# taz.de -- „Krawall-Barbie“ noch unter 18 | |
> Dass ein einziger Amtsrichter die G20-Fahndung pauschal abgesegnet haben | |
> soll, entpuppt sich als Medien-Ente. Die öffentliche Fahndung nach | |
> Minderjährigen aber bleibt ein juristisches Problem | |
Von Marco Carini | |
Auch über die Feiertage ging die Hamburger Öffentlichkeitsfahndung nach | |
G20-Straftätern unvermindert weiter. Nach Angaben von Polizei-Sprecher Ulf | |
Wundrack gingen bis Mittwoch 223 Hinweise auf die insgesamt 107 gesuchten | |
Personen ein. 14 Gesuchte konnten aufgrund der Fahndung identifiziert | |
werden. Vier von ihnen haben sich selbst gestellt. | |
Mit der Identifizierung von 14 Tatverdächtigen ist die Fahndungsmaßnahme | |
aus Sicht der Polizei erfolgreich – auch wenn sich die kritischen Stimmen | |
mehren. So forderte der justizpolitische Sprecher der Linksfraktion in der | |
Bürgerschaft, Martin Dolzer, am Dienstag, die „G20-Öffentlichkeitsfahndung | |
sofort zu beenden“. | |
Dolzer bezog sich dabei auf zwei Berichte des Deutschlandfunks und der | |
Jungen Welt – wonach ein einziger Amtsrichter ohne genaue Einzelfallprüfung | |
die 107 Gesuchten zur Öffentlichkeitsfahndung freigegeben haben soll – und | |
kritisierte diese Praxis als „unverantwortlich“ sowie rechtlich mehr als | |
fragwürdig. Denn eine Öffentlichkeitsfahndung darf laut Strafprozessordnung | |
nur als letztes Fahndungsmittel und bei besonders bedeutsamen Straftaten | |
angewendet werden. | |
„Die Darstellung in diesen Medien war falsch“, entgegnet Gerichtssprecher | |
André Buchholz. Jeder Einzelfall sei vor der Ausschreibung zur Fahndung | |
geprüft worden. Verschiedene Richter hätten die Prüfung durchgeführt. | |
Ob alle acht für solche Entscheidungen zuständigen Richter in das Verfahren | |
involviert waren, konnte Buchholz jedoch nicht beantworten. Das will | |
Dolzer, der sich, wie er sagt, auf die Darstellung in den Medien verlassen | |
hat, nun mit einer Schriftlichen Kleinen Anfrage an den Senat in Erfahrung | |
bringen. | |
Nicht entkräften konnten Polizei und Gerichte allerdings eine andere Kritik | |
Dolzers: „dass selbst der Schutzgedanke des Jugendstrafrechts bei der | |
Genehmigung der Öffentlichkeitsfahndung nicht beachtet wurde“. | |
Kurz vor Weihnachten war bekannt geworden, dass die Tatverdächtige, die die | |
Bild als „Krawall-Barbie“ bezeichnete und auf ihre Titelseite hob, erst 17 | |
Jahre alt ist. Auch diverse andere zur Fahndung ausgeschriebene | |
Tatverdächtige dürften minderjährig sein. | |
„Im konkreten Fall war das Alter der Beschuldigten zwar nicht bekannt und | |
auch nicht erkennbar, die Durchführung einer Öffentlichkeitsfahndung ist | |
aber auch bei jugendlichen und heranwachsenden Tätern zulässig“, | |
rechtfertigte inzwischen ein Sprecher der Polizei deren Vorgehen. | |
Auf der Branchenwebsite Meedia stellte der Kölner Medienrechts-Experte Ralf | |
Höcker allerdings fest, dass bei Minderjährigen strengere | |
Fahndungs-Voraussetzungen gälten, „da sie besonders geschützt sind“. Es s… | |
zwar nicht so, dass die Polizei eine 17-Jährige auf gar keinen Fall per | |
Öffentlichkeitsfahndung suchen dürfe. Aber es sollte schon „eine schwere | |
Straftat vorliegen und es sollte auch ziemlich klar sein, dass die | |
Betroffene schuldig ist“. | |
28 Dec 2017 | |
## AUTOREN | |
Marco Carini | |
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