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# taz.de -- Strafe für Demo-Sani
> Gericht wertet Schutzhelm als Vermummung
Von Raphael Piotrowski
Viele BesucherInnen von Demonstrationen dürften sie kennen: ehrenamtliche
DemosanitäterInnen, die von Pfefferspray gerötete Augen ausspülen oder die
Erstversorgung von schwerer Verletzen übernehmen.
Am Landesgericht ist ein Demo-Sani am Mittwoch wegen seines Einsatz bei
einer Demonstration gegen einen rechten Anti-Merkel-Aufmarsch im November
2016 zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen verurteilt worden. Unter
anderem wertete das Gericht das Tragen eines Schutzhelms und einer
Atemmaske als passive Bewaffnung und Vermummung.
Bisher war eine derartige Ausrüstung nie ein Problem. Daher sind auch die
Demo-Sanis von Riot Medics Berlin davon ausgegangen, nicht als
TeilnehmerInnen einer Demonstration gewertet zu werden, wie sie vor Gericht
erklärten. Michèle Winkler vom Kölner Komitee für Grundrechte und
Demokratie nennt das Urteil eine „Kriminalisierung wichtiger ehrenamtlicher
Hilfe“. Sie zieht eine Parallele zu DemobeobachterInnen und
JournalistInnen, die Demonstrationen zwar eng begleiten, „jedoch eben nicht
aktiver Teil dessen sind.“
Demosanitäter sehen nun künftige Einsätze in Gefahr: Scheren etwa dürften
bei regulären DemonstrantInnen als unzulässige Waffe gewertet werden. „Uns
ist jedoch unklar, wie man ohne Schere ein Pflaster schneiden soll“, so ein
Vertreter von Riot Medics Berlin zur taz.
Ehrenamtliche Sanitäter bei Demonstrationen und politischen Aktionen gibt
es seit Anfang der 1980er-Jahre – stets mit Helmen ausgestattet, um sich
sowohl vor allzu lose sitzenden Polizeiknüppeln als auch umherfliegenden
Gegenständen schützen zu können. Heute agieren die Demosanitäter
professionell: Stets als Team im Einsatz, setzen sie sich aus
ErsthelferInnen, SanitäterInnen und ÄrztInnen zusammen.
In der vor Gericht vorgetragenen Erklärung unterstreichen die Riot Medics
Berlin, sie würden die von ihnen aufgesuchten Veranstaltungen zwar nach
ihren „politischen Präferenzen“ aussuchen, dort versuche man jedoch stets
neutral zu agieren. Allen Verletzen, „unabhängig von Gesinnung oder
Berufsstand“ käme ihre Hilfe zugute, oft ergebe sich eine
partnerschaftliche Zusammenarbeit mit regulären Rettungskräften.
Neben den Vorwürfen bezüglich Vermummung war der Demosanitäter wegen
Widerstands gegen Vollzugskräfte und versuchter Gefangenenbefreiung
angeklagt. In der unübersichtlichen Situation eines polizeilichen Zugriffs
habe er einen Beamten gestoßen, sodass eine Festnahme nicht vollzogen
werden konnte, schilderte ein Polizist vor Gericht.
Ob der Verurteilte Berufung gegen das Urteil einlegt, ist noch offen.
15 Dec 2017
## AUTOREN
Raphael Piotrowski
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