| # taz.de -- Dreieinhalb Jahre für Flaschenwurf | |
| > Bisherige Höchststrafe der G20-Prozesse: Hamburger Amtsrichter Johann | |
| > Krieten zeigt wiederholt Härte | |
| Wegen eines Flaschenwurfs auf Polizisten bei den G20-Demos hat das | |
| Amtsgericht Hamburg am Dienstag einen jungen Mann zu dreieinhalb Jahren | |
| Haft verurteilt. Das ist die bislang höchste Strafe, die im Zusammenhang | |
| mit den Ausschreitungen während des Gipfeltreffens im Juli vergangenen | |
| Jahres verhängt wurde. | |
| Nach Überzeugung des Schöffengerichts hatte der 28-jährige Deutsche nach | |
| der „Welcome to Hell“-Demonstration am 6. Juli eine Bierflasche gegriffen, | |
| den Boden abgeschlagen und die Flasche dann auf Beamte im Schanzenviertel | |
| geworfen. Ein Polizist wurde getroffen und leicht an der Hand verletzt. | |
| Der vorbestrafte Angeklagte habe sich der gefährlichen Körperverletzung, | |
| eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und des schweren | |
| Landfriedensbruchs schuldig gemacht. „Das war ein überaus widerliches | |
| Verhalten, was Sie da gezeigt haben“, sagte Richter Johann Krieten an die | |
| Adresse des Angeklagten. | |
| Mit dem Urteil ging das Gericht auch deutlich über die Forderung der | |
| Staatsanwältin hinaus, die zwei Jahre und zehn Monate Haft gefordert hatte. | |
| Verteidiger Matthias Wisbar hatte auf Widersprüche in den Aussagen der vier | |
| Polizeizeugen und den angeblichen Versuch einer Aktenfälschung hingewiesen. | |
| Er plädierte auf Freispruch. | |
| Der Richter kritisierte das Prozessverhalten des Verteidigers. Wisbar habe | |
| nicht nur seinen Mandanten von Aussagen abgehalten, sondern auch von einem | |
| Komplott und von Aktenmanipulationen geredet. Er habe sich nahtlos in das | |
| Agieren anderer Verteidiger im Zusammenhang mit den G20-Krawallen | |
| eingereiht. Anwälte hätten etwa von einem Angriff der Polizei auf eine | |
| friedliche „Welcome to Hell“-Demonstration oder von Folter in der | |
| G20-Gefangenensammelstelle gesprochen. Das sei „anwaltliche Brandstiftung“, | |
| sagte Krieten. Zwei Zuschauerinnen, die mehrfach mit Zwischenrufen auf das | |
| Urteil reagierten, ließ der Richter aus dem Saal führen. | |
| Richter Krieten hatte bereits im ersten G20-Verfahren für Aufsehen gesorgt, | |
| als er einen Mann wegen zweier Flaschenwürfe zu zwei Jahren und sieben | |
| Monaten Haft verurteilte. (dpa) | |
| 10 Jan 2018 | |
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