit zu Geschichte?
Es sind Männer wie Möckel und Otte, die sich bemühen, Antworten zu liefern.
Oder zumindest ein weiteres Stück des Puzzles. Das kann ein Name sein, eine
Adresse oder ein Geburtsdatum. Michael Otte kneift die Augen hinter seiner
randlosen Brille zusammen. Den ganzen Tag schon sitzt er vor dem
Bildschirm. Er wirkt ein wenig erschöpft. Wenn er sich durch die alten
Dokumente auf Mikrofilm klickt, nuschelt er mit, was seine Augen auf dem
Bildschirm lesen: „Martin R., Truppenstammrolle, SS-Totenkopfstandarte. 18.
März 1943 verwundet an der Ostfront.“
Koordiniert wird die Suche nach den Tätern in Ludwigsburg. Einer kleinen
Stadt, unweit von Stuttgart. In einem ehemaligen Frauengefängnis nahm hier
am 1. Dezember 1958 die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur
Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen, kurz die Zentrale Stelle,
ihre Arbeit auf.
Eine Zeit, in der das Wort „Aufklärung“ eher ein Schimpfwort war. Nach den
Jahren der Gewalt wollte Deutschland vor allem nach vorne schauen. Ins
Licht – Richtung Wirtschaftswunder. Nicht zurück ins Dunkle.
Erst ein Gerichtsprozess im Sommer 1958 brachte die Wende. Am 29. August
1958 verurteilte das Schwurgericht Ulm zehn ehemalige Angehörige des
„Einsatzkommandos Tilsit“ zu langjährigen Haftstrafen. Wegen
Massenerschießungen in mehreren tausend Fällen an der litauisch-deutschen
Grenze. Frauen, Kinder, Männer, vor allem Juden. Dieser Prozess veränderte
die junge Republik. Denn nach der Gründung der Bundesrepublik war die
Aufarbeitung der NS-Verbrechen praktisch zum Erliegen gekommen. Die
deutsche Bevölkerung, die sich anfangs kaum für den Prozess interessierte,
zeigte sich zunehmend entsetzt über die Dimension der Verbrechen, die bei
dem Prozess bekannt wurden.
Im Dezember darauf gründeten die Justizminister und Justizsenatoren der
Länder die Zentrale Stelle. Ihr Auftrag: die systematische Aufarbeitung der
NS-Verbrechen im In- und Ausland. Von der Bevölkerung geschätzt wurde sie
zunächst nicht, bis in die 1960er Jahre hinein wurde neuen Mitarbeitern der
Zentralen Stelle empfohlen, ihren Arbeitsort vor ihren Vermietern geheim zu
halten. Die Behörde galt da noch als ein Haufen von Nestbeschmutzern.
Störenfriede, schlecht für den Ruf der Stadt.
In den 1960er und 1970er Jahren arbeiteten hier rund 120 Menschen daran,
die Schrecken der Vergangenheit möglichst klar und ordentlich zu sortieren,
protokollieren und vor Gericht zu bringen. Heute sind nur noch 20
Angestellte übrig. Darunter Staatsanwälte, Kriminaler, Richter, Dolmetscher
und Verwaltungsangestellte. Jäger und Sammler. Wenn sie genug Beweise
haben, geben sie diese an die zuständigen Staatsanwaltschaften weiter.
Selber Anklage erheben darf die Zentrale Stelle nicht.
Seit 2015 leitet Jens Rommel die Behörde. Ein Mann mit gezähmten braunen
Locken und blauem Polohemd unterm Sakko. Er führt durch das Haus. Mehr
Sechzigerjahre-Bungalow als Frauengefängnis. Dass er hier noch seine Rente
erleben wird, glaubt Rommel nicht. Sie arbeiten gegen die Zeit. Wenn es
niemanden mehr gibt, gegen den man ermitteln kann, dann soll die Behörde zu
einem Informationszentrum umgebaut werden. 2025 könnte es spätestens so
weit sein.
