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# taz.de -- Leichen bleiben unterm Fernsehturm
> Urteil Das Gericht entschied am Mittwoch zugunsten des Menschen Museums.
> Die Ausstellung muss aber umgebaut werden
Ein Herz liegt auf dem Richtertisch, direkt vor dem Vorsitzenden Richter.
Im Inneren befindet sich ein transparenter Anhänger, der das Herz als das
von Frau F. ausweist. Wieder einmal befasst sich das Berliner
Verwaltungsgericht mit menschlichen Leichen, die nach einem vom Anatom
Gunter von Hagens in den Siebzigern entwickelten Verfahren konserviert
wurden. Das Bezirksamt Mitte hatte darauf beharrt, dass sie unter das
Bestattungsgesetz fallen und nicht im Menschen Museum unterm Fernsehturm
ausgestellt werden dürfen. Das Gericht entschied am Mittwoch nun zumindest
teilweise zugunsten des Museums.
Der Rechtsstreit um die 2015 eröffnete Ausstellung währt schon gut drei
Jahre und dürfte auch mit der neuesten Entscheidung nicht abgeschlossen
sein: Danach verstoße die Ausstellung nicht gegen das Bestattungsverbot,
wenn für jedes Exponat eine Einwilligungserklärung des Körperspenders
vorliegt. So hat das Berliner Verwaltungsgericht bereits zum zweiten Mal
zugunsten der Ausstellungsmacher entschieden.
Im Dezember 2014 urteilte es, dass die ausgestellten Exponate als
Anatomieleichen zu betrachten seien, die der Gesetzgeber vom
Bestattungsgesetz ausgenommen hat. Diese Entscheidung wurde vom
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein Jahr später mit der
Begründung gekippt, dass es sich bei der Art & Sciences GmbH, der damaligen
Betreiberin des Menschen Museums, nicht um ein anatomisches Institut
handelt und dass die Ausstellungsmacher nicht nachweisen könnten, welcher
Spender zu welchem Exponat verarbeitet wurde. Die Ausstellungsmacher
reagierten auf die Kritik: Träger des Museums ist nun das „Institut für
Plastination“. Außerdem ersetzten sie sämtliche Teilkörperplastinate durch
solche, deren Herkunft sie eindeutig belegen können. Bei den höchst
aufwendig hergestellten Ganzkörperplastinaten konnten bislang nur drei
ersetzt werden. Zeitgleich rettete sich das Menschen Museum mit diversen
rechtlichen Mitteln vor der Schließung, die das Bezirksamt wiederkehrend
verlangte.
Mit dem Urteil des Gerichts haben die Museumsbetreiber um Gunter von Hagens
nun eine Verschnaufpause bekommen. Die vom Gericht monierten zehn
Ganzkörperexponate, für die eine ausreichende Einwilligungserklärung des
Körperspenders nicht vorliegt, dürfen allerdings nicht mehr gezeigt werden.
Uta Eisenhardt
14 Sep 2017
## AUTOREN
Uta Eisenhardt
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