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# taz.de -- Wissen, wer’s war
> PolizistInnen künftig mit Nummern
Von Hannes Stepputat
In Mecklenburg-Vorpommern sollen Bereitschaftspolizisten ab dem neuen Jahr
mit einer individuellen fünfstelligen Nummer gekennzeichnet werden, um sie
im Bedarfsfall identifizieren zu können. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP)
ist davon erwartungsgemäß alles andere als angetan: „Es gibt keinen
sachlichen Grund für eine Kennzeichnungspflicht“ schreibt der
GdP-Landesvorsitzende Christian Schumacher in Großbuchstaben auf der
Website seines Verbandes. Warum schreit er bloß so? Wenn sich alle
Polizisten an Regeln und Gesetze halten, kann ja schließlich nichts
passieren.
Durch die Nummern würde die Polizei unter Generalverdacht gestellt, darin
sind sich Schumacher und Innenminister Lorenz Caffier (CDU) einig. Und
unnötig sei die Kennzeichnungspflicht außerdem, denn bislang seien im
Nordosten keine Fälle bekannt, in denen Polizisten nicht identifiziert
werden konnten, wenn Vorwürfe gegen sie erhoben wurden. Doof nur: Das
stimmt nicht.
Im Jahr 2014 etwa wurde der hauptamtliche Fanbeauftragte des Fußballvereins
Hansa Rostock im Ostseestadion von einem Polizisten erst umgerannt –
mutmaßlich gezielt – bevor ein zweiter Beamter auf den am Boden Liegenden
eintrat und ihn verletzte. Gegen den „Rempler“ wurden die Ermittlungen
wegen Körperverletzung im Amt eingestellt, doch der tretende Polizist
konnte, Sie ahnen es, „trotz umfangreicher Ermittlungen“ nicht
identifiziert werden, erklärte die Staatsanwaltschaft Rostock in dieser
Woche.
Man müsste schon sehr naiv sein, um zu glauben, dass dies der einzige Fall
in einem Bundesland sein soll, dessen Bereitschaftspolizei nach über zehn
Jahren unter Law-and-Order-Minister Caffier nicht als besonders zimperlich
bekannt ist, weder gegenüber Demonstrierenden noch gegenüber Fußballfans.
Letztere im Gegenzug allerdings auch nicht.
Angesichts der Ablehnung der Nummernschildchen stellt sich die Frage, was
der Innenminister im Gegenzug bekommt. Die Linksfraktion hegt den Verdacht,
dass es einen „Tauschhandel“ gegeben habe – Kennzeichnungspflicht gegen
„finalen Rettungsschuss“. Der ist allerdings auch bisher schon erlaubt, er
wird nur nicht wörtlich im Gesetz erwähnt. Der Minister will das bei einer
geplanten Gesetzesnovelle ändern, obwohl die Koalitionspartnerin SPD keinen
Regelungsbedarf sieht. Einen Tauschhandel weisen beide Parteien zurück. Wie
auch immer diese Diskussion ausgehen wird, neues Spielzeug bekommt die
Polizei jetzt schon: Fußfesseln für sogenannte Gefährder und Bodycams für
Polizisten.
23 Dec 2017
## AUTOREN
Hannes Stepputat
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