„Wir stehen vor einem Wendepunkt. Aus erlebtem Geschehen wird
geschichtliches Geschehen“, sagt Rommel über seinen nahenden Dienstschluss.
Bis dahin will er aber weitermachen. „Wir haben den Auftrag, für diese
Verbrechen ein Bewusstsein zu schaffen.“
Vorbei an Gängen voller Akten und den Büros der Ermittler geht es zum Herz
der Zentralen Stelle. Einem schlichten Raum im Erdgeschoss. Aktenschränke
reihen sich hier aneinander. Eine erdrückende Schlichtheit, macht man
sich den Inhalt der Schränke klar: Tatorte im In- und Ausland, Tathergänge,
Opfer, Täter. Ein Schrecken, gebannt auf 1,7 Millionen gelben Karteikarten.
Hier irgendwo verzeichnet sind auch die Namen der Männer, die Leon
Schwarzbaums Familie umbrachten.
Leon Schwarzbaum war Anfang 20, als seine Eltern nach Auschwitz deportiert
wurden. Kurz darauf wurde auch er in das Lager geschickt. Seine Eltern hat
er nie wieder gesehen. Sie wurden wohl direkt nach ihrer Ankunft
umgebracht.
Januar 2018: Schwarzbaum sitzt auf einem hellen Sofa in seiner Wohnung in
Berlin-Grunewald und blättert sich durch die Reste seiner Vergangenheit:
Schwarz-Weiß-Fotos aus den 1920er und 1930er Jahren. Ausflüge ans Meer,
frisch Vermählte. Dokumente des Lebens im polnischen Bendzin, Schwarzbaums
Heimatstadt. Rund 22.000 Juden lebten hier vor dem Krieg. Die Fotos wurden
nach der Befreiung in Auschwitz gefunden. Schwarzbaum blättert stumm. Er
zeigt auf ein Foto seiner Abiturklasse. Eine Handvoll junger Menschen, die
in die Kamera lächeln. „Was soll man sagen? Dass man überlebt hat und die
anderen tot sind?“
Nächsten Monat wird Leon Schwarzbaum 97, ein Alter, in dem die
Vergangenheit näher ist als die Zukunft. Auf seinem Beistelltisch steht ein
Familienfoto: Vater, Mutter, Onkel und ein 14-jähriger Leon im dunklen
Anzug.
Leon Schwarzbaum ist einer der wenigen Menschen, die Auschwitz überlebt
haben. Im Prozess um Reinhold Hanning trat er als Nebenkläger auf. Hanning
war Wachmann in Auschwitz, er muss sich wegen Beihilfe zum Massenmord
verantworten, Schwarzbaum war zur selben Zeit Häftling. Während der
Verhandlung richtete er sich direkt an den Angeklagten:
„Herr Hanning, wir sind fast gleich alt – 95 Jahre – und wir stehen bald
beide vor dem höchsten Richter. Ich möchte Sie auffordern, uns die
historische Wahrheit zu erzählen. Sprechen Sie hier an diesem Ort über das,
was Sie und Ihre Kameraden getan oder erlebt haben – so wie ich es für
meine Seite tue.“
35 Familienmitglieder von Schwarzbaum wurden vergast und getötet.
Vermutlich sind rund 1,1 Millionen Menschen in Auschwitz ermordet worden.
Ihm gehe es nicht darum, alte Männer ins Gefängnis zu bringen, sagt
Schwarzbaum über die Täter. „Mir geht es um die Wahrheit. Was ist damals
genau passiert? Was haben diese Männer gedacht?“
Männer wie Reinhold Hanning, die nicht selbst den Abzug drückten, sondern
anderen dabei halfen, allein durch ihre Anwesenheit. Seit 2011 machen sich
auch diejenigen schuldig, die damals in Vernichtungslagern gearbeitet
haben. Die an den Rampen standen, die das Gepäck der Deportierten
bewachten, diejenigen, die mit ihrem Gebrüll und ihren Waffen für eine
Stimmung der Angst sorgten – und dafür, dass die Menschen ohne Kampf ins
Gas gingen.
