Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- nord.thema: Was Vermieter müssen
> Kochstelle Reicht ein Bunsenbrenner oder müssen Vermieter eine echte
> Kochgelegenheit stellen? Die Meinungen darüber gehen weit auseinander.
> Dabei ist die Antwort eigentlich ganz einfach
Glücklich ist, wer eine Mietwohnung mit – farblich neutraler – Einbauküche
findet. Aber auch wenn keine Einbauküche vorhanden ist, erwarten viele
MieterInnen zumindest eine Spüle und einen Herd. MieterInnen stellt sich
dabei regelmäßig die Frage, zu was VermieterInnen eigentlich verpflichtet
sind. Es sind viele Annahmen darüber in Umlauf, welche Einrichtungen von
VermieterInnenseite in einer Wohnung bereitgestellt sein müssen. „Vermieter
müssen im Grunde nur vier Wände, Boden, Decke, Wasserzufuhr, Abfluss und
Strom bieten“, sagt Sylvia Sonnemann, taz-Kolumnistin und Geschäftsführerin
des Vereins Mieter helfen Mietern in Hamburg.
Besonders hartnäckig hält sich das Gerücht, MieterInnen hätten Anspruch auf
eine Kochmöglichkeit in der Küche. „Vermieter sind nicht verpflichtet,
einen Herd bereitzustellen“, erklärt Siegmund Chychla, Geschäftsführer des
Mietervereins zu Hamburg. Sofern MieterInnen und VermieterInnen keine
Vereinbarung treffen, werde die Küche auch nackt übergeben. „Das ist nicht
unüblich“, sagt er. Gerade bei höherwertigen Wohnungen würden MieterInnen
häufig selbst eine Küche einbauen wollen. Grundsätzlich sei es jedoch
häufig der Fall, dass VermieterInnen einen Herd und ein Spülbecken
bereitstellen. „Wenn sie das aber nicht tun und der Mieter es akzeptiert,
hat dieser keinen Anspruch auf eine Küchenausstattung“, so Chychla.
Da das Mietrecht in ganz Deutschland einheitlich gilt, gibt es hier keine
regionalen Unterschiede. Einzig das Berliner Wohnungsaufsichtsgesetz stellt
hier eine Ausnahme dar. Nach Angabe des Berliner Mietervereins müssen
Mietwohnungen in der Hauptstadt mit einer Kochgelegenheit und einem Abfluss
ausgestattet sein. MieterInnen können sich jedoch nicht automatisch auf
einen Herd mit Backofen freuen, ein Campingkocher reicht rechtlich aus.
Im Zuge von Energieumstellungen können VermieterInnen jedoch in die Pflicht
genommen werden. „Manche Herde laufen nur mit einem bestimmten Gas“, sagt
Chychla. Installiert eine MieterIn selbstständig einen Herd, der nach einer
Umstellung durch die VermieterIn nicht mehr funktioniert, müsse diese die
MieterIn dafür entschädigen.
Manche VermieterInnen würden auf Elektroherde umsteigen, um sich die
regelmäßigen Prüfungen der Gasleitungen zu ersparen. „Köche bevorzugen
jedoch Gasherde gegenüber elektrisch betriebenen“, sagt er. In so einer
Situation müssten MieterInnen und VermieterInnen eine Einigung finden.
Sebastian Krüger
26 Aug 2017
## AUTOREN
Sebastian Krüger
## ARTIKEL ZUM THEMA
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.