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# taz.de -- die dritte meinung: Die Verbrechen des Assad-Regimes müssen in Deu…
In den letzten Dekaden, vor allem aber nach dem Aufstand 2011, wurden in
syrischen Gefängnissen Zehntausende Menschen willkürlich festgenommen und
gefoltert. Systematische Folter gehört quasi zur DNA des Herrschaftssystems
der Assad-Regierungen.
Rechtlich handelt es sich um Verbrechen gegen die Menschlichkeit und um
Kriegsverbrechen, Völkerstraftaten also. Da vor Ort an eine Justiz, die die
aktuell Herrschenden vor Gericht stellt, nicht zu denken ist, da der
Internationale Strafgerichtshof in Den Haag oder ein UN-Sondertribunal nur
mit Zustimmung des UN-Sicherheitsrates aktiv werden könnten, bleibt als
Alternative nur die Strafverfolgung à la Pinochet nach dem Prinzip der
Jurisdiktion.
Da hat sich allerdings in Deutschland in letzter Zeit einiges getan: Hier
gilt das Weltrechtsprinzip umfassend, hier untersuchen die zuständigen
Bundesanwälte in Karlsruhe seit 2011 die syrischen Verbrechen und in der
hier ansässigen Exilgemeinschaft sind Hunderte von AktivistInnen und
Oppositionellen.
Aus diesem Grund haben Folterüberlebende aus Syrien gemeinsam mit den
syrischen Anwälten Anwar al-Bunni, Mazen Darwish und dem European Center
for Constitutional and Human Rights (ECCHR) im März 2017 beim
Generalbundesanwalt in Karlsruhe eine Strafanzeige gegen hochrangige
Geheimdienstfunktionäre der Regierung Assad erstattet. Im September 2017
folgte eine weitere Strafanzeige.
Dank der Arbeit von al-Bunni und Darwish und ihrer Organisationen SCM und
SCLSR sowie der Unterstützung durch die Heinrich Böll Stiftung arbeitet das
ECCHR an weiteren Strafanzeigen wegen Menschenrechtsverbrechen in
verschiedenen Haftanstalten der syrischen Geheimdienste und des Militärs .
Am 8. November werden die genannten Organisationen – mit Amnesty
International Deutschland – sowie Folterüberlebende und Anwält_innen aus
Syrien in Berlin in der Heinrich-Böll-Stiftung über die laufenden
Ermittlungen und künftige Syrienverfahren diskutieren.
6 Nov 2017
## AUTOREN
Wolfgang Kaleck
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