Den Anstoß für dieses juristische Novum brachte der sogenannte
Demjanjuk-Prozess im Mai 2011. Das Landesgericht München urteilte damals,
dass sein Dienst als Wachmann im Vernichtungslager Sobibór im Jahre 1943
ausreiche für eine Verurteilung zur Beihilfe zum Mord.
Demjanjuk starb, bevor er seine Strafe antreten konnte. Das Urteil blieb –
und eröffnete der Justiz neue Wege. Auch der Zentralen Stelle Ludwigsburg
und ihren Ermittlern. Seit 2011 gehen Möckel, Otte und Kollegen
systematisch alle Konzentrationslager im In- und Ausland durch. Wann und
woran sind die Lagerinsassen gestorben? Wer war wann dort beschäftigt? Und
vor allem: Welche Menschen, die dort ihren Dienst taten, sind noch am
Leben? Die Ermittler haben es vor allem auf die Jahrgänge zwischen 1918 und
1927 abgesehen. Auf Menschen, die in der NS-Zeit zwischen 18 und 25 Jahren
alt waren und den Großteil der niederen Ränge der Wachmannschaften in den
Lagern bildeten.
Für seinen Rechercheaufenthalt in Berlin hat sich Oberkriminalkommissar
Möckel eine Liste gemacht. Ein DIN-A4-Blatt mit 27 Namen potenzieller
Täter. Möckel bearbeitet das KZ Mauthausen. Noch vor Kurzem arbeitete er
als Kriminalbeamter in Böblingen, in der Nähe von Stuttgart. Ein stiller,
abschätzender Mann, den auch die Aussicht auf drei lange Tage im Archiv
nicht aus der Ruhe bringt.
Möckel klickt sich durch die Dokumente. Auf dem Bildschirm zieht die
Bürokratie der SS vorbei. Versetzungsanträge, Heiratsurkunden,
Gesundheitszeugnisse. Möckel scannt die Zeilen ab. Was er braucht, sind
Fakten. Geburtsdaten, Geburtsorte und Wohnanschriften. Wann war die
gesuchte Person im Lager tätig und in welcher Position? Wichtig sei vor
allem, zu klären, wie nah dran die Menschen gewesen sind, sagt Möckel. „Was
haben die gewusst und getan?“ Hat er das geklärt, dann versucht er im
nächsten Schritt, die Täter zu finden. Er klappert dann die Standesämter
ab. Die Rentenversicherungen und Meldeämter.
„Manchmal suchen wir auch online“, sagt Möckel. Er erzählt von
„Glücksfällen“, in denen er einen Namen googelte und der Gesuchte unter d…
Jubilaren einer Lokalzeitung auftauchte. Herzlichen Glückwunsch zum 90.
Geburtstag. Bisher hat Möckel 2.100 Personen gefunden, die er überprüfen
muss. 840 sind noch offen. Die meisten seien vermutlich längst verstorben,
sagt Möckel. „Wenn da zehn am Leben sind, ist das schon gut.“
Seine Kollege Michael Otte bearbeitet das KZ Buchenwald. Bis vor zwei
Jahren war Otte Staatsanwalt in Mecklenburg-Vorpommern „Mord und
Totschlag“, sagt Otte und lacht. Er ist wendiger als sein Kollege – und
derjenige mit mehr Dienstjahren. Bei Fragen ist meist er derjenige, der
sofort anspringt. Seit zwei Jahren beschäftigt er sich mit dem KZ
Buchenwald. Mittlerweile ist er Experte. Er weiß, wann es zu
Massenerschießungen kam und wann die Häftlinge systematisch ausgehungert
wurden. Gerade sucht er nach einem Mann, der vermutlich in einer dieser
„Phasen der systematischen Tötung“, wie es Otte nennt, in dem KZ seinen
Dienst leistete.
2015 war Otte einer derjenigen, die den ehemaligen SS-Sanitäter Ernst
Hubert Zafke verhafteten. Damals noch als Staatsanwalt in
Mecklenburg-Vorpommern. Auch Zafke sollte sich wegen Beihilfe zum Mord dem
Gericht stellen. Wegen Verhandlungsunfähigkeit musste das Verfahren im
Sommer 2017 eingestellt werden.
Hört man Otte zu, wird klar: Hier spricht ein Fahnder aus Leidenschaft. Und
auch Möckel ist gespannt. Gegen jemanden monatelang zu ermitteln, sei eine
Sache, da sind sich beide einig. Zu sehen, was das für ein Mensch sei, noch
mal eine ganze andere. „Eine Traumkonstellation!“
In den ersten Vernehmungen habe Zafke nichts gesagt, erinnert sich Otte.
Das sei aber meistens so. Weder Otte noch Möckel ist ein Fall bekannt, in
dem sich einer der Beschuldigten freiwillig zu seinen Taten bekannt hätte.
Auch von einer Selbstanzeige haben beide nie gehört.
Ihre Arbeit geht indes weiter: Ende 2017 meldete die Zentrale Stelle die
Übergabe von Ermittlungen gegen zehn weitere mutmaßliche KZ-Bedienstete an
die zuständigen Staatsanwaltschaften.
Im September 2017 spürten Redakteure der ARD zwei mutmaßliche Mitglieder
einer SS-Einsatzgruppe auf, die im September 1941 rund 30.000 Menschen
erschossen haben sollen. Zwei alte Männer, die ihr ganzes Leben unbehelligt
mitten in Deutschland verbracht haben. Zwei alte Männer, die gegenüber der
Kamera jedes Wissen um den organisierten Massenmord leugneten. Otte und
Möckel wollen sich die SS-Einsatzgruppen vornehmen, sobald sie die
Konzentrationslager durchgegangen sind.
Was Staatsanwalt Otte weiß: Niemand, der dem System half, war unschuldig.
„Es soll mir keiner kommen und sagen: Wir haben nichts gewusst.“ Das
Argument, dass man hätte mitmachen müssen, um sich selbst zu schützen,
lässt er nicht gelten. Die schlimmste Strafe für Befehlsverweigerung sei
damals die Versetzung an die Front gewesen, sagt Staatsanwalt Otte. „Es gab
keinen Befehlsnotstand.“
Befehlsnotstand, das bedeutet, dass einem Menschen Gefahr für Leib und
Leben droht, falls er einen Befehl nicht ausführt. Aufgrund einer solchen
Zwangslage bleibt der Befehlsempfänger laut Strafgesetzbuch straffrei.
Aber so war es nicht, so sieht es auch Möckel. „Da hat eine systematische
Entwürdigung und Entmenschlichung stattgefunden“, sagt er und erzählt von
Folter im KZ Mauthausen. Beide Ermittler sind sich einig: Die Taten der
letzten NS-Verbrecher dürfen nicht ungestraft bleiben. „Das sind wir als
Deutsche den Opfern und Angehörigen schuldig.“
Leon Schwarzbaum sind neben dem Fotobuch noch zwei Dinge seiner Heimatstadt
Bendzin geblieben. Ein Gemälde der Synagoge, die 1939 abbrannte, und ein
kleines Wunder: die Tora dieser Synagoge. Sein ganzer Schatz. Nach dem
Krieg zog er nach Berlin, lernte seine Frau kennen und eröffnete einen
Antiquitätenladen. Der Tag der Deportation seiner Eltern hat ihn immer
begleitet. Jeden Tag. „Vergebung kann es nicht geben“, sagt Schwarzbaum.
„Nicht von mir. Nur von den Toten.“
20 Jan 2018
## AUTOREN
Gesa Steeger
## ARTIKEL ZUM THEMA
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.