# taz.de -- nord🐾thema: Datenschutz beim Kicken | |
> Geburtstage und Krankheitsgeschichten: Wie sie mit personenbezogenen | |
> Informationen umgehen, sollten Vereine möglichst rechtssicher regeln – | |
> andernfalls drohen Bußgelder | |
Bild: Besonders sensibel: der Umgang mit Daten – und Bildern – minder- jäh… | |
Von Jördis Früchtenicht | |
Mitgliedsdaten, Informationen zu SpenderInnen oder zu den KäuferInnen von | |
Tickets für das jüngste Turnier: Vereine und Verbände gehen regelmäßig mit | |
personenbezogenen Daten um. Das sind oft Namen, Adressen oder Geburtsdaten, | |
es können aber auch sensiblere Informationen sein, etwa zu Krankheiten, zum | |
Beispiel in Selbsthilfegruppen. Umso wichtiger ist der richtige Umgang mit | |
Daten. | |
Dabei ist besonders das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) von Interesse. Es | |
regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten, also unter anderem die | |
Bedingungen, unter denen solche Daten erhoben werden, gespeichert und | |
verwendet. Bei Verstößen gegen das BDSG drohen Bußgelder von bis zu 300.000 | |
Euro. | |
Grundsätzlich dürfen Vereine nur dann Daten erheben, wenn eine gesetzliche | |
Grundlage dies gestattet oder soweit die betroffene Person eingewilligt | |
hat. Empfehlenswert ist es, schriftlich festzulegen, zu welchen Zwecken | |
welche Daten gespeichert und genutzt werden, wer Zugriff darauf hat und sie | |
verarbeiten darf. | |
Wenn mindestens zehn Personen mit der automatisierten Verarbeitung | |
personenbezogener Daten beschäftigt sind, muss ein Verein schriftlich einE | |
DatenschutzbeauftragtE bestellen, und das auch, falls die zehn Personen | |
ehrenamtlich arbeiten. Aber: „Natürlich müssen die Vereine auch dann den | |
Datenschutz beachten, wenn die Zahl von zehn Personen noch nicht erreicht | |
ist“, sagt Jens Thurow, Sprecher der niedersächsischen Landesbeauftragten | |
für den Datenschutz. „Vereine können sich auch einen externen | |
Datenschutzbeauftragten bestellen. Hier gelten dieselben Regelungen wie bei | |
Unternehmen.“ | |
Vorsicht ist geboten bei Veröffentlichungen im Internet, etwa von | |
Turnierergebnissen: Online publizierte Informationen, etwa die Zuordnung zu | |
einer Altersgruppe, führen zu einer weltweiten Recherchierbarkeit von | |
Personen, wodurch die Daten auch für andere interessant werden – etwa für | |
Werbezwecke. | |
So ist die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet durch den | |
Verein grundsätzlich nur mit vorheriger Einwilligung des Mitglieds | |
gestattet; es gibt Ausnahmen wie die Bekanntgabe der Ergebnisse von | |
Vorstandswahlen. Auch Ergebnisse von öffentlichen Wettkämpfen, die der | |
Verein austrägt, können in der Regel zumeist online eingestellt werden: Es | |
ist ja davon auszugehen, dass die TeilnehmerInnen wissen, dass über die | |
Veranstaltung berichtet wird. Allerdings muss auf die Aktualität der | |
veröffentlichten Daten geachtet werden – denkbar ist etwa ein Zeitraum von | |
einer Wettkampf-Saison. „Es sollte kein Online-Archiv geben, in dem man | |
sehen kann, wer vor zehn Jahren im Verein aktiv war“, erklärt Thurow. | |
Mit den Daten – auch Bildern – Minderjähriger muss besonders vorsichtig | |
umgegangen werden, so sollten beide Eltern zustimmen. „Für jedes Medium | |
sollte eine eigene Einwilligungserklärung eingeholt werden“, sagt Thurow. | |
Etwa, wenn der Verein Fotos von Wettkämpfen auf seiner Facebook-Seite | |
posten will. | |
Besonders sensibel ist für Thurow die Nutzung von Daten des Vereins für | |
Spendenaufrufe und zu Werbezwecken: Vereine haben zwar ein Interesse daran, | |
neue Mitglieder zu gewinnen und Mittel für die Vereinsarbeit einzuwerben, | |
Mitgliedsdaten darf ein Verein aber nur selbst nutzen; eine Weitergabe an | |
Dritte, und seien es Großspender, ist ohne Einwilligung der Betroffenen | |
nicht gestattet. | |
16 Dec 2017 | |
## AUTOREN | |
Jördis Früchtenicht | |
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