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# taz.de -- taz sachen: Werturteil oder Tatsache?
Eine Klage des ehemaligen FAZ-Herausgebers und Bild-Autors Hugo-Müller Vogg
gegen die taz ist am Dienstag vor dem OLG Hamburg nach sechs Jahren in die
letzte Runde gegangen.
Im Jahr 2011 berichtete die taz über Skandale um den damaligen
Bundespräsidenten Christian Wulff – unter anderem auch über das von
Müller-Vogg verfasste Wulff-Buch, „Besser als die Wahrheit“. Dass der
Versicherungsmillionär Carsten Marschmeyer Werbeanzeigen für das Buch im
Wert von rund 50.000 Euro bezahlt hatte, habe er nicht gewusst, erklärte
Müller-Vogg in der Bild. Woraufhin die taz schrieb: „Ob Müller-Vogg die
Wahrheit sagt oder lügt, ob er vom Wulff-Maschmeyer-Sumpf wusste (oder
womöglich selbst darin schwamm), ist kaum herauszufinden[…]. Hugo
Müller-Vogg muss, anders als der Bundespräsident, kaum fürchten, dass seine
Verstrickungen enthüllt und seine Abhängigkeiten öffentlich werden. Er ist
Journalist, nicht Politiker. Das ist, in diesem Fall, sein Glück.“
Müller-Voggs Unterlassungsklage wies das Landgericht Hamburg 2012 zurück,
das Oberlandesgericht gab ihr 2014 statt. Die taz rief das
Bundesverfassungsgericht an, das im Frühjahr 2017 das Urteil aufhob und das
Verfahren an das OLG Hamburg zurückverwies.
Dort ließ nun der Vorsitzende des 7. Zivilsenats, der seinerzeit
Müller-Vogg recht gegeben hatte, „keinen Zweifel daran“ – so taz-Anwalt
Jony Eisenberg –, „dass er der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht
folgen wird. Eine Entscheidung wird Anfang Dezember verkündet. Die taz wird
den Prozess gewinnen.“ mbr
17 Nov 2017
## AUTOREN
Mathias Bröckers
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