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# taz.de -- Tabuzonen für eine ganze Saison
> Bürgerrechte Die Polizei hat gegen 14 Fans von Eintracht Braunschweig ein
> Aufenthaltsverbot für Stadion, Bahnhof und Innenstadt zu allen
> Heimspielen verhängt. Betroffene wollen sich wehren
Die Polizeidirektion Braunschweig hat gegen 14 Fans ein Betretungs- und
Aufenthaltsverbot für Heimspiele der Eintracht Braunschweig ausgesprochen.
Diese gelten für die ganze nächste Saison, voraussichtlich im Zeitraum vom
20. September bis zum 6. Mai kommenden Jahres. Das Aufenthaltsverbot teilt
sich in drei Verbotszonen ein. Demnach dürfen die Betroffenen sich jeweils
sechs Stunden vor und nach den Heimspielen von Eintracht Braunschweig weder
am Stadion noch am Hauptbahnhof oder in der Innenstadt aufhalten. „Dabei
handelt es sich um Orte, an denen es in der Vergangenheit regelmäßig zu
Auseinandersetzungen kam“, sagt Stefan Weinmeister, Pressesprecher der
Polizeiinspektion Braunschweig. Die begründet die Verbote mit der
„Gefahrenprävention“: Weitere Auseinandersetzungen mit randalierenden Fans
sollen so vermeiden werden.
„Bei den Betroffenen handelt es sich um Personen, die in der Vergangenheit
durch ihr gefährliches Verhalten auffällig geworden sind“, sagte
Weinmeister. Auf Grundlage dieses Verhaltens habe die Polizei die
Aufenthaltsverbote für eine ganze Saison verhängt. Um welches Verhalten es
sich konkret handelt, sagte Weinmeister nicht. Auch zu der Frage, ob die 14
Betroffenen vorbestraft sind, gab er keine Auskunft, da derzeit
Anhörungsverfahren liefen.
Der Verein „Blau-Gelbe-Hilfe“, der sich für die Rechte von Fans der
Eintracht einsetzt, bezeichnet die Aufenthaltsverbote als zu hart und zu
lang. „Es geht darum, ob eine Behörde auf Basis ihrer eigenen Prognose
davon ausgehen kann, dass jemand über einen so langen Zeitraum
voraussichtlich straffällig wird“, teilte ein Sprecher des Vereins auf
taz-Anfrage mit. Es entbehre jeder Verhältnismäßigkeit, dass sich die
Betroffenen über einen so langen Zeitraum nicht in Bahnhofsnähe, in die
Innenstadt oder in das Stadionumfeld begeben dürften. „Sollten die
Anhörungen nicht dazu führen, dass die Aufenthaltsverbote ausgesetzt
werden, droht die Blau-Gelbe Hilfe mit einer Klage: „Sollten die
Aufenthaltsverbote in der aktuellen Variante ausgesprochen werden, bleibt
uns nur der Klageweg.“
Laut Polizeisprecher Weinmeister seien Aufenthaltsverbote während der
Heimspiele nicht ungewöhnlich: „Wie bei allen großen Fußballvereinen kommt
es auch in Braunschweig immer wieder vor, dass wir Aufenthaltsverbote
aussprechen.“
Nach Einschätzung des Rechtsanwalt Andreas Hüttl, der regelmäßig Fans von
Hannover 96 vertritt, nimmt es zu, dass die Polizei Aufenthaltsverbote über
einen längeren Zeitraum verhängt. Diese seien häufig unverhältnismäßig:
„Nicht jedes Spiel in der Saison birgt dasselbe Gefahrenpotenzial, deswegen
ist es in manchen Fällen ungerechtfertigt, jemanden für eine ganze Saison
zu sperren“, sagte der Rechtsanwalt. Oft reiche der Polizei, um
Aufenthaltsverbote zu verhängen, dass sie drei „polizeipräventive
Maßnahmen“ bei einer Person ergriffen hat. Darunter fällt auch die bloße
Personalienaufnahme. Die Chancen, ein Aufenthaltsverbot gerichtlich zu
kippen, seien deswegen eher gering. Leon Kirschgens
11 Sep 2017
## AUTOREN
Leon Kirschgens